excideuil
unvergessen
Im Text des 1. Pariser Friedens vom 30. Mai 1814 heißt es:Ich behaupte nicht, "Recht" zu haben....
Aber bei nüchterner Betrachtung der hier (nicht von mir mitgeteilten) Fakten bzw. Darstellungen stellt sich schon die Frage nach "cui bono".
Also für jemanden, der gerne Argumente der sog. "Staatsraison" verwendet, ist die Rückfrage etwas naiv :devil:
Mal davon abgesehen, dass oft "zusätzliche" Ansprüche in Anlagen etc. zum eigentlichen Vertragstext niedergeschrieben werden (und ich behaupte nicht, dass ich in irgendwelchen Archiven in Paris, Washington oder sonstwo entsprechende Belege wüsste), geht es mehr um den grundsätzlichen Fakt.
Aufgrund gewisser "Erfahrungswerte" habe ich die Formulierung "eine Art Subvention" verwendet.
Der "Subventionsgeber" wäre schlecht beraten, sich keine Einflussmöglichkeiten vorzubehalten.
Von einer "globalen" Perspektive her fällt das Fehlen der USA schon auf.
Und jetzt bitte keine Argumente von wg. "Monroe"...
Der kam erst 1817 ins Amt.
Götz zum sonnabendlichen Gruß
„Artikel XXXII. Innerhalb einer Frist von zwei Monaten werden alle Mächte, welche von beiden Seiten in den gegenwärtigen Krieg verwickelt waren, Bevollmächtigte nach Wien schicken, um auf einem Generalkongresse die Anordnungen zu treffen, welche die Verfügungen des gegenwärtigen Traktats vervollständigen müssen.“ [1]
Die USA waren dies nach Ansicht der Unterzeichnerstaaten nicht. Punkt.
Grüße
excideuil
1] Soden, J. Graf von: Archiv des Wiener Kongress, Bd.1, Nürnberg, 1815, Seite 87