jschmidt
Aktives Mitglied
Unter "Trennung von Staat und Kirche", verstehe ich, dass [a] die Kirche/Religion nichts mit dem Staat zu tun hat und jeder Bürger sich seine Religion aussuchen kann -> Glaubensfreiheit.
Bedingung ist sicher kein Problem --> wie Art. 4 GG.
Bedingung [a] müsste sicher weiter aufgedröselt werden, damit man sie auf historische Sachverhalte anwenden kann. Hast Du schon Ideen dazu?