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Auch wenn ich meinem Vorposter unbedingt zustimme, ist zu beachten, dass Bismarck den Kurs der Sozialpolitik (Sozialgesetzgebung) vor allem nur eingeschlagen hat, um die politische Lage zu entspannen, Arbeiterschaft und die Kommunisten/Sozialisten/Sozialdemokraten etc. zu befriedigen und mit der kaiserlichen Regierung Kaiser Wilhelms I. zu versöhnen, und genannten systemoppositionellen Parteien/Organisationen die Unterlage zu entziehen, da diese ja nunmehr "überflüssig" geworden wären (so hoffte der Staat).
Ein reines Mittel zum Zweck also.
So streng würde ich das nicht sehen.
Decurion schrieb:Ich kenne Bismarck eher als skrupellosen Machtpolitiker, der geschickt die Diplomatie benutzt, um Kriege zu provozieren.
Ich stelle jetzt auch einfach mal die These auf, dass den meisten Politikern (nicht allen!) und Staatsmännern die Situation der Arbeiterschaft vollkommen egal war, solange es keine Revolution gab und die Sozialisten schön unterdrückt werden konnten.
Oder solltest Du einer der wenigen Zeitgenossen sein, die die damalige Zeit noch als Zeitzeuge mitgemacht haben und aus der unmittelbaren Erfahrung erzählen können?Ich kenne Bismarck eher als skrupellosen Machtpolitiker,
Das Zweite finde ich allerdings etwas kindisch...
Turgot: Damit habe ich mich mehr auf Die Zeit vor 1871 bezogen (wie im "Abitur"-Thread nachzulesen ist, ist mir sehr wohl bewusst, dass Bismarck nach der Reichsgründung vor allem auf Frieden und Stabilität gesetzt hat).
Wie immer gibt es auch hier zwei Seiten. Da ich eher ein Bismarck-Gegner bin (was seine gescheiterte Innenpolitik angeht), habe ich wohl das unterschlagen, was du jetzt angesprochen hast.
Ich würde das allerdings (oder trotzdem) hinterfragen, ob es auch eine (kleine) selbstlose Seite in dieser Sache gab. Ich kenne Bismarck eher als skrupellosen Machtpolitiker, der geschickt die Diplomatie benutzt, um Kriege zu provozieren.
Cephalotus schrieb:So streng würde ich das nicht sehen. Bismarck hat sich durchaus auch für die Inhalte der neu geschaffenen Sozialversicherung interessiert und sich letztendlich für eine "öffentlich rechtliche" Lösung ausgesprochen, weil ihm durchaus bewusst war, dass sich das Gewinnstreben privatwirtschaftlich organisierter Versicherungen und die Erfordernisse einer sozialen Absicherung der Arbeitnehmer nicht immer in Übereistimmung bringen lassen.
Ihm war durchaus bewusst, dass unabhängig von der Versöhnung der Arbeiterklasse mit dem Staat die soziale LAge dieser Klasse verbessert werden musste.
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