Portugreece
Mitglied
Ich möchte fragen, ob ich damit richtig liege, wenn ich folgende Fakten als historische Irrtümer ansehe.
1.) Im Dritten Reich (1933 - 1945) gab es keine demokratischen Verfahren.
Stimmt nicht. Im Ermächtigungsgesetz gibt es einen Artikel, in dem steht, dass die Gewaltenteilung nur für 4 Jahre aufgehoben wird. Das heißt, dass das Parlament (das nur von einer Partei dominiert ist) den Reichskanzler wiederwählen muss, damit die Diktatur fortbestehen kann.
2.) Nach der Reichstagswahl 1933 erhielten die Nazis keine absolute Mehrheit.
Doch, denn die DNVP war mit der NSDAP befreundet und war ebenso nationalsozialistisch.
3.) Nach der Reichstagsbrandverordnung wurden die Grundrechte aufgehoben.
Stimmt nicht. Sonst hätten die Nationalsozialisten nicht nur die KPD, sondern gleich alle anderen Parteien (SPD, DDP etc.) verboten.
4.) Der Reichstagsbrand wurde vielleicht nicht von einem Kommunisten verübt, wie die Nazis propagierten.
Auch das kann nicht sein. Sonst hätte man die kommunistischen Abgeordneten nicht rechtskräftig verurteilen können. Die Gewaltenteilung war zu der Zeit ja noch nicht aufgehoben.
Seht ihr das genauso wie ich?
1.) Im Dritten Reich (1933 - 1945) gab es keine demokratischen Verfahren.
Stimmt nicht. Im Ermächtigungsgesetz gibt es einen Artikel, in dem steht, dass die Gewaltenteilung nur für 4 Jahre aufgehoben wird. Das heißt, dass das Parlament (das nur von einer Partei dominiert ist) den Reichskanzler wiederwählen muss, damit die Diktatur fortbestehen kann.
2.) Nach der Reichstagswahl 1933 erhielten die Nazis keine absolute Mehrheit.
Doch, denn die DNVP war mit der NSDAP befreundet und war ebenso nationalsozialistisch.
3.) Nach der Reichstagsbrandverordnung wurden die Grundrechte aufgehoben.
Stimmt nicht. Sonst hätten die Nationalsozialisten nicht nur die KPD, sondern gleich alle anderen Parteien (SPD, DDP etc.) verboten.
4.) Der Reichstagsbrand wurde vielleicht nicht von einem Kommunisten verübt, wie die Nazis propagierten.
Auch das kann nicht sein. Sonst hätte man die kommunistischen Abgeordneten nicht rechtskräftig verurteilen können. Die Gewaltenteilung war zu der Zeit ja noch nicht aufgehoben.
Seht ihr das genauso wie ich?