collo
Aktives Mitglied
nachdem an anderer stelle sehr viel über die wahlen in der ddr geschrieben wurde...
als eröffnungsbeitrag mal zwei zitate aus wahlgesetzen der ddr
und
man beachte den wegfall von "allgemein", "gleich", und "unmittelbar" (auf das wahlgeheimnis wird im gesetzt von 76 an anderer stelle verwiesen.
das attribut "frei" fehlte schon 1963!
übrigens, auf wahlfälschung standen in der ddr bis zu 3 jahren haft (§211 stgb-ddr), zwei jahre weniger als nach westdeutschem stgb (§107a).
als eröffnungsbeitrag mal zwei zitate aus wahlgesetzen der ddr
Gesetz über die Wahlen zu den Volksvertretungen der Deutschen Demokratischen Republik (Wahlgesetz) vom 31. Juli 1963 (GBl. I S. 97)§ 1. Wahlgrundsätze. (1) In der Deutschen Demokratischen Republik wählt die Bevölkerung ihre Machtorgane, die Volkskammer und die örtlichen Volksvertretungen, in allgemeinen, gleichen, unmittelbaren und geheimen Wahlen auf die Dauer von 4 Jahren.
und
Gesetz über die Wahlen zu den Volksvertretungen der Deutschen Demokratischen Republik (Wahlgesetz) vom 24. Juni 1976§ 1. (1) Die Bürger der Deutschen Demokratischen Republik wählen in Verwirklichung des Grundrechtes auf Mitbestimmung und Mitgestaltung ihre Volksvertretungen. Dabei sind unverzichtbare sozialistische Wahlprinzipien die Leitung der Wahlen durch demokratisch gebildete Wahlkommissionen, die Volksaussprache über die Grundfragen der Politik und die Aufstellung und Prüfung der Kandidaten durch die Wähler.
man beachte den wegfall von "allgemein", "gleich", und "unmittelbar" (auf das wahlgeheimnis wird im gesetzt von 76 an anderer stelle verwiesen.
das attribut "frei" fehlte schon 1963!
übrigens, auf wahlfälschung standen in der ddr bis zu 3 jahren haft (§211 stgb-ddr), zwei jahre weniger als nach westdeutschem stgb (§107a).