Rechtspositivismus oder Naturrecht ?

Eher Rechtspositivimus oder Naturrechtler ?

  • Rechtspositivismus

    Stimmen: 5 62,5%
  • Naturrecht

    Stimmen: 3 37,5%

  • Umfrageteilnehmer
    8

der_Lenz

Gesperrt
In Philosophie reden wird derzeit über die Theorien des Rechtspositivismus und des Naturrechts anhand des Beipiels von Mauerschützen.

In der Klasse sind überraschend viele auf Seite des Rechtspositivismus, daher wollte ich mal eure Stellung / Meinung hören.

Also ich persönlich sehe mich eher auf der Seite des Rechtspositivismus, da für mich doch die Rechtssicherheit höher als die Vernunft steht, denn davon fehlt den Meisten noch.
 
In Philosophie reden wird derzeit über die Theorien des Rechtspositivismus und des Naturrechts anhand des Beipiels von Mauerschützen.

In der Klasse sind überraschend viele auf Seite des Rechtspositivismus, daher wollte ich mal eure Stellung / Meinung hören.

Also ich persönlich sehe mich eher auf der Seite des Rechtspositivismus, da für mich doch die Rechtssicherheit höher als die Vernunft steht, denn davon fehlt den Meisten noch.

Die Diskussion hängt entscheidend davon ab, wie man Rechtspositivismus und Naturrecht definiert und im welchem historischen Kontext man das betrachtet. Das Gegensatzpaar "Rechtspositivismus/Rechtssicherheit" und "Naturrecht/Vernunft" z. B., das ich hier herauslese, dürfte schwierig zu handhaben sein.

Im Falle der Mauerschützen hat die deutsche Rechtsprechung eine Grundsatzentscheidung getroffen, die den Satz "Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein" (Filbinger) verwirft. In der Entscheidung des BVerfG vom 24.10.1996 stand sogar eine Grundgesetznorm (Art. 103 Abs. 2 - Rückwirkungsverbot) auf dem Prüfstand:
Das strikte Rückwirkungsverbot ... findet ... seine rechtsstaatliche Rechtfertigung in der besonderen Vertrauensgrundlage, welche die Strafgesetze tragen, wenn sie von einem an die Grundrechte gebundenen demokratischen Gesetzgeber erlassen werden.
Diese besondere Vertrauensgrundlage entfällt, wenn der andere Staat für den Bereich schwersten kriminellen Unrechts zwar Straftatbestände normiert, aber die Strafbarkeit gleichwohl durch Rechtfertigungsgründe für Teilbereiche ausgeschlossen hatte, indem er über die geschriebenen Normen hinaus zu solchem Unrecht aufforderte, es begünstigte und so die in der Völkerrechtsgemeinschaft allgemein anerkannten Menschenrechte in schwerwiegender Weise mißachtete. Hierdurch setzte der Träger der Staatsmacht extremes staatliches Unrecht, das sich nur solange behaupten kann, wie die dafür verantwortliche Staatsmacht faktisch besteht.
In dieser ganz besonderen Situation untersagt das Gebot materieller Gerechtigkeit, das auch die Achtung der völkerrechtlich anerkannten Menschenrechte aufnimmt, die Anwendung eines solchen Rechtfertigungsgrundes.
 
In Philosophie reden wird derzeit über die Theorien des Rechtspositivismus und des Naturrechts anhand des Beipiels von Mauerschützen.

In der Klasse sind überraschend viele auf Seite des Rechtspositivismus, daher wollte ich mal eure Stellung / Meinung hören.

Also ich persönlich sehe mich eher auf der Seite des Rechtspositivismus, da für mich doch die Rechtssicherheit höher als die Vernunft steht, denn davon fehlt den Meisten noch.

Da besteht tatsächlich ein Problem in der Wahl des Beispiels. Es sind hier m.E. zwei Dimensionen zu unterscheiden.

1.) Rechtspositvismus als Grundsatz der Rechtswirkung. Also, dass eine Tat nicht rückwirkend für gesetzeswidrig (Grundsatz "nulla poena sine lege => s.Wiki)erklärt wird, obwohl zum Zeitpunkt der Tatbegehung keine rechtliche Grundlage dafür bestand => bei den Nürnberger Prozessen hat man beispielsweise abestimmte Tatbestände erst neu geschaffen (sagt aber noch nichts über die Legitimität dieses Vorgehens)
2.) Im Staats- und Verfassungsrecht und der politischen Philosophie gibt es zwei Richtungen: Ist Recht legitim, weil es einmal gesetzt wurde und gemäß bestimmter Regeln auszulegen ist (Rechtspositivismus, s.v.a. Hans Kelsen) oder bedarf das Recht der Moral um Geltung beanspruchen zu können (eine Möglichkeit ist dann der Verweis auf bestimmte Rechte, die dem Menschen von Natur aus zuständen=> Naturrecht)

Die Unterscheidung ist deswegen wichtig, weil 1.) in der BRD vorbehaltlos gilt, während über 2.) unter Verfassungsrechtlern nach wie vor heftig gestritten wird.
 
Zurück
Oben