Anläßlich aktueller Entwicklungen wurde angesprochen, dass die Bundesreupblik Deutschland (möglicherweise) noch offene "Reparations"-Verpflichtungen gegenüber anderen Staaten habe. Dazu eine Meinung:
1. Reparationen für so genannte herkömmliche Kriegsmaßnahmen
Eine Teil der kriegführenden Staaten hat ausdrücklich auf Reparationen verzichtet (zB Polen, mit Verzicht vom 23.8.1953, ausdrücklich bestätigt anläßlich der Warschauer Verträge).
Ein weiterer Teil hat sich bislang nicht ausdrücklich erklärt (zB Brasilien, dass sich weder an den Reparationsabkommen für die westliche noch für die östliche Reparationszone beteiligt hat). Diese Staaten sind bis 1990 passiv geblieben.
Eine dritte Gruppe von Staaten hatte zunächst ausdrücklich die Reparationsfrage für offen erklärt: dazu gehören zB Griechenland, Indien, Kanada, Niederlande, Großbritannien und die USA. Die Reparationsfrage sollte bis zu einer abschließenden Regelung mit Deutschland aufgeschoben bleiben:
Londoner Schuldenabkommen – Wikipedia
Überleitungsvertrag – Wikipedia
Diese Bedingung ist mit dem 2plus4-Vertrag für die Staaten, die am Londoner Schuldenabkommen teilnahmen (wie zB Griechenland), eingetreten.
Agreement on German External Debts - Wikipedia, the free encyclopedia
Für die Staaten, die dem Abkommen nicht begetreten sind (zB Indien), besteht völkerrechtlich ebenfalls kein Anspruch mehr, der nach völkerrechtlichen Grundsätzen von TReu und Glauben spätestens vor dem Abschluß des 2plus4-Vertrages hätte angemeldet werden müssen.
2. Wiedergutmachung
Höchstwahrscheinlich sind Wiedergutmachungsleistungen (insbes. Verfolgungsschäden, nationalsozialistisches Unrecht, Kriegsverbrechen) nicht von den Reparationsregelungen im engen Sinne erfaßt. Mit einer Reihe von Staaten gab es dazu Vorbehalte bzw. Regelungen (so ließ Polen diese Frage bis zur Klärung der Grenzfrage ausdrücklich offen - inzwischen eingetreten).
Auf dieser Basis wurden daher die Vereinbarungen zwischen Israel und der BRD geschlossen, dazu 12 Globalentschädigungsabkommen mit den Opfern in diesen Staaten (so zB Griechenland am 18.3.1960).
Akten zur auswärtigen Politik der ... - Google Bücher
Offen ist dabei, ob alle denkbaren Fälle der Wiedergutmachung mit den Entschädigungsabkommen abgegolten sind (so zB nicht für Zwangsarbeiter). Dabei dürfte es sich um Einzelansprüche von Personen, nicht von Staaten, handeln. Die Reparationen für so genannte herkömmliche Kriegsfolgen ist dagegen abgeschlossen.
1. Reparationen für so genannte herkömmliche Kriegsmaßnahmen
Eine Teil der kriegführenden Staaten hat ausdrücklich auf Reparationen verzichtet (zB Polen, mit Verzicht vom 23.8.1953, ausdrücklich bestätigt anläßlich der Warschauer Verträge).
Ein weiterer Teil hat sich bislang nicht ausdrücklich erklärt (zB Brasilien, dass sich weder an den Reparationsabkommen für die westliche noch für die östliche Reparationszone beteiligt hat). Diese Staaten sind bis 1990 passiv geblieben.
Eine dritte Gruppe von Staaten hatte zunächst ausdrücklich die Reparationsfrage für offen erklärt: dazu gehören zB Griechenland, Indien, Kanada, Niederlande, Großbritannien und die USA. Die Reparationsfrage sollte bis zu einer abschließenden Regelung mit Deutschland aufgeschoben bleiben:
Londoner Schuldenabkommen – Wikipedia
Überleitungsvertrag – Wikipedia
Diese Bedingung ist mit dem 2plus4-Vertrag für die Staaten, die am Londoner Schuldenabkommen teilnahmen (wie zB Griechenland), eingetreten.
Agreement on German External Debts - Wikipedia, the free encyclopedia
Für die Staaten, die dem Abkommen nicht begetreten sind (zB Indien), besteht völkerrechtlich ebenfalls kein Anspruch mehr, der nach völkerrechtlichen Grundsätzen von TReu und Glauben spätestens vor dem Abschluß des 2plus4-Vertrages hätte angemeldet werden müssen.
2. Wiedergutmachung
Höchstwahrscheinlich sind Wiedergutmachungsleistungen (insbes. Verfolgungsschäden, nationalsozialistisches Unrecht, Kriegsverbrechen) nicht von den Reparationsregelungen im engen Sinne erfaßt. Mit einer Reihe von Staaten gab es dazu Vorbehalte bzw. Regelungen (so ließ Polen diese Frage bis zur Klärung der Grenzfrage ausdrücklich offen - inzwischen eingetreten).
Auf dieser Basis wurden daher die Vereinbarungen zwischen Israel und der BRD geschlossen, dazu 12 Globalentschädigungsabkommen mit den Opfern in diesen Staaten (so zB Griechenland am 18.3.1960).
Akten zur auswärtigen Politik der ... - Google Bücher
Offen ist dabei, ob alle denkbaren Fälle der Wiedergutmachung mit den Entschädigungsabkommen abgegolten sind (so zB nicht für Zwangsarbeiter). Dabei dürfte es sich um Einzelansprüche von Personen, nicht von Staaten, handeln. Die Reparationen für so genannte herkömmliche Kriegsfolgen ist dagegen abgeschlossen.