Ius gladii

stst

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Hallo zusammen

Ich hätte eine kleine Frage zum "ius gladii". Das, was ich bereits gelesen habe, verwirrt mich ehrlich gesagt mehr, als dass es mir hilft; deshalb frage ich halt mal hier nach; vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen:

Also: Wie war das Ius gladii bei Statthaltern geregelt bzw. wer durfte Kapitalgerichtsbarkeit ausüben und wer nicht?
Nur jene in den Senatsprovinzen oder doch auch jene in den kaiserlichen Provinzen? Und stimmt es, dass Statthalter, welche aus dem Ritterstand enstammten, das Recht dazu vom Kaiser speziell verliehen bekommen mussten???


Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen...

stst
 
Hast Du schon in Mommsen: Staatsrecht II/1 nachgelesen? Falls nicht, hier das Werk online (allerdings nur 2. Aufl.) - siehe Seite 257ff: Römisches Staatsrecht

Hoffentlich hilft Dir der gute, alte Mommsen weiter.
 
Danke Dir schon mal für den Tipp; ein bisschen hat es mir weitergeholfen...

Jetzt hätte ich aber eine Zusatzfrage bezüglich Appellationsrecht: Hatten alle römischen Bürger (immer) das Appellationsrecht beim Kaiser, oder wurde das nach den "grosszügigen" Verleihungen an die Provinzialen eingeschränkt???


Besten Dank
 
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