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Wieviele Nachfolgestatten hatte die KuK Monarchie:
Genannt werden 7 und 12.
Ich komme beim nachzählen aber auf 6 oder 8, je nachdem ob ich Bosnien als Teil der Monarchie rechne, wenn ja, muss ich auch von 2 Staaten ausgehen.
Aber 12?
Grüße Repo
je nachdem ob ich Bosnien als Teil der Monarchie rechne, wenn ja, muss ich auch von 2 Staaten ausgehen.
Du meinst, welche (dann entstandenen, bzw. teilweise vorhandenen) Staaten Gebiete "geerbt" haben?
Ich komm auf 7 (ohne Bosnien). Wenn man heutige Staaten nimmt, komm ich auf 11....
Die Staaten von 1919 oder die heutigen Staaten?
Ganz zum alten Österreich-Ungarn gehörte das Territorium der heutigen Staaten:
- Tschechien
- Slowakei
- Österreich
- Ungarn
- Slowenien
- Kroatien
- Bosnien und Herzegowina
Weitere Teile des österreich-ungarischen Territoriums gehören heute zu:
- Polen
- Ukraine
- Rumänien
- Italien
Habe ich noch etwas vergessen?
Welche zwei Staaten?
[...]
Weitere Teile des österreich-ungarischen Territoriums gehören heute zu:
- Polen
- Ukraine
- Rumänien
- Italien
Habe ich noch etwas vergessen?
Dazu gehört auch noch Serbien aufgrund der Vojvodina, die von Ungarn an Serbien kam und heute eine autonome serbische Provinz ist.
Du hast die Vojvodina vergessen, die hat H.v.Salza aber bereits nachnominiert!Die Staaten von 1919 oder die heutigen Staaten?
Ganz zum alten Österreich-Ungarn gehörte das Territorium der heutigen Staaten:
- Tschechien
- Slowakei
- Österreich
- Ungarn
- Slowenien
- Kroatien
- Bosnien und Herzegowina
Weitere Teile des österreich-ungarischen Territoriums gehören heute zu:
- Polen
- Ukraine
- Rumänien
- Italien
Habe ich noch etwas vergessen?
Jetzt muß ich mich mal melden.
Also ich komme, sicher zur Verblüffung Aller, nur auf 3! echte Nachfolgestaaten und das war ja wohl die Frage - oder?
feif:
Nein, Du verblüffst keinen, denn gefragt war natürlich nach heutigen Staaten.
Die diversen und häufigen Zugehörigkeitsveränderungen, man denke nur an die sog. Karpatoukraine (CSR, ein paar Wochen selbständig, Ungarn, Udssr, Ukraine) oder Triest können nun wirklich nicht berücksichtigt werden. Also Stand heute 4. September AD 2006.
Grüße Repo
:SNein, Du verblüffst keinen, denn gefragt war natürlich nach heutigen Staaten.
Die diversen und häufigen Zugehörigkeitsveränderungen, man denke nur an die sog. Karpatoukraine (CSR, ein paar Wochen selbständig, Ungarn, Udssr, Ukraine) oder Triest können nun wirklich nicht berücksichtigt werden. Also Stand heute 4. September AD 2006.
Grüße Repo
88 Jahre um genau zu sein...:S
Das ist mir aber schon wieder etwas zu weit hergeholt, denn der Zerfall der KuK liegt ja nun schon fast 100 Jahre zurück. Wenn ihr so argunentiert, dann wären wohl Italien, Spanien, Frankreich, Rumänien, Griechenland, Zypern... usw. Nachfolgestaaten des alten Römischen Reiches?
:grübel:
Auch in Galizien scheint sich kein Staat gegründet zu haben, sondern kam gleich zu Polen.
Artikel 203.
...
2. Jeder der Staaten, denen ein Gebiet der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie übertragen wird oder die aus dem Zerfall dieser Monarchie entstanden sind, einschließlich Österreichs, hat einen Teil der nicht sichergestellten und durch Titres repräsentierten Schuld der alten österreichischen Regierung nach dem Stande vom 28. Juli 1914 zu übernehmen. Dieser Teil wird - unter Zugrundelegung des Durchschnittes der drei Finanzjahre 1911, 1912 und 1913 - auf der Basis des Verhältnisses berechnet, das sich zwischen bestimmten Einkünften des abgetretenen Gebietes und den entsprechenden Gesamteinkünften des alten österreichischen Gesamtgebietes ergibt, und zwar solchen Einkünften, die nach Ansicht des Wiedergutmachungsausschusses die geeignetsten sind, um für die betreffende Leistungsfähigkeit dieser Gebiete einen gerechten Maßstab abzugeben. Die Einkünfte Bosniens und der Herzegowina werden bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt.
Die im gegenwärtigen Artikel festgesetzte Verpflichtung bezüglich der durch Titres repräsentierten Schuld ist unter den in der Anlage festgesetzten Modalitäten zu erfüllen.
Die österreichische Regierung hat allein für alle von der ehemaligen österreichischen Regierung vor dem 28. Juli 1914 übernommenen Verpflichtungen aufzukommen, die nicht durch die im gegenwärtigen Vertrage ausdrücklich bezeichneten Rententitres, Gutscheine, Obligationen, Wertpapiere und Noten repräsentiert werden.
Keine der Bestimmungen des gegenwärtigen Artikels und seiner Anlage finden auf die von der österreichischen Regierung bei der Oesterreichisch-Ungarischen Bank behufs Deckung der Notenemission erlegten Schuldtitres der ehemaligen österreichischen Regierung Anwendung.
...
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