Imperium proconsulare

Das imperium proconsulare wurde zunächst auf zehn Jahre übertragen (27 v. Chr.), aber nach Ablauf regelmäßig verlängert. Zugleich wurde er alljährlich zum Konsul gewählt, das ihm auch Weisungsbefugnisse in den senatorischen Provinzen gegeben hat. Nach einer Verschwörung 23 v. Chr. legte er das Konsulat ab - das dann aber durch das imperium proconsulare maius ersetzt wurde, welches ihm diese Befugnisse in den senatorischen Provinzen erhielt. 19 v. Chr. erhielt er dann zusätzlich das imperium consulare, also sämtliche Befugnisse eines Konsuls, worunter auch die Befugnisse in den senatorischen Provinzen fallen. Soweit mein oberflächliches Allgemeinwissen. Was den Historikerstreit angeht, habe ich keine Ahnung (wusste auch gar nicht, dass es einen gibt...).
 
Imperium consulare

Ich habe mal eine kleine Frage zum "imperium consulare"

23 v. Chr. bekam Augustus die tribunicia potestas verliehen. Dafür legte er das Amt des Konsul nieder.

19 v. Chr. bekam er das "imperium consulare" verliehen.
Aber was genau beinhaltete dies?
 
Mit imperium consulare verfügte Augustus über dieselben Befugnisse wie ein gewöhnlicher Konsul, ohne allerdings einer zu sein. Insofern handelt es sich hierbei nicht um ein Amt bzw. Magistrat, sondern schlicht und ergreifend um eine Kompetenz. Das wäre halt genauso, wie wenn du heutzutage die Befugnis hättest, den Bundestag aufzulösen, ohne aber Bundespräsident zu sein.
 
Zurück
Oben