Nach Jahr und Tag (oder doch nach Jahr und 6 Wochen, 3 Tagen...) in der geschützten Stadt konnte der frühere Feudalherr keinen Anspruch mehr auf seinen Leibeigenen espektive Unfreien erheben. Was mir dabei aber nicht klar ist: Wer "kontrollierte" diese Fristen? Ein Einwohnermeldeamt oder sonst eine Stelle bei der man sich à la "Hallo ich bin neu hier, war gestern von meiner Scholle losgerannt" melden konnte, gabs wohl nicht? Wurde im Zweifelsfall, wenn der ehemalige "Inhaber" sich meldete, auf dessen Register o.ä. abgestellt?
Vielen Dank für eure Unterstützung!
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