Bdaian
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Es jährt sich der Beginn des Koreakrieges und in den Medien wird erwähnt, dass es zwischen den beiden Koreas bis heute keinen Friedensvertrag gibt.
Selbes gilt für andere Kontrahenten aus weiteren Kriegen der jüngeren Vergangenheit. China/Indien, Indien/ Pakistan u.A..
Gelegentlich wird diese Tatsache sogar dazu verwendet, um eigentlich kriegerische Akte gegen einen Nachbarn zu rechtfertigen, da man sich ja "eigentlich" noch im Krieg mit diesem befindet, also z.B. ein Luftangriff kein Völkerrechtsbruch darstellt.
Andererseits, hat es seit den Nürnberger Prozessen und seit dem dort das Beginnen eines Angriffkrieges als Verbrechen verurteilt wurde, m.W. kein Land mehr einem anderen den Krieg erklärt.
Wie ist das nun eigentlich? Muss ein Krieg, um rechtlich beendet zu werden einen Friedensvertrag erhalten? Und wie sieht es mit nicht erklärten Kriegen aus? Müssen diese auch formell beendet werden oder wird durch das blosse Einstellen der Feindseligkeiten das status quo ante wiederhergestellt?
Selbes gilt für andere Kontrahenten aus weiteren Kriegen der jüngeren Vergangenheit. China/Indien, Indien/ Pakistan u.A..
Gelegentlich wird diese Tatsache sogar dazu verwendet, um eigentlich kriegerische Akte gegen einen Nachbarn zu rechtfertigen, da man sich ja "eigentlich" noch im Krieg mit diesem befindet, also z.B. ein Luftangriff kein Völkerrechtsbruch darstellt.
Andererseits, hat es seit den Nürnberger Prozessen und seit dem dort das Beginnen eines Angriffkrieges als Verbrechen verurteilt wurde, m.W. kein Land mehr einem anderen den Krieg erklärt.
Wie ist das nun eigentlich? Muss ein Krieg, um rechtlich beendet zu werden einen Friedensvertrag erhalten? Und wie sieht es mit nicht erklärten Kriegen aus? Müssen diese auch formell beendet werden oder wird durch das blosse Einstellen der Feindseligkeiten das status quo ante wiederhergestellt?
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