Wenn ein menschlicher Überrest kulturell kontextlos ist, kann man ihn auch fast nur noch im Hygienemuseum oder in der anatomischen Sammlung ausstellen, dann hat er im ethnologischen oder archäologischen Museum nichts mehr zu suchen.
Nur weil man den Menschen selbst nicht unbedingt hundertprozentig zuordnen kann, ist er ja nicht kontextlos.
Die Sache ist doch aber die: historisch gesehen hatten Menschen häufig keine Wahl, z.B. welcher Glaubensgemeinschaft sie angehören wollten. Es ist ja heute noch so, dass das in diversen Weltgegenden eben keine persönliche, individuelle Wahl ist und selbst da, wo man die Wahl hat, später aus so einem Laden wieder auszutreten, bekommen Menschen im Kindesalter von den Erziehungsberechtigten erstmal eine Zugehörigkeit auf dem Papier verordnet.
Ich könnte mich ja mit der Vorstellung, dass eine Glaubensgemeischaft da ein Wort mitzureden hätte anfreunden, wenn ich guten Gewissens davon ausgehen könnte, dass die Person freiwillig in dieser Gemeinschaft war und ihre Werte daher, jedenfalls bis zu einem gewissen Grad geteilt hat.
Aber das sehe ich in vielen Fällen nicht.
Und wenn auf der anderen Seite die Möglichkeit auf dem Tisch liegt, dass die Person zu Lebzeiten die Mitgleidschaft in einer Glaubensgemeinschaft oder ethnischen Gruppe per Zwang und Strafandrohung aufoktroyiert bekommen haben könnte, delegitimiert das in meinen Augen den Anspruch dieser Gruppen über den Umgang mit den Überresten zu entscheiden, denn damit würde man ja die Fremdbestimmung von Menschen durch entsprechende Gruppen als rechtens anerkennen.
Nun gibt es sicherlich Kulturen, bei denen nachweisbar/bekannt ist, dass sie zumindest ein gewisses Maß an Varianz in solchen Fragen zuließen oder zulassen.
Aber gerade bei den monotheistischen Religionen mit ihrem Exklusivitäts- und Unvereinbarkeitsanspruch, wird man den Druck, der da in der Vergangenheit auf das Individuum ausgeübt wurde und in einigen Weltgegenden heute noch ausgeübt wird, nicht verleugnen können.
Wir führen nun ja seit einigen Jahrzehnten und in den letzten zehn, fünfzehn Jahren verstärkt, eine Kolonialdebatte. Diese wird international geführt und hat ja auch schon zu Rückgaben aus ethnologischen und archäologischen Sammlungen geführt. Insbesondere dann, wenn die Akquirierung der Objekte (oder menschlichen Überreste) nicht mit den Regeln der Herkunftsgemeinschaft konform war.
Ich persönlich halte es für ausschlaggebender ob es mit unseren Regeln konform war, schon weil die Museen, die so etwas hier ausstellen, den hiesigen Gesetzen unterstehen, nicht denen die in der Herkunftsregion diverser Objekte gelten.
Und wenn es einen Grund für die Rückerstattung von Objekten gibt, liegt der darin, dass unsere Museen sie gemäß unserer eigenen Spielregeln streng genommen gar nicht hätten erwerben dürfen, sie also vor unserem eigenen Rechtsverständnis kaum rechtmäßig einem solchen Museum zugeordnet sein können, wobei sich das natürlich häufig mit Regeln der Herkunftsregion überschneidet aber nicht immer.
Hier wären wir aber was menschliche Überreste angeht wieder bei der Frage: Wie genau sind sterbliche Überreste rechtlich zu behandeln?
Sind sie potentiell Eigentum, dann könnte ein Eigentümer, sofern sich einer ermitteln ließe (nach welchen Regeln?), natürlich Ansprüche daran stellen, oder sind sie ein nicht besitz/monopolisierbares Objekt von öffentlichem oder wissenschaftlichem Interesse, dessen Erhaltung einem über die Herkunftsgemeinschaft hinausgehenden Gemeininteresse unterfällt?
Unterstellt man letzteres, kann man natürlich unterstellen, dass die Institution, die die Erhaltung am Besten garantieren und das Gemeininteresse an der Erhaltung am Besten umsetzen kann, ein Recht dazu habe die treuhänderische Verwaltung zumindest so lange an sich zu ziehen, bis eine andere Institution das übernehmen könnte und dass sie ein Recht dazu habe, Rückführungsansprüche zurückzuweisen, so lange die Partei die den Anspruch stellt nicht klar den Willen zur Erhaltung und die Fähigkeiten dazu nachweist.
Das ist natürlich etwa bei anorganischen Artefakten, deren Verfall und Verlust durch natürliche Prozesse in weit geringerem Maße zu befürchten steht und bei denen unstreitig ist, dass sie Eigentumsverhältnissen unterfallen (können) ein wesentlich geringeres Problem, da ist die Frage sehr viel einfacher im Sinne einer Rückgabe zu beantworten, wenn der Erwerbsvorgang zumindest rechtlich zweifelhaft oder nicht legal war.
Die Debatte, ob man nun menschliche Überreste ausstellt, dürfte mit dieser Kolonialdebatte zusammenhängen, weil man eben keine wirklichen Kriterien hat, wo man eine Grenze ziehen soll. Wenn man die sterblichen Überreste von Christen, Juden und Muslimen nicht ausstellt, warum sollte man da bei nichtmonotheistischen Kulturgemeinschaften die Grenze ziehen?
Aber hier wäre ich wieder bei der Frage, warum sollte man die sterblichen Überreste etwa von Christen per se nicht ausstellen? Zum einen passiert das ja zum Teil de facto.
Nehmen wir als Beispiel die Kapuzinergruft von Palermo, die mumifizierte menschliche Überreste enthält und durchaus besichtigt werden kann
Oder das Beinhaus von Douaumont, in dem Knochen nicht mehr genau identifizierbarer Gefallener der Schlacht von Verdun in einer Form ausgestellt liegen, dass sie von Besuchern natürlich betrachtet werden können, obwohl man jetzt durchaus davon ausgehen kann, dass die Menschen zu denen diese Körper mal gehörten, Christen waren.
de.wikipedia.org
Das passiert und zum Teil mit der Billigung der christlichen Kirchen, oder zumindest wären mir jetzt aus dieser Richtung keine lautstarken Proteste gegen diese Praxis bekannt.
Aber selbst wenn das nicht der Fall wäre, man wäre mindestens was Überreste angeht, die vor dem 19. Jahrhundert datieren wieder bei dem Problem, dass die Menschen nicht unbedingt eine Wahl hatten, welcher Glaubensgemeinschaft sie sich zuordnen wollten und dass man dieser Glaubensgemeinschaft also ein Verfügungsrecht über die Überreste zusprechen würde, dass letztendlich möglicherweise auf Zwang beruhte.
Die Vorstellung, dass der Umstand, dass jemand mal in eine bestimmte Religionsgemeinschaft hineingezwungen wurde, dieser Gemeinschaft das Recht gibt über deren sterbliche Überreste zu verfügen, weil der Tote ja Mitglied in dem Verein war, die finde ich um ehrlich zu sein abenteuerlich.
Das hätte für mich rein ethisch betrachtet etwas von Menschenraub und dessen Legitimation.