Auch in den deutschsprachigen Ländern gab es zu Anfang keine einheitliche Frauenrechtsbewegung. Je nach Herkunft und Zielvorgabe, bildeten sich im Laufe der Zeit drei wesentliche Strömungen heraus: die
bürgerlich-gemäßigte Frauenbewegung um H. Goldschmidt (1825-1920), L. Otto-Peters(1819-1895), A. Schmidt (1833-1902), H. Lange (1848-1930) und G. Bäumer (1873-1954) mit dem Allgemeinen Deutschen Frauenverein, die
bürgerlich-radikale Frauenbewegung um Minna Cauer (1841-1922) und Anita Augspurg (1857-1943) mit dem Deutschen Verband für Frauenstimmrecht und die sozialistische Frauenbewegung um C. Zetkin (1857-1933). Die früher vorgenommene Unterscheidung innerhalb der deutschen Frauenbewegung wird im heutigen Diskurs aus sachlichen Gründen und wegen vielfältiger Überschneidungen in Einzelfragen, nicht mehr aufrechterhalten. Sinnvoller ist es, Schwerpunkte des Engagements zu unterscheiden. Der bürgerlich-gemäßigte Flügel trat vorrangig zunächst für das Kommunalwahlrecht und für eine Verbesserung der Bildungsmöglichkeiten für Frauen sowie für die Anerkennung der Erwerbsarbeit von Frauen ein, oft mit Blick auf besonders benachteiligte Berufsgruppen (Dienstboten, Schauspielerinnen). Der bürgerlich-radikale Flügel strebte das volle Frauenwahlrecht auf nationaler Ebene und das Recht auf Zugang zu den Universitäten an, teilweise auch gemeinsam mit den Sozialistinnen. Allen Flügeln gemeinsam ging es um die Umgestaltung der Gesellschaft auf neuer sittlicher Grundlage.
Quelle:Frauenbewegung ? Wikipedia