Zweitgeborene Söhne und Nebenlinien im Mittelalter

themaster

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Hallo,
mich würde es interessieren wie im besonderen der Adel im Mittelalter mit zweitgeborenen Söhnen umgegangen ist. Der Adel hatte ja mehrere Möglichkeiten: Gebe dem zweiten Sohn etwas Land und mache ihn zum Vasall des ersten. Allerdings ist nach ein mehreren Generationen ja alles Land vergeben und die anderen Vasallen geben ihres wohl eher ungern her. Der Zweitgeborene könnte ja auch ohne Land bleiben und Ritter am Hofe oder administratorische Aufgaben übernehmen. Doch was ist in diesem Fall mit den Kindern des Zweitgeborenen? Da stellt sich ja das selbe Problem und der König, Herzog etc. kann ja auch nicht alle Beschäftigen. Das würde ja außerdem dazu führen das die meisten Adligen landlos wären und das wäre mir bis jetzt nicht bekannt.

Weiß jemand wie dieses Problem also behoben wurde?
 
Die Primogenitur, also das alleinige Erbrecht des Erstgeborenen galt nicht bei allen adligen Dynastien. Die territoriale Zersplitterung Thüringens z.B. (teilweise auch Sachsens oder Hessens) im HRR lässt sich durch häufige Erbteilungen erklären. Um dem entgegen zu wirken wurde in der goldenen Bulle von 1356 die Primogenitur verbindlich für die weltlichen Kurfürsten in den Kurlanden - aber nicht als Herrscher außerhalb davon.

Ein weiterer Weg "besitzlose Nachgeborene" zu versorgen war eine kirchliche Karriere - der Erzbischof von Köln war von 1583-1761 (also frühe Neuzeit, nicht mehr Mittelalter) ein Nachgeborener des bayrischen Hauses Wittelsbach.
 
Es gibt neben der kirchlichen Karriere ja zwei Möglichkeiten: Wirklich Land abzugeben, d.h. Teilung oder nur Ämter zu vergeben und diese aber nicht erblich zu halten. Letzteres verschiebt das Problem der steigenden Zahl an Nachkommen um eine Generation und ermöglicht so einen besseren Ausgleich zwischen Generationen mit wenigen männlichen Nachkommen und denen mit vielen Nachkommen.

Einerseits brauchte eine Familie viele Mitglieder um Posten besetzen und Kämpfe führen zu können, andererseits mussten aber alle eine standesgemäße Aufgabe bekommen um eigene Einnahmen zu haben und um ihren Ehrgeiz (wenn vorhanden) produktiv einzusetzen. Die Verbundenheit zu einer Familie wurde früher auch durch das konkurrierende persönliche Pflichtverhältnis erschwert. Selbst erstgeborene Söhne mussten um den Antritt des Erbes oftmals kämpfen.
 
Dazu ergänzend: In Teilen Europas, v.a. in Frankreich war ab dem Spätmittelalter eine Abfindung allgemein üblich. Nachgeborene Söhne, teilweise auch Töchter und Seitenverwandte erhielten ein Gut oder Lehen mit entsprechenden Nutzungs- und oft auch Herrschaftsrechten, um ihnen einen standesgemäßen Lebenswandel und Beiträge zur Politik ihrer Dynastie zu ermöglichen. Die Abfindung war meist an die Person gebunden und fiel nach deren Tod an den Landesherrn zurück, konnte aber auch in der von der Person begründeten Linie verbleiben.

Solwacs Verweis auf die "Kanalisierung" des Ehrgeizes ist nur allzu berechtigt. Sogar bei einer reinen Primogenitur (= keine Erbansprüche der Nachgeborenen) wurden tatkräftige jüngere Söhne oft durch speziell auf sie zugeschneiderte Erbteilungen befriedigt; hin und wieder wurde ein Fürst auch so unvorsichtig, einen Lieblingssohn besonders zu bedenken.
 
Das Problem wurde oft auch durch das Blutzoll, das die häufigen bewaffneten Auseinandersetzungen innerhalb des Reiches und die Kriege mit Nachbarn forderten, „gelöst“. Auch später noch, als es Soldatenheere gab, pflegte sich die Gesellschaft auf diese Weise der „überschüssigen“ Söhne zu entledigen: Bis zum I. Weltkrieg gab es auch aus diesem Grund praktisch alle paar Jahrzehnte Krieg oder eine Revolution oder Auswanderungen. Siehe dazu auch Gunnar Heinsohn: Söhne und Weltmacht. Terror im Aufstieg und Fall der Nationen.
 
Interessant, nicht wahr? Die Primogenitur wurde erdacht, um Erbstreitigkeiten und territorialer Zersplitterung entgegenzuwirken, aber wirklichen Frieden brachte sie nicht.
 
Interessant, nicht wahr? Die Primogenitur wurde erdacht, um Erbstreitigkeiten und territorialer Zersplitterung entgegenzuwirken, aber wirklichen Frieden brachte sie nicht.

Allerdings sah es in Ländern in denen es keine Primogenitur gab noch viel düsterer aus. Man denke nur an Schottland, wo es ursprünglich eine Seniorität gab, die andauernde Bruder- und Vetternkämpfe hervorbrachte. Erst mit der Einführung der Primogenitur unter dem Hause Dunkeld, die wohl von den Franko-Normannen inspiriert war, konnte so was wie eine geregelte Erbfolge eingerichtet werden. Oder was ist mit den vielen muslimischen Königreichen, wo es so etwas wie ein schriftlich fixiertes Erbfolgerecht gar nicht gab, wo Bruder- und Vatermord schon die Regel war.

Wie jedes andere Recht auch kann und konnte die Primogenitur niemals einen andauernden Rechtsfrieden garantieren, da auch sie je nach vertretenen Standpunkt unterschiedlich ausgelegt werden konnte, siehe den hundertjährigen Krieg in Frankreich, oder den Rosenkrieg in England. Allerdings konnten sich die Parteien am Ende auf sie berufen um ihre Streitigkeiten gesichtswahrend beizulegen. Ein schriftlich fixiertes Recht kann am Ende also friedensstiftend wirken, wenn es innerhalb eines Sozialgefüges als rechtliche Grundlage allgemeinhin anerkannt wird und von der staatlichen Obrigkeit durchgesetzt werden kann.
 
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