Hallo zusammen
Ich hätte eine kleine Frage zum "ius gladii". Das, was ich bereits gelesen habe, verwirrt mich ehrlich gesagt mehr, als dass es mir hilft; deshalb frage ich halt mal hier nach; vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen:
Also: Wie war das Ius gladii bei Statthaltern geregelt bzw. wer durfte Kapitalgerichtsbarkeit ausüben und wer nicht?
Nur jene in den Senatsprovinzen oder doch auch jene in den kaiserlichen Provinzen? Und stimmt es, dass Statthalter, welche aus dem Ritterstand enstammten, das Recht dazu vom Kaiser speziell verliehen bekommen mussten???
Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen...
stst
Ich hätte eine kleine Frage zum "ius gladii". Das, was ich bereits gelesen habe, verwirrt mich ehrlich gesagt mehr, als dass es mir hilft; deshalb frage ich halt mal hier nach; vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen:
Also: Wie war das Ius gladii bei Statthaltern geregelt bzw. wer durfte Kapitalgerichtsbarkeit ausüben und wer nicht?
Nur jene in den Senatsprovinzen oder doch auch jene in den kaiserlichen Provinzen? Und stimmt es, dass Statthalter, welche aus dem Ritterstand enstammten, das Recht dazu vom Kaiser speziell verliehen bekommen mussten???
Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen...
stst