Marcia
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Zu dieser Zeit (105/106) hatte Palma, der Statthalter von Syrien, einen Teil des peträischen Arabiens unterworfen und in Roms Abhängigkeit gebracht. (Cassius Dio, 68,14,5)
Ich glaube nicht, dass Cornelius Palma ohne kaiserlichen Befehl eine derartige Invasion durchgeführt hat, womit er zu einer Zeit, da ein Großteil römischer Truppen (während des 2. Dakerkrieges Trajans) an der Donau stand, eine zweite Front im Osten des Reiches eröffnet hätte. Das Zitat brachte mich aber auf die Frage, welche Vollmachten ein kaiserlich-konsularischer Statthalter im Ernstfall wohl hatte.
Werner Eck schrieb einmal im Zusammenhang mit dem Saturninus-Aufstand im Jahre 89 (ich kann nur aus dem Gedächtnis zitieren), dass der spätere Kaiser Trajan, der zu dieser Zeit Legionskommandant in Nordspanien war – oder besser gesagt, der damalige Statthalter der Hispania Citerior - wohl kaum auf einen Befehl aus Rom gewartet hatte, ehe er die VII. Legion Gemina gegen den Usurpator in Marsch setzte: Für solche Fälle hatten die Statthalter Richtlinien, die ein unverzügliches Einschreiten ermöglichten. Man muss auch bedenken, dass allein der Nachrichtentransfer aus den Provinzen nach Rom bzw. in andere Provinzen viel Zeit kostete: Es sind zwar Spitzengeschwindigkeiten bekannt, wie beispielsweise 9 Tage von Mogontiacum (Mainz) nach Rom, aber wenn man für eine Antwort die gleiche Zeit ansetzt, kommt man schon auf eine Idealgeschwindigkeit! von fast 3 Wochen, in denen einiges passieren konnte. Nun ist die Reaktion auf eine Usurpation etwas anderes als eine Invasion, aber man sollte die Truppenbewegungen und ihre Folgen während einer innenpolitischen Krise auch nicht unterschätzen. Und während Caesar einigermaßen unbehelligt Gallien annektieren konnte, lagen die Dinge in der Kaiserzeit ein wenig anders – man denke an den Prestigegewinn, der einem militärisch erfolgreichen Statthalter zufiel.
Ich frage mich, ob in einem Notfall der Statthalter von Syrien (theoretisch) befugt war, alle seine drei Legionen ohne kaiserlichen Befehl in Marsch zu setzen. Gibt es andere Beispiele, vielleicht auch solche, wo die Statthalter ihre Befugnisse überschritten haben? Wie war das eigentlich mit Varus in Germanien?
Ich glaube nicht, dass Cornelius Palma ohne kaiserlichen Befehl eine derartige Invasion durchgeführt hat, womit er zu einer Zeit, da ein Großteil römischer Truppen (während des 2. Dakerkrieges Trajans) an der Donau stand, eine zweite Front im Osten des Reiches eröffnet hätte. Das Zitat brachte mich aber auf die Frage, welche Vollmachten ein kaiserlich-konsularischer Statthalter im Ernstfall wohl hatte.
Werner Eck schrieb einmal im Zusammenhang mit dem Saturninus-Aufstand im Jahre 89 (ich kann nur aus dem Gedächtnis zitieren), dass der spätere Kaiser Trajan, der zu dieser Zeit Legionskommandant in Nordspanien war – oder besser gesagt, der damalige Statthalter der Hispania Citerior - wohl kaum auf einen Befehl aus Rom gewartet hatte, ehe er die VII. Legion Gemina gegen den Usurpator in Marsch setzte: Für solche Fälle hatten die Statthalter Richtlinien, die ein unverzügliches Einschreiten ermöglichten. Man muss auch bedenken, dass allein der Nachrichtentransfer aus den Provinzen nach Rom bzw. in andere Provinzen viel Zeit kostete: Es sind zwar Spitzengeschwindigkeiten bekannt, wie beispielsweise 9 Tage von Mogontiacum (Mainz) nach Rom, aber wenn man für eine Antwort die gleiche Zeit ansetzt, kommt man schon auf eine Idealgeschwindigkeit! von fast 3 Wochen, in denen einiges passieren konnte. Nun ist die Reaktion auf eine Usurpation etwas anderes als eine Invasion, aber man sollte die Truppenbewegungen und ihre Folgen während einer innenpolitischen Krise auch nicht unterschätzen. Und während Caesar einigermaßen unbehelligt Gallien annektieren konnte, lagen die Dinge in der Kaiserzeit ein wenig anders – man denke an den Prestigegewinn, der einem militärisch erfolgreichen Statthalter zufiel.
Ich frage mich, ob in einem Notfall der Statthalter von Syrien (theoretisch) befugt war, alle seine drei Legionen ohne kaiserlichen Befehl in Marsch zu setzen. Gibt es andere Beispiele, vielleicht auch solche, wo die Statthalter ihre Befugnisse überschritten haben? Wie war das eigentlich mit Varus in Germanien?