Ja, hier wird das Thema breiter besprochen, aber es geht auch darum, dass logischerweise über illegitime Kinder der Lehnsherren mit verheirateten Frauen nicht viel bekannt wurde, eben weil sie üblicherweise den "Makel der unehrenhaften Geburt" trugen.
Ein vater, dem aber seineKinder, vor allem Söhne, am herzen lagen wird jedoch dafür gesorgt haben, dass sie in irgendeiner Weise legalisiert wurden, einen redlichen namen bekamen und wird den "Kuckucksvater" dafür entlohnt haben. Das machte man ja auch bei den verheirateten Mätressen so, oder ähnlich. Noch wahrscheinlicher, dass man das bei Kindern machte, die nicht gar so freiwillig entstanden, um auch einen etwaigen Skandal zu unterdrücken. Wieviele Anzeigen werden unterdrückt, indem man wohlfährige Entschädigungen zahlt?
Nur bei Herrscherhäusern, die in Angst waren auszusterben oder an eine andere Linie zu fallen, wurden die Unllegitimen Kinder als Eigene anerkannt, wozu es sogar ein eigenes Recht gab (sorry, mir fällt der entsprechende Rechtsbegriff nicht ein), aber darum soll es ja nicht gehen.
Dem habe ich auch nicht widersprochen; und wie Du richtig schreibst, ist das ein ganz anderes Thema :fs:
Ein illegitimer Sohn mit angeblich unbekannter Mutter war z.B. Philippe de Cognac. Das wundert mich, denn noramlerweise heisst es "die Mutter kennt man, aber den Vater nicht". Weiß man also nicht, bei wem er "geschlüpft" ist, oder wollte man nicht zugeben, dass es eine Magd oder Bauerstochter war?
Der Fall ist recht bekannt, und wir hatten ihn schon einmal - neben einem anderen illegitimen Sohn
Foulques - in
http://www.geschichtsforum.de/f53/richard-l-wenherz-und-prinz-john-10349/ u.a. besprochen...
Die Qunitessenz daraus ist wie folgt: Bekannt ist bzgl. der Mutter gar nichts, und dementsprechend ist darüber viel spekuliert worden - und das bereits vor Jahrhunderten. Die Spekulationen reichen von einer englischen Magd bis hin zur
Lady de Falcombridge/Lady of Falcombridge/Lady de Falconbridge/Lady of Falconbridge (diese Version ist u.a. durch
Shakespeare kolportiert und daher recht bekannt geworden). Die noch am ehesten sachliche Einschätzung lautet "d'une femme inconnue de Guyenne" oder "d'une femme inconnue d'Aquitaine"...
Anm.: Übrigens stimmt gerade im Hochadel der Halbsatz
denn normalerweise heisst es "die Mutter kennt man, aber den Vater nicht" nicht, denn es gibt während des Mittelalters mehrere Beispiele von Bastarden, von denen man sehr gut weiß, welcher König bspw. der Vater gewesen ist, während die Informationen gerade zu den Müttern eher spärlich sind.
Was bringt dies für das Thema? Richtig; nichts :fs:
Bernhard , unehelicher Sohn von Rudolf von Ramstein.
Rudolf von Ramstein war im übrigen bekannt dafür, dass er nicht nur illegitime Kinder mit sogannnten "Damen der noblen Gesellschaft" zeugte, sondern auch mit sogenannten "liederlichen Weibern" oder Prostituierten. Ich kann mir kaum vorstellen, dass er sich in dem einen oder anderen Fall auch das besondere Recht hätte nehmen lassen.
Welches Recht?
Seit wann braucht bzw. brauchte ein Mann einen besonderen rechtlichen Anspruch, wenn er der Promiskuität frönen will bzw. wollte?
Ich möchte nochmals darauf hinweisen, mit gewisser Logik an die Thematik heranzugehen...
Apropos
Bernhard: er nannte sich -
nachdem er
Burg Gilgenberg aus dem väterlichen Erbe erhalten hatte -
Hans Bernhard von Gilgenberg (und übrigens nicht etwa
Herr von Gilgenberg, sondern
Ritter von Gilgenberg), da er als unehelicher Sohn
weder Namen noch Titel noch Wappen seines Vaters führen durfte. Sprich: sowohl der
Ritter von Gilgenberg als auch Bernhards Wappen wurden mit dieser Erbschaft überhaupt erst geschaffen.
Und um zum eigentlichen Kernpunkt zukommen: So gewiß war es übrigens gar nicht, ob
Bernhard sein Erbe überhaupt antreten konnte, denn Rudolfs legitime Frau -
Ursula von Geroldseck - wie auch sein Schwiegersohn -
Thomas von Falkenstein - reflektierten bereits darauf, und erst das Hofgericht von Rottweil entschied zu Gunsten Bernhards.
Also noch einmal: Wie ich schon schrieb, war da weder etwas kalkulierbar - im konkreten Fall wäre es genauso im Bereich des Möglichen gewesen, daß es im Erbstreit auf eine handfeste Familienfehde hinauslaufen konnte - noch von vornherein aussichtsreich.
Und was bringt dies für das Thema? Richtig; nichts :fs:
Cord Stael ist nun wirklich interessant. Zu ihm findet sich folgender Eintrag:
2 Cord Stael, Bürger zu Münster, geboren um 1472 in Münster, illegitim (Religion: r.K.), gestorben nach 1519 in Münster, urk. 1500-1519, 1524 tot, 1500 Kirchmeister zu St. Ludgerus in Münster u. Mitglied der Liebfrauen-Bruderschaft an St. Aegidii, 1519 Rentverschreibung des Gerd von Galen zu Ermelinghoff, wohnt in der Königstrasse 47 (heute Heeremannscher Hof), 1519 verkaufen Jost Korff und dessen Ehefrau Anne dem Cord Stael und dessen Frau Else, Bürger zu Münster, 5 Gulden Rente für 100 Gulden aus ihren Gütern ton Varwercke und Woltmann, beide Ksp. Milte, Bft. thon Varwercke, diese Rente übertragen die Vormünder seiner minderjährigen Kinder, Arnold Vrythoff u. Hinric Hofze 1536 dem Kloster Mariental beim Eintritt seiner Tochter Gertrud.
Abstammung nicht sicher, vielleicht auch ein illegitimer Sohn von Wilbrands Bruder Cord oder Rotger, Sohn von Wilbrand Stael (siehe 4).
Verheiratet mit
3 Elsa N (Religion: r.K.), gestorben nach 1519 in Münster, urk. 1519.
Seine Abstammung ist nicht sicher, allerdings ist er als Kirchenmeister verzeichnet. Ein anderes Wort dafür war Kirchenältester. Dazu folgender Auszug aus der Krünitz Encyclopaedie:
Kirchen=Aelteste ,Fr. Aneiens, diejenigen, die bey einer Kirche aus der Gemeinde erwählet werden, die Güter und Einkünfre der Kirche eines Ortes zu verwalten, auf die zur Kirche gehörigen Gebäude Aufsicht zu baben, die Einsammlung und Eintheilung des Almosens zu besorgen, u. d. gl. weil man dazu ehedem die ältesten Personen aus der Gemeinde zu wählen pflegte. An andern Orten werden sie Kirchen=Vorsteher, Kirchen=Pfleger, Kirchen=Väter, Kirch Väter, Kirch=Geschworne, Kirch=Meister, u. s. f. genannt. Man pflegt dazu angesessene und bekanntlich redliche Leute zu nehmen, und, weil sie ohne Besoldung dienen, an einigen Orten nach einer gesetzten Zeit durch andere abzulösen.
Die Ausführungen der
Krünitz Encyclopaedie müssen entsprechend des Entstehungszeitraumes des Werkes gesehen werden. Diese Enzyklopädie ist zwischen 1773 und 1885 geschaffen worden und widerspiegelt demzufolge die Definition in ihrer Zeit.
Nähere Ausführungen diesbezüglich unten in Punkt 3... :fs:
Würde ein illegitimer Sohn irgendeines Bürgers eine Arbeit (wenn auch unbezahlt) angetragen bekommen, der als sogenannter Bastard unredlich war? Das ist vielmehr ein eindeutiger Hinweis darauf, dass sein unbekannter Vater in Wahrheit ein höherer Herr, also der Lehnsherr der Gemeinde war.
Sagen wir es so: es könnte ein Hinweis darauf sein; als eindeutigen Hinweis mag man es ansehen, wenn man denn unbedingt will, daß es ein solcher ist.
Dazu möchte ich jedoch anmerken, daß
1. Bastard nicht gleich unredlich(Synonym für
unehrlich) ist (
Unehrliche waren gesellschaftlich verachtete Berufe wie bspw. Prostituierte, aber auch Kloaken- und Latrinenreiniger, Schinder/Abdecker oder der Henker/Scharfrichter), sondern im Falle des Adels "lediglich" bzgl. Privilegierung benachteiligt waren (weil ein Bastard gewöhnlich keinerlei Privilegien des Adels hatte bzw. für sich in Anspruch nehmen durfte/konnte)
2. ein solches (Ehren-)Amt (nicht Arbeit) nicht angetragen wurde bzw. wird, sondern jemand dazu von der Gemeinde gewählt wurde bzw. wird und der Gewählte dies dann annehmen oder auch ablehnen kann,
3. dies für den Bastardsohn eines Adligen - gerade auch im Mittelalter bis in die Frühe Neuzeit - wohl eher ein abschlägiges Amt gewesen wäre, zumal es andere Bastarde gerade auch in der kirchlichen Hierarchie weitaus höher schafften (z.T. bis zu Bischöfen, Erzbischöfen u. dgl.).
Und was bringt dies für das Thema? Richtig; nichts :fs: