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Das galt für Mecklenburg erst im 15. Jh., als die Mecklenburger mit dem Lehen "zur gesamten Hand" belehnt wurden. Und das Herzogtum wurde auch nicht geteilt. Albrecht III. wurde allein regierender Herzog, nachdem er aus Schweden vertrieben worden war.naja, nach dem Ableben des Vaters wurden alle Söhne Herzog, Graf o.ä, da das Erbe geteilt wurde. Jeder ein halbes Herzogtum gibt 2 Herzöge. Es gab auch die Fälle, wo die Söhne die Gebiete in "Erbengemeinschaft" verwalteten.
....
Ich zitiere aus den Regesten:
"1442 Juni 24 Cölln
verleiht Heinrich dem ältern und Heinrich seinem Bruder und Hanns, ihrem Vetter, Herzogen zu Mecklenburg ihre Lehen zu gesammter Hand, und bestätigt ihre Privilegien."
Vorher also nicht!
Im übrigen guckst Du mal die Diskussion zu diesem Thema hier:
Wikipedia:Auskunft ? Wikipedia
Mecklenburg-Stargard ? WikipediaEr wurde am 8. Juli 1348 vom römisch-deutschen König und späteren Kaiser Karl IV. zusammen mit seinem Bruder Johann I. zum Herzog und damit in den Reichsfürstenstand erhoben
Da es aber das Kondominium schon vor 1442 gab, stimmt mein erstes Post für diesen Fall nicht, sondern er gehört zu den Sonderfällen meines zweiten Posts.
Z.B:
Albrecht II. (Mecklenburg) ? Wikipedia
Mecklenburg-Stargard ? Wikipedia
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