Liebe Forumsgemeinde,
ich forsche gerade zu einer Hausgeschichte. Dabei transkribiere ich einen Auszug aus einem historischen Grundbuch.
In einem Eintrag um das Jahr 1700 ist die Ausstellung eines Schuldbriefes erfasst. Dieser Eintrag endet mit einer größtenteils in Latein abgefassten Schlussformel, die den Vorgang der Unterzeichnung bzw. Siegelung des Briefes beschreibt, nur schaffe ich nicht, den genauen Sinn zu übersetzen.
Der besagte Satz ist am Anfang und am Ende auf folgendem Bild mit rot markiert:
https://www.directupload.net/file/d/6053/lbzqdh74_jpg.htm
Folgendes vermeine ich zu entziffern:
cum litt: et rerum nat: fol: sigln die debitores selbstn. actum ut supra.
(Das fettgesetzte ist in lateinischer Schrift und das normal gesetzte in deutscher Kurrentschrift verfasst.)
Statt „cum“ (= mit) könnte man auch „eum“ (= ihn) lesen, denke aber, dass dies unpassend wäre.
Die Abkürzung „litt:“ ist wahrscheinlich mit einer Form von „litterae“ (= Brief) aufzulösen.
Das Wort „et“ (= und) ist klar.
Bei dem Wort „rerum“ (= Sache/Ding) bin ich mir nicht sicher, ob dieses so zu transkribieren ist.
Gleiches gilt für die Abkürzungen „nat:“ und „fol:“ oder sind diese als „not:“ und „sol:“ zu lesen? Außerdem verwirrt mich der kleine Haken, der über dem a bzw. o bei „nat:“ gesetzt ist.
Der Rest ist klar: Es geht mit „sigln die“ (= siegeln die) in Deutsch weiter, gefolgt vom lateinischen „debitores“ (= Schuldner) und wieder vom deutschen „selbstn“ (= selbst). Der letzte Satz „actum ut supra“ war eine gängige Wendung am Ende von Dokumenten mit der Bedeutung „verhandelt wie oben (geschrieben)“.
Vielleicht kann hier jemand weiterhelfen und genaueres erkennen oder einen Sinn vermuten.
Vielen Dank schonmal für die Mühen.
ich forsche gerade zu einer Hausgeschichte. Dabei transkribiere ich einen Auszug aus einem historischen Grundbuch.
In einem Eintrag um das Jahr 1700 ist die Ausstellung eines Schuldbriefes erfasst. Dieser Eintrag endet mit einer größtenteils in Latein abgefassten Schlussformel, die den Vorgang der Unterzeichnung bzw. Siegelung des Briefes beschreibt, nur schaffe ich nicht, den genauen Sinn zu übersetzen.
Der besagte Satz ist am Anfang und am Ende auf folgendem Bild mit rot markiert:
https://www.directupload.net/file/d/6053/lbzqdh74_jpg.htm
Folgendes vermeine ich zu entziffern:
cum litt: et rerum nat: fol: sigln die debitores selbstn. actum ut supra.
(Das fettgesetzte ist in lateinischer Schrift und das normal gesetzte in deutscher Kurrentschrift verfasst.)
Statt „cum“ (= mit) könnte man auch „eum“ (= ihn) lesen, denke aber, dass dies unpassend wäre.
Die Abkürzung „litt:“ ist wahrscheinlich mit einer Form von „litterae“ (= Brief) aufzulösen.
Das Wort „et“ (= und) ist klar.
Bei dem Wort „rerum“ (= Sache/Ding) bin ich mir nicht sicher, ob dieses so zu transkribieren ist.
Gleiches gilt für die Abkürzungen „nat:“ und „fol:“ oder sind diese als „not:“ und „sol:“ zu lesen? Außerdem verwirrt mich der kleine Haken, der über dem a bzw. o bei „nat:“ gesetzt ist.
Der Rest ist klar: Es geht mit „sigln die“ (= siegeln die) in Deutsch weiter, gefolgt vom lateinischen „debitores“ (= Schuldner) und wieder vom deutschen „selbstn“ (= selbst). Der letzte Satz „actum ut supra“ war eine gängige Wendung am Ende von Dokumenten mit der Bedeutung „verhandelt wie oben (geschrieben)“.
Vielleicht kann hier jemand weiterhelfen und genaueres erkennen oder einen Sinn vermuten.
Vielen Dank schonmal für die Mühen.
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