... wem waren eigtl. Kreuzfahrer (speziell Ritter) im Heiligen Land verpflichtet?
Ich gehe einmal davon aus, daß Du damit die weltlichen Ritter meinst.
Deshalb an der Stelle nur kurz als zusätzliche Anmerkung, daß Ordensritter (Templer, Johanniter, Deutschherren etc.) gewöhnlich ehedem mit Eintritt in den Orden sich in die dort herrschende Hierarchie einordneten.
Wenn etwa ein dt. Ritter, von einem Grafen oder Herzog oder gar dem Kaiser lehnsabhängig, nach Jerusalem zog, unterstand er dann dort dem König von Jerusalem oder nach wie vor seinem eigentlichen Lehnsherrn?
Hier kommen mehrere Aspekte zusammen...
Daß ein Ritter als Lehnsträger bzw. Lehensnehmer durchaus mehrere Lehnsherren hatte, war - v.a. im
Heiligen Römischen Reich - durchaus nichts Ungewöhnliches und führte auch unabhängig vom Involviertsein in die Orientkreuzzüge zu Schwierigkeiten (z.B. wenn ein Graf, ein Herzog, ein Bischof und der König bzw. der Kaiser miteinander in Streit gerieten). Dies war bspw. in
Frankreich und in
England etwas anders, wo jeder Ritter infolge der
Ligesse bzw.
ligischen Treue zuvorderst stets dem König als obersten Lehnsherren zur Treue verpflichtet war - sprich: rebellierte sein Graf gegen den König, konnte der Ritter aufgrund der vorrangigen Treue zum König dem Grafen die Gefolgschaft vollends verweigern.
Grundsätzlich aber - ob nun als Lehnsträger im Abendland oder im Orient - konnte ein Ritter diesbezüglich mehrere Herren haben bzw. hatte mehrere Herren.
Was nun für den lateinischen Orient zunächst wichtig ist, ist die Tatsache, daß die Teilnahme an einem Kreuzzug ein außerordentlich kostspieliges Unternehmen war und für diejenigen Kreuzfahrer, die im Orient blieben, zumeist die Verpfändung bzw. den Verkauf von Besitz und Lehen im Abendland bedeutete - weswegen auch die frühere Sichtweise, wonach besonders nachgeborene Adligensöhne ohne Lehen hauptsächlich gen Heiliges Land zogen, so nicht mehr haltbar ist. Wie dem auch sei, änderte sich in diesen Fällen ja dann die Zugehörigkeit zum Lehensverband - sprich: der Ritter schied durch Veräußerung bzw. Abgabe seines Lehens aus dem angestammten heimatlichen Verband aus, wechselte jedoch, wenn er im Heiligen Land bzw. im lateinischen Orient ein Lehen empfing, in einen neuen Verband (und sein Lehnsherr war fortan der König von Jerusalem, der Fürst von Antiochia, der Graf von Tripolis oder der Graf von Edessa).
Andererseits blieben auch nicht alle Ritter, die an einem Kreuzzug - oder besser gesagt der "Wallfahrt in Waffen" (so ist es zeitgenössisch korrekt) - teilnahmen, im Heiligen Land bzw. im lateinischen Orient und übernahmen demzufolge dort auch kein Lehen, sondern kehrten wieder in ihre Heimat zurück. In solchen Fällen änderte sich dann an der angestammten Lehnspflicht und - treue logischerweise überhaupt nichts...