Amt und Amtsbefugnisse

Mlieha

Neues Mitglied
Hallo,

Ich habe eine Frage zu dem Verhältnis der oben genannten Begriffe.

Ein Beispiel: Während des Prinzipats erhielt Augustus sowohl die tribunicia potestas, als auch die consularia potestas.

Nun war er aber in beiden Fällen nicht in Besitz des Amtes.

Diese Unterscheidung verstehe ich nicht ganz genau: man konnte die Befugnisse (dies wird durch "potestas" bezeichnet?) eines Amtsinhabers erlangen, jedoch ... ?

Wo genau liegt der "Sinn" dieser Aufsplitterung und der Unterschied?

Das würde mich sehr interessieren,

Vielen Dank für eine Antwort oder auch einen Literaturhinweis!

Liebe Grüße

Mlieha
 
Wo genau liegt der "Sinn" dieser Aufsplitterung und der Unterschied?

Das würde mich sehr interessieren,

Vielen Dank für eine Antwort oder auch einen Literaturhinweis!

Liebe Grüße

Mlieha

Der Sinn dieser Aufteilung speziell bei Augustus liegt einfach darin, dass Augustus sich darüber eben die Machtbefugnisse sichern konnte, ohne dass er anderen Leuten das Amt wegnahm, wie z.B. beim Konsulat. Die ersten Jahre nach 30 v. Chr. war Augustus jedes Jahr Konsul, besetzte also eine der beiden Stellen, obwohl doch eigentlich die Republik wiederhergestellt sein sollte. Das passte nicht zusammen und führte zu massiver Kritik. Also ließ er sich nur noch die Befugnisse eines Konsuls übertragen und andere Leute durften Konsul sein.
Zudem konnte er sich so auf Befugnisse von Ämtern aneignen, die er eigentlich gar nicht hätte ausüben dürfen. Als Patrizier konnte er nicht Volkstribun sein. Aber wenn er die Befugnisse der Volkstribunen innehatte, dann störte das nicht mehr.

Literatur: Jedes gute Buch über Augustus, z.B. J. Bleicken - Augustus. Eine Biographie.

Oder Bücher über die Verfassung der Kaiserzeit. Auch hier: J. Bleicken - Verfassungs- und Sozialgeschichte des römischen Kaiserreiches.
 
Der Sinn war also der, der mächtigste Mann zu sein, "auf dem Papier" jedoch nur so mächtig wie viele andere auch.
Außerdem hat Augustus sich so Schritt für Schtritt mehr Macht angeeignet, um letzendlich Kaiser zu werden.
 
Der Sinn war also der, der mächtigste Mann zu sein, "auf dem Papier" jedoch nur so mächtig wie viele andere auch.

So wollte das Augustus gesehen haben und schreibt dies auch explizit in seinen res gestae:

"Post id tempus auctoritate omnibus praestiti, potestatis autem nihilo amplius habui quam ceteri, qui mihi quoque in magistratu conlegae fuerunt"

Nach dieser Zeit übertraf ich zwar alle an Einfluss, hatte jedoch nicht mehr Macht als alle Anderen, die jeweils meine Kollegen im Amt waren. (Res gestae Kap. 35)


Und dieser Satz ist, wie vieles in diesem Werk, zwar schon richtig aber dennoch nicht vollkommen korrekt.
 
Vor allen Dingen hat er nie selber die ganzen Befugnissegefordert, sondern sie wurden ihm alle vom Senat angetragen.
Somit konnte ihn keiner einen Tyrannen schimpfen, denn "das Volk wollte es ja so".
 
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