BoxfreshSuede
Neues Mitglied
[FONT="]Artikel 1
[/FONT]
[FONT="]"Deutschland ist eine unteilbare demokratische Republik; sie baut sich auf den deutschen Ländern auf.[/FONT]
[FONT="]Die Republik entscheidet alle Angelegenheiten, die für den Bestand und die Entwicklung des deutschen Volkes in seiner Gesamtheit wesentlich sind; alle übrigen Angele*genheiten werden von den Ländern selbständig ent*schieden...[/FONT]
[FONT="]Es gibt nur eine deutsche Staatsangehörigkeit."[/FONT]
[FONT="]Das ist Artikel 1 der DDR-Verfassung (von 1949)
[/FONT]
[FONT="]Hab dazu einige Fragen, da ich mich mit der Analyse dieses Artikels beschäftigen soll! Ich weiß, dass das Thema eher in den Kalter Krieg- Bereich gehört, müsste dann aber erst die "erweiterten Rechte" erlangen wofür ich momentan leider keine Zeit habe![/FONT]
[FONT="]So nun zu meinen Fragen:[/FONT]
[FONT="]1. Was ist denn mit "unteilbar" gemeint? Es ist doch geteilt!? Oder wie ist das gemeint? Vielleicht, dass die DDR sich als einzig wahren deutschen Staat ansieht? (vgl. auch mit "[/FONT]
[FONT="]Es gibt nur eine deutsche Staatsangehörigkeit.") sehe ich das richtig ?[/FONT]
[FONT="]2.Drinnen steht" Die Republik entscheidet..." , ist damit gemeint, dass die Gewalt vom Staat und nicht vom Volk ausgeht (gegensätzlich zur BRD) oder ist mit "Republik" einfach Volk gemeint?[/FONT]
[FONT="]3. Lässt sich in diesem Abschnitt vielleich auch erkennen, dass es sich um einen Zentralstaat handelt ?[/FONT]
[FONT="]4.Im Vergleich zum GG wo in Art 1 Menschenrechte erwähnt werden und somit einne hohen Stellenwert haben, wird hier zuerst erwähnt wer die Gewalt hat? Warum denn in Art 1???[/FONT]
[FONT="]Bin echt in Zeitnot und entschuldige mich hier nochmal dafür, dass ich den falschen Pots-bereich gewählt habe.. Danke für JEDE Antwort !
[/FONT]
[/FONT]
[FONT="]"Deutschland ist eine unteilbare demokratische Republik; sie baut sich auf den deutschen Ländern auf.[/FONT]
[FONT="]Die Republik entscheidet alle Angelegenheiten, die für den Bestand und die Entwicklung des deutschen Volkes in seiner Gesamtheit wesentlich sind; alle übrigen Angele*genheiten werden von den Ländern selbständig ent*schieden...[/FONT]
[FONT="]Es gibt nur eine deutsche Staatsangehörigkeit."[/FONT]
[FONT="]Das ist Artikel 1 der DDR-Verfassung (von 1949)
[/FONT]
[FONT="]Hab dazu einige Fragen, da ich mich mit der Analyse dieses Artikels beschäftigen soll! Ich weiß, dass das Thema eher in den Kalter Krieg- Bereich gehört, müsste dann aber erst die "erweiterten Rechte" erlangen wofür ich momentan leider keine Zeit habe![/FONT]
[FONT="]So nun zu meinen Fragen:[/FONT]
[FONT="]1. Was ist denn mit "unteilbar" gemeint? Es ist doch geteilt!? Oder wie ist das gemeint? Vielleicht, dass die DDR sich als einzig wahren deutschen Staat ansieht? (vgl. auch mit "[/FONT]
[FONT="]Es gibt nur eine deutsche Staatsangehörigkeit.") sehe ich das richtig ?[/FONT]
[FONT="]2.Drinnen steht" Die Republik entscheidet..." , ist damit gemeint, dass die Gewalt vom Staat und nicht vom Volk ausgeht (gegensätzlich zur BRD) oder ist mit "Republik" einfach Volk gemeint?[/FONT]
[FONT="]3. Lässt sich in diesem Abschnitt vielleich auch erkennen, dass es sich um einen Zentralstaat handelt ?[/FONT]
[FONT="]4.Im Vergleich zum GG wo in Art 1 Menschenrechte erwähnt werden und somit einne hohen Stellenwert haben, wird hier zuerst erwähnt wer die Gewalt hat? Warum denn in Art 1???[/FONT]
[FONT="]Bin echt in Zeitnot und entschuldige mich hier nochmal dafür, dass ich den falschen Pots-bereich gewählt habe.. Danke für JEDE Antwort !
[/FONT]