Doch er war befugt. Er war "Regierender Bürgermeister" einer Stadt, in der die Alliierten erhebliche Rechte besaßen. Das ist völkerrechtlich sehr kompliziert.
Die Verfassung von West-Berlin wurde in Bezug auf die Zugehörigkeit zur Bundesrepublik von den Alliierten 1950 tw. suspendiert bzw. unter Vorbehalt gestellt. Noch 1971 wurde im Berlin Abkommen die konstituierende Zugehörigkeit von West-Berlin zur Bundesrepublik verneint.
Faktisch war aber West-Berlin ein Bundesland, da das Abgeordnetenhaus von Berlin alle Bundesgesetze, m.w. immer einstimmig, nachträglich bestätigte. Die Zugehörgkeit West-Berlins zum Wirtschaftssystem der Bundesrepublik, auch zum Wertesystem war evident. Die Völkerrechtssituation war nur sehr komplex.
Beispiele:
- West-Berliner mußten nicht zum Bund, durften es aber freiwillig
- es gab keine Bundeswehrpräsenz in West-Berlin
- es galten die Alliierten restriktiven Waffengesetze aus der Nachkriegzeit
- etc.
West-Berlin ? Wikipedia
Verhandlungen hätten die westlichen Alliierten gegenüber der UdSSR in der Alliierten Kommandantur nicht ablehnen können.
Alliierte Kommandantur ? Wikipedia
Also, W.B. hat mindestens schon das Recht via der Alliierten einen derartigen Brief schreiben zu können/dürfen; der Regierende Bürgermeister war kein MP eines Bundeslandes.
M.