treppenwitz
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Obwohl es einen Kaiser hatte, kann man das Heilige Römische Reich ja keinesfalls als Monarchie bezeichnen.
Wie sollte man die Staatsform bezeichnen?
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Obwohl es einen Kaiser hatte, kann man das Heilige Römische Reich ja keinesfalls als Monarchie bezeichnen.
Wie sollte man die Staatsform bezeichnen?
womit alle Klarheiten beseitigt sind.Da sich der stark föderative Charakter des Reiches verbunden mit einer Wahlmonarchie kaum in ein Schema pressen lässt, formulierte bereits der Staatsrechtler Johann Jakob Moser ausweichend über den Charakter der Reichsverfassung: Teutschland wird auf teutsch regiert, und zwar so, daß sich kein Schulwort oder wenige Worte oder die Regierungsart anderer Staaten dazu schicken, unsere Regierungsart begreiflich zu machen
Also ich würde das Reich sehr wohl als Monarchie bezeichnen. Auch, wenn der König/Kaiser seit 911 regelmäßig gewählt wurde erfüllt auch dieses Reich alle Bedingungen, die eine Monarchie ausmachen, einschließlich der Lehenhoheit des Monarchen. Das HRR(DN) war eine Wahlmonarchie, das ist ganz klar - übrigens nicht die einzige in der europäischen Geschichte.Obwohl es einen Kaiser hatte, kann man das Heilige Römische Reich ja keinesfalls als Monarchie bezeichnen.
Wie sollte man die Staatsform bezeichnen?
Dass Moser - im 18. Jahrhundert - ein sehr spezifisches Bild vom HRRDN hatte, ist klar. Dennoch bleibt er meiner Meinung nach zeitgenössisch und bewertet das HRRDN nicht in seiner ganzen Breite. Das lässt sich jetzt - lange nach dessen Ende -, denk ich, auch besser handhaben.Aus Wiki:
womit alle Klarheiten beseitigt sind.
Aber mein Landsmann Moser wusste von was er redet.
Hm, soweit würde ich dann nicht gehen. Gerade Moser hatte viel Geschick darin bewiesen, die verschiedenen Staaten und die Regierungsformen in denselben zu vergleichen. In der Tat weicht die Wahlmonarchie im HRR ja in einigen Aspekten von derjenigen Polens ab und dies sind sehr wichtige Aspekte. Denn es gelang im HRR den Reichsfürsten, die es versuchten, dann nicht sich an der Wahl des Herrschers zu beteiligen, in Polen war die Zahl der Wahlbeteiligten erheblich höher und die Rechte des Königs spätestens seit dem 16. Jh. noch eingeschränkter als im Heiligen Römischen Reich. Von daher hatte Moser schon Recht, wenn er die Einzigartigkeit des HRR herrausstrich. Obendrein kannte sich Moser auch schon mit der Geschichte des HRR aus und er sprach in seinen Werken eine eher objektive Sprache. Die objektivere Sicht auf das HRR nämlich musste erst in den letzten Jahrzehnten zurückgewonnen werden, während man früher vor allem eine Sicht goutierte, welche das HRR bloß verurteilte.Dass Moser - im 18. Jahrhundert - ein sehr spezifisches Bild vom HRRDN hatte, ist klar. Dennoch bleibt er meiner Meinung nach zeitgenössisch und bewertet das HRRDN nicht in seiner ganzen Breite. Das lässt sich jetzt - lange nach dessen Ende -, denk ich, auch besser handhaben.
... Problem ist nur, dass man leider einen Begriff allein nicht verwenden kann. Der Begriff "Wahlmonarchie" ist schon richtig, auch mit den Entwicklungen hin zu einer quasi Erbmonarchie unter den Habsburgern, die Bayern-Episode mal außen vor...
Da der Kaiser aber nie ein Monarch wie seine europäischen 'Kollegen' gewesen ist, dass die starken Fürsten , von den Welfen über die Wittelsbacher bis zu den Hohenzollern, die Reichsstädte, die 'reichsfernen' Gebiete im Norden und Nordosten des Reiches, die verschiedenen Reichsorgane wie die Reichstage, das Reichskammergericht und der Hofrat und all diese sich im besten Falle ergänzenden und im schlechten Falle gegenseitig neutralisierenden Kräfte charakteristisch für dieses Gebilde gewesen sind, bekommst du damit nicht ganz unter. Und die kleine Aufzählung ließe sich noch endlos fortsetzen...
Ich hatte mich zuerst gewundert über diese Sätze. Aber vielleicht war ja gemeint: Wer war der Träger der Staatsgewalt im HRR?Obwohl es einen Kaiser hatte, kann man das Heilige Römische Reich ja keinesfalls als Monarchie bezeichnen.
Wie sollte man die Staatsform bezeichnen?
Der Begriff Monarchie ... ... bezeichnet eine Staats- bzw. Regierungsform, bei der ein Monarch oder eine Monarchin das Amt des Staatsoberhauptes inne hat (und bildet somit das Gegenstück zur Republik).
Ich finde deine Ausführungen sehr gut.
Beim HRR haben wir den Sonderfall, dass der Monarch im Laufe der Jahrhunderte immer mehr Macht an einflussreiche Fürsten verloren hat, die dann gegen Ende de facto souverän waren.
Bisher war dieser "Staat" der aristotelischen Theorie, also der Untergliederung in Monarchie, Aristokratie und Demokratie, zugeordnet worden.
Hier sagte er voraus, dass das HRRdN ein Staatenbund werden würde.
Was sich letzten Endes mit dem Deutschen Bund ja auch bestätigte!
Mh... Wenn du sagst, dass schon mit dem Westfälischen Frieden 1648 das HRR ein Staatenbund wird, an welchen Merkmalen des Vertrages würdest du das festmachen?
In meiner Auffassung bleibt das Reich auf jeden Fall bis ins 18. Jahrhundert ein "Reich".
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