Trienter Konzil

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Gast

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Hallo,

wie hat eigentlich das Trienter Konzil von 1942 die Heirat in der katholischen Kirche beeinflusst? Ich habe das Internet schon danach durchsucht aber nichts gefunden .. Ich weiß, dass die Heirat damals zum Sakrament ernannt wurde, außerdem wurde mehr Wert auf die "Untrennbarkeit" (sry mir fällt kein anderes Wort ein) der Ehe gelegt.

Mehr hab ich leider nicht herausfinden können ... und noch was: Was sind eigentlich laut Trienter Konzil, die Gründe, für eine Annulation der Ehe? Ich kenne bisher zwei (Inzucht, keine Zustimmung), habe aber im Kopf, dass es drei waren oder?

Wäre nett, wenn ihr mir so schnell wie möglich helfen könnte ...

MfG
 
Ich weiß, dass die Heirat damals zum Sakrament ernannt wurde

Das halte ich für falsch, da die Ehe eindeutig älter ist, auch ihre Sakramentalität. Die sieben Sakramente bestehen in ihrer heutigen Form spätestens seit dem 13. Jahrhundert. Thomas von Aquin hat sich schließlich schon wissenschaftlich-theologisch mit den Sakramenten, auch der Ehe (siehe Summa Theologicae, Supplement zu Buch III) auseinandergesetzt.

Zur Gültigkeit fehlen noch der zuständige Pfarrer und zwei oder drei Zeugen (Sitzungsperiode III 1561-1563)

Mehr finde ich im Moment nciht, ich müsste mal eben in die Schulbibliothek gehen, um mehr nachzulesen.
 
Also, ich habe mich kundig gemacht.
Zur Sakramentalität der Ehe: der Begriff taucht schon in der frühen Kirche auf, nähere Gedanken hat sich dazu z.B. Leo der Große gemacht.
Die Liste der Sieben Sakramente stand laut der Geschichte des Christentums (Herder) während der vierziger Jahre des 12. Jahrhunderts fest. Die Zahl taucht in der und der folgenden Zeit u.a. in einem Briefwechsel von 1263 (also mehr als hundert Jahre später) zwischen dem oströmischen Kaiser Michael VIII und Urban IV auf, worin letzterer verlangt, dass die orthodoxe Kirche (so man von einer orthodoxen Kirche überhaupt sprechen kann) die sieben Sakramente der Westkirche anerkennen solle und eben beim Aquinaten; ich habe eben in der Summa nachgelesen.

Das Tridentinum hat die Sakramentalität der Ehe lediglich bestätigt. Desgleichen tat es mit der Unauflöslichkeit der Ehe und und des Rechtes der Kirche, Ehehindernisse aufzustellen (etwa Mindestalter festzulegen) und ggf. einen Dispens zu erteilen.
Was das "Einverständnis" betrifft, so handelt es sich bezeichnenderweise um das Einverständnis der Eltern der Ehegatten.
Die Einführung von Zeugen etc. diente dazu, geheimen Eheschließungen, die es damals anscheinend zuhauf gegeben haben muss, Steine in den Weg zu legen.
Außerdem wurde auf dem Tridentinum festgelegt, dass fortan Tauf- und Traumatrikeln geführt werden sollten, also Verzeichnisse jeglicher Taufen und Trauungen. Vermutlich der Übersichtlichkeit halber. Außerdem ist es ja verboten, zu heiraten, wenn man bereits verehelicht ist, aber gut.

Sag, wozu brauchst du das eigentlich?
 
Es bestehen zwei Möglichkeiten, eine Ehe aufzulösen:

EHE-AUFLÖSUNG
Auflösung der Ehe bei Nichtvollzug
Auflösung der Ehe von Ungetauften
Auflösung der Ehe zugunsten des Glauben

http://www.dioezese-linz.at/ordinariat/dioezesangericht/ehe-auf.asp

EHE-ANNULLIERUNG
Ungültig geschlossen wird eine katholische Ehe,
wenn bei der Eheschließung unberücksichtigt ein Ehehindernis vorgelegen hat.
wenn bei der Eheschließung ein Formfehler unterlaufen ist.


Erläuterung zu diesen Begriffen findest du hier:
http://www.dioezese-linz.at/ordinariat/dioezesangericht/Annullierung.asp
 
Scheidung auf italienisch hies mal ein Krimi. Lange her.

Und wenn sich der Hochadel wieder scheiden lässt?
Fällt mir die verheirate Welfin, geborene Monaco, geschiedene Junot, verwitwete ?, ein.
Wie war da der Grund? Formfehler? Hat der Junot vorsichtshalber als Herzog unterschrieben?
Der spätere, verstorbene Ehemann kam wegen Impotenz um den ital. Wehrdienst herum.

Na ja, Repo ist falschgläubig (und macht sich manchmal etwas über die Wüstgläubigen lustig)
 
Impotenz ist ein Ehehindernis...
Das begreift auch ein Falschgläubiger. Der aber verunglückte tödlich, standesgemäß mit einem Offshore-Rennboot. Und wirkte den Kinderchen nach nicht unbedingt behindert, in der Hinsicht.
Der 1., der fälschlich mit irgendeinen Herzog verwandt sein wollte. Von dem ließ man sich scheiden. Mit dem Segen aus Rom.
Und solche Scheidungen sind manchmal kein Problem, meine Tante aber, die durfte jahrzehnte nicht "kommunizieren," (wobei Repo so genau nicht weiß, was sie damit nicht durfte) weil sie meinen geschiedenen und falschgläubigen Onkel "zivil" geheiratet hatte. Bis die Verflossene das zeitliche gesegnet hatte. Und da kann sich der falschgläubige Repo einfach eines Grinsens nicht enhalten.

Grüsse Repo
 
Der 1., der fälschlich mit irgendeinen Herzog verwandt sein wollte. Von dem ließ man sich scheiden. Mit dem Segen aus Rom.

Das ist so nicht richtig. Das Eheanullierungsverfahren lief jahrelang und keineswegs rascher als bei normal Sterblichen, deswegen gab's auch keinen kirchlichen Segen für die zweite Ehe, es sei denn viel später, taktvoll unter Ausschluss der Öffentlichkeit, als die Kinderchen schon da waren.
Die Gründe, warum die erste Ehe der jetzigen Welfin (so weit ich weiss mit dem Welfen falschgläubig verehelicht, kann ich mir jetzt nicht verkneifen) anullierungsfähig war, sind mir weder bekannt noch bin ich daran interessiert, sie zu kennen.

Helma
(bei uns sind übrigens die anderen wüeschtgläubig).

:winke:
 
Das ist so nicht richtig. Das Eheanullierungsverfahren lief jahrelang und keineswegs rascher als bei normal Sterblichen, deswegen gab's auch keinen kirchlichen Segen für die zweite Ehe, es sei denn viel später, taktvoll unter Ausschluss der Öffentlichkeit, als die Kinderchen schon da waren.

Mein Onkel ev. wurde 1938 geschieden. 1958 hat er eine Frau kath. Bekenntnisses geheiratet. Meine Tante (sehr gläubig)hat Jahrzehnte darunter gelitten, dass sie exkommunziert war (wie gesagt, keine ahnung was ich mir darunter vorstellen soll). Zwei Jahre vor dem Tod meines Onkels ist seine Verflossene verstorben. Da gab es dann eine kath. kirchliche Hochzeit mit allem drum und dran.
Ich denke, wenn es eine Chance gegeben hätte, meine Tante (die ich sehr schätze) hätte sie genutzt. Die hat wirklich sehr gelitten.

Deswegen habe ich meine Zweifel, dass da "normale" sterbliche ähnliche Verfahren bekommen hätten.
(bei uns sind übrigens die anderen wüeschtgläubig).

Jetzt hielt ich das für einen typischen Pietistenausdruck "Wüschtgläubig". Retourkutsche für "Falschgläubig". Das uns immer mal wieder hämisch vorgehalten wird. Bei uns ist ständig Glaubensgrenze, Altwürtt., Buchauisch, Stauffenbergisch, Klösterlich, Hohenz., Cottaisch, v. Ulm (Freiherrn, nicht Reichsstädt.)dazwischen immer wieder Altwirtembergisch.
Benutzt Ihr dann auch "Hälengaschee"?

Grüße Repo
 
Soweit ich gehört / gelesen habe, war sie Opfer einer Wette. Somit ging es ihrem Gatten nicht wirklich um sie und die Ehe mit ihr, jedenfalls nicht um die Ehe an sich. Klingt ein bißchen nach Knallpresse, aber wo wird shcon soviel gelogen wie in Ehenichtigkeitsverfahren!?
Das für alle, die es gar nicht wissen wollten :autsch:
Wer zivil geschieden ist und ebenso zivil wieder heiratet, ist nicht mehr zu den Sakramenten zugelassen (das heißt exkommuniziert). Auch nicht zur Buße, was ein offensichtliches Dilemma ist, da einerseits die Unauflöslichkeit der Ehe gilt, andererseits aber Vergebung gewährt werden soll. Auch wenn man einen ev. Geschiedenen heiratet, heiratet man sozusagen einen noch anderweitig Gebundenen. Da besteht zwischen dem Kirchenrecht von 1917, das für deine Tante gilt und dem Heutigen kein Unterschied.
 
Zuletzt bearbeitet:
Benutzt Ihr dann auch "Hälengaschee"?

Oder "hälengareich", für die Altpietisten hier. :winke:

Bei uns geht's auch ganz munter durcheinander zwischen Altwirtemberg und Vorderösterreich und ehemals Freien Reichsstädten. In der Nähe liegt ein zweigeteiltes Dorf: Ober-B. und Unter-B. Die Konfessionsgrenze verläuft exakt dazwischen, und vor sage und schreibe 30 Jahren gab es erstmals nach der Reformation wieder eine Verehelichung zwischen einem wüeschtgläubigen Hochzeiter aus der einen mit einer rechtgläubigen Hochzeiterin aus der anderen Dorfhälfte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wer zivil geschieden ist und ebenso zivil wieder heiratet, ist nicht mehr zu den Sakramenten zugelassen (das heißt exkommuniziert). Auch nicht zur Buße, was ein offensichtliches Dilemma ist, da einerseits die Unauflöslichkeit der Ehe gilt, andererseits aber Vergebung gewährt werden soll. Auch wenn man einen ev. Geschiedenen heiratet, heiratet man sozusagen einen noch anderweitig Gebundenen. Da besteht zwischen dem Kirchenrecht von 1917, das für deine Tante gilt und dem Heutigen kein Unterschied.

Ich bitte um Nachsicht, wenn ich hier eine Korrektur anbringe. Wer mit einem nach katholischer Auffassung verheirateten Partner - ob standesamtlich verheiratet oder nicht - zusammenlebt, begeht Ehebruch und damit eine Sünde, die ihn vom Empfang der Kommunion so lange ausschließt, bis er das "ehebrecherische Verhältnis" beendet (erst dann kann er im Sakrament der Buße auch die Absolution erhalten). Das ist nicht gleichbedeutend mit der Exkommunikation, auch wenn das Wort dieser verbreiteten Auffassung Vorschub leistet.

Ich bin mir zwar nicht sicher und habe den CIC von 1917 nicht zur Hand, meine aber, dass auch damals "Ehebruch" kein Grund für eine Exkommunikation war.

Eine einigermaßen brauchbare Erklärung für das, was Exkommunikation ist, habe ich hier gefunden.
 
In der Nähe liegt ein zweigeteiltes Dorf: Ober-B. und Unter-B. Die Konfessionsgrenze verläuft exakt dazwischen, und vor sage und .

Dito Oberdigisheim und Unterdigisheim.
Ich brauch bloß zu schauen, wo Vorfahren von mir sitzen, altwirtembergisch, wo keine, sonstige!
Es gab keinerlei verwandtschaftliche Beziehungen bis weit ins 20. Jahrhundert hinein. Und auch dann, wenn geheiratet wurde katholisch, oder eben gar nicht.
Meine Schwester wurde von ihrer auf dem Strebebett liegenden Schwiegermutter angefleht, "werde katholisch damit ich in Ruhe sterben kann." Dass sie schon zehn Jahre kath. verheiratet war, hat nicht gereicht.
Was meine Mutter (jahrgang 1903) fürchterlich aufgebracht hat. (Sie wusste ja von Anfang an, was herauskommt wenn man sich mit den wüschtgläubigen Papisten einlässt)

Total OT sorry.

Grüße Repo
 
Dito Oberdigisheim und Unterdigisheim.
Ich brauch bloß zu schauen, wo Vorfahren von mir sitzen, altwirtembergisch, wo keine, sonstige!
Es gab keinerlei verwandtschaftliche Beziehungen bis weit ins 20. Jahrhundert hinein. Und auch dann, wenn geheiratet wurde katholisch, oder eben gar nicht.
Meine Schwester wurde von ihrer auf dem Strebebett liegenden Schwiegermutter angefleht, "werde katholisch damit ich in Ruhe sterben kann." Dass sie schon zehn Jahre kath. verheiratet war, hat nicht gereicht.
Was meine Mutter (jahrgang 1903) fürchterlich aufgebracht hat. (Sie wusste ja von Anfang an, was herauskommt wenn man sich mit den wüschtgläubigen Papisten einlässt)

Total OT sorry.

Grüße Repo

So schrecklich OT finde ich das nicht einmal (ohne dass ich deswegen den Moderatoren vorgreifen möchte). Der Blick in meine Urverwandtschaft bestätigt mir, dass sich im Laufe der Zeit regional sehr unterschiedliche Gepflogenheiten herausgebildet haben, um - teilweise an der kirchlichen Obrigkeit vorbei - mit dem Problem Konfessionsverschiedenheit umzugehen.

Meine Altvorderen väterlicherseits z.B. kamen einst als Gastarbeiter aus dem katholischen Italien als Bauhandwerker, Stukkateure und Steinmetzte, ins katholische oberschwäbische Barock. Im 19. Jahrhundert ging Ururonkel X., noch katholisch, als Steinmetz auf die Walz, heuerte bei einem protestantischen Steinmetzmeister im protestantischen Unterland an, ehelichte dessen einzige Tochter (selbstverständlich protestantisch), konvertierte zu den Wüeschtgläubigen und metzte hinfort protestantische Grabsteine. Irgendwelche familiären Tragödien erwuchsen daraus nicht, soweit ich das übersehen kann.
 
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