Online-Datenbanken für Quellen/Sekundärliteratur

Claude Perrin

Neues Mitglied
Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich habe beim verfassen einer Hausarbeit in letzter Zeit sehr intensiv mit online verfügbaren Quellen und Sekundärliteratur gearbeitet (MGH, JStoR, ..).
Jetzt ergeben sich aber noch zwei Fragen (vielleicht besonders an Geschichtsstudenten):

1. Wenn man vom Jstor oder MGH Online-Angebot einen Text verwendet (der ja eigentlich nur ein PDF/Scan des bereits vorhandenen gedruckten Textes ist) sollte man das dann beim Zitieren oder in der Literaturliste gesondert kenntlich machen?
Ich meine: die Texte werden ja immer komplett mit Deckblatt, allen Infos zum Autor, Seitenzahlen, etc. abgebildet und sind somit ja auch nicht von einem von mir selber in der Bibliothek gescannten Buch zu unterscheiden.
Mal die Frage in die Runde: Was würdet Ihr machen? Verfahren wie bei jeder anderen Quelle oder ist das eine online Ressource bei der ich Abrufdatum und -adresse mit angeben muß?

2. Ich bin durch diese Recherche jetzt noch auf ein Buch gestoßen, das sehr gut zu meinem Thema passen würde.
Aber die Tübinger Unibibliothek führt es anscheinend nicht und für Fernleihe ist es jetzt leider ewas zu spät (die HA soll ja bis Ende April fertig sein).
Jetzt habe ich da Buch nur im Online-Angebot der Johns Hopkins University (JHED) gefunden, komme aber mangels Login nicht dran. (ich kann zwar über die Uni Tübingen auf einige Online-Datenbanken zugreifen, auf diese aber scheinbar nicht)
Jetzt mal zur Frage: Kennt jemand eine Möglichkeit doch noch an das Buch zu kommen? (und bitte keine Verweise auf googlebooks. Damit komme ich nicht wirklich klar und es fehlt ja auch immer was ...)

Zur Info es handelt sich um das Buch "The Danegeld in France" von Einar Joranson, Rock Island, Ill. : Augustana book concern, printers, 1923.
(Ist zwar wahrscheinlich leicht veraltet, aber zu meinem Thema muss man sich die Infos eh mühselig zusammen suchen ...)

Ich wäre für jede Hilfe oder Suggestions dankbar.

Claude Perrin
 
<Hallo

1. Wenn man vom Jstor oder MGH Online-Angebot einen Text verwendet (der ja eigentlich nur ein PDF/Scan des bereits vorhandenen gedruckten Textes ist) sollte man das dann beim Zitieren oder in der Literaturliste gesondert kenntlich machen?

Ich sehe das so, wie beim anlogen Kopieren (Copyshop, Seiten aus Buch xyz kopiert) , in die Arbeit eingearbeitet und als Buch, xyz, S.abc in der Arbeit zitiert.
Ist doch beim pdf Scan genauso, du zitirst das Original , ob als Papierkopie, oder pdf, ist doch wurscht, da du alle Angaben vom Buch im PDF ahst, alles Seitenzahlen sichtbar, würde ich so verfahren.

mfg
schwedenmann
 
Auch wenn sowas zwar in jedem Tutorium thematisiert wird, (zumindest bei uzns), im Zweifelsfall so zitieren wie du eine gedruckte Version zitieren würdest, also ein Aufsatz der als Pdf zugänglich ist, liegt ja i.d.R. auch nur in einer Fassung vor, und oftmals ist in der Pdf Datei angegeben (Seitenzahl, Magazin, Jahrgang etc.), das wäre ein Fall von "Dont Ask dont tell". Bei Lexika wie dem Lexma bzw dem Neuen Pauly den man sehr bequem per Vpn nutzen kann, was ja auch viele tun wird sogar dazu geraten die Online Version zu nutzen und dies kenntlich zu machen, hier bekommst du auch eine Zitation mitgeliefert, die nicht unbedingt deinen Vorschriften entsprechen muss.

Die Regel ist aber, und so verfahre ich auch, wenn eindeutig ersichtlich ist wo der entsprechende Text abgedruckt ist -> zitieren wie eine in Papierform vorliegende Publikation. Dann hast du auch weniger Probleme falls die angegebene Internetressource für deinen Dozenten nicht erreichbar sein sollte.

Zu deinem Punkt 2: Fernleihe kann schnell gehen , ich hatte Auszüge von Büchern manchmal nach 2 Tagen vorliegen, das liegt aber vor allem daran, dass manche Unis die entsprechend bestellten Seiten einscannen, per Mail an deine Heimatuni schicken und die den Wisch nur noch ausdrucken und tackern... per Postweg... nunja.... ich habe vor wenigen Tagen eine Fernleihe erhalten die ich vor 4 Monaten im sonnigen Frankreich (als Kopie) bestellt hatte ;). Ansonsten kannst du ja mal nachschaun ob die entsprechende Universität VPN Daten als Lizenz an Privatmenschen vergibt, was allerdings nicht billig sein muss.
 
Erst mal vielen Dank für die Antworten.

Ich hatte schon gedacht das das mit den Onlinequellen/ PDF-Scans auch im Tutorium angssprochen wurde, aber das Bachelor-Grundstudium (während dem das Tutorium stattfand) liegt leider schon weit zurück und ist mir vor allem als recht unstrukturiert im Kopf geblieben. Und ehrlich gesagt hab ich bisher sehr selten mit digitalen Quellen/ Literatur gearbeitet.
Aber Ihr habt meine Vermutung das wie bei einem normalen Scan vorzugehen ist ja bestätigt, also passt alles.

Danke auch für die Tipps für die Buchbeschaffung. Ich werde das auf jeden Fall mal ausprobieren (Wobei ich Open University bisher gar nicht kannte ...)
 
Im absoluten Notfall in die besitzende Bibliothek fahren, von Tübingen aus ist die nächstgelegene in Freiburg, anspnsten gäbe es das Opus noch in München Staatsbibliothek und MGH
 
Die traditionelle bibliographische Angabe ist die dauerhaftere und daher wichtigere. Es ist reine Freundlichkeit, wenn man den Onlinezugriff bei solchen Literaturangaben dazu gibt, dann aber bitte auch nach den bibliographischen Kriterien des Online-Zugriffs, nämlich mit dem Datum des letzten Abrufs.
 
Wir dürfen digitalte Quellen sowohl mit Internetseite als auch als Buch zitieren (wenn es sich um ein eingescanntes Buch handelt). Also wenn schon digital, dann darf man das durchaus auch so zitieren... Vorraussetzung ist halt, dass die Sachen auch zitierbar sind. Das ist z.B. beim Neuen Pauly der Fall, weil die Texte ja wissenschaftlichen Standards genügen. Die Aufsätze bei Jstor ebenfalls... Wikipedia dagegen nicht, da sollte man dann lieber direkt aus den dort zitierten Büchern zitieren (= die Angaben lieber nochmal nachprüfen, bevor man sie zitiert ;)).

Man kann auch beides zitieren, also z.B. erst den Aufsatz ganz normal mit Zeitschrift usw. und dann nochmal den Link bei Jstor (und Jstor dann im Verzeichnis als "Hilfsmittel" angeben oder so). Daran sollte dann gar nix falsch sein und der Leser kann sich aussuchen, ob ers schnell online oder in Papierform nachprüfen will. ;)
 
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