Hallo,
Ich habe eine Frage zu dem Verhältnis der oben genannten Begriffe.
Ein Beispiel: Während des Prinzipats erhielt Augustus sowohl die tribunicia potestas, als auch die consularia potestas.
Nun war er aber in beiden Fällen nicht in Besitz des Amtes.
Diese Unterscheidung verstehe ich nicht ganz genau: man konnte die Befugnisse (dies wird durch "potestas" bezeichnet?) eines Amtsinhabers erlangen, jedoch ... ?
Wo genau liegt der "Sinn" dieser Aufsplitterung und der Unterschied?
Das würde mich sehr interessieren,
Vielen Dank für eine Antwort oder auch einen Literaturhinweis!
Liebe Grüße
Mlieha
Ich habe eine Frage zu dem Verhältnis der oben genannten Begriffe.
Ein Beispiel: Während des Prinzipats erhielt Augustus sowohl die tribunicia potestas, als auch die consularia potestas.
Nun war er aber in beiden Fällen nicht in Besitz des Amtes.
Diese Unterscheidung verstehe ich nicht ganz genau: man konnte die Befugnisse (dies wird durch "potestas" bezeichnet?) eines Amtsinhabers erlangen, jedoch ... ?
Wo genau liegt der "Sinn" dieser Aufsplitterung und der Unterschied?
Das würde mich sehr interessieren,
Vielen Dank für eine Antwort oder auch einen Literaturhinweis!
Liebe Grüße
Mlieha