buschhons
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@ Buschhons Bleibt weiterhin die Frage, wie ein kaiserlicher Rat zu der Zeit protestantisch sein konnte.
Ich denke, wir haben uns die konfessionellen Blöcke von damals nicht allzu so statisch vorzustellen. Persönliche konfessionelle Neigungen od. Überzeugungen der Machthaber stimmten nicht immer zwangsläufig vollends mit dem überein, was man aus machtpolitischen Gründen nach außen hin vertreten musste. Manch Herrscher mag auch generell mehr in politischen Kategorien als in Glaubens-Kategorien gedacht haben und letztlich darauf "gepfiffen" haben, mit welcher Konfession es seine Beamten gehalten haben. Festigung der eigenen Herrschaft innerhalb des eigenen Gebiets hatte wohl auch für den Kaiser oberste Priorität. Wo diese Herrschaft mit der Ausschaltung von Fürsten anderer Konfession am besten ausgebaut werden konnte, gut. Aber wenn die Herrschaft unter politischer Einbindung von Fürsten anderer Konfessionen besser zu sichern war, dann auch gut. Also so stell ich mir das einfach mal ins Blaue vor.
Um jetzt aber von diesem Allgemein-Geschwafel zu unserem konkreten Fall zu kommen:
Wenn ich den Czerny-Text richtig verstehe, war Georg von Neuhaus Rath und damit Beamter des Kaisers Maximilian II. (Kaiser von 1564-1576). Maximilian II. aber war selbst kein strammer Katholik, sondern konnte sich persönlich mit dem Protestantismus offensichtlich ganz gut arrangieren. Siehe z. B.: Maximilian II. (HRR) ? Wikipedia
Kaiser Rudolf (ab 1576) müsste unserem Georg freilich den Raths-Titel weiterhin gelassen haben, wenn er 1593 von den Söhnen Georgs in die Grab-Inschrift mit aufgenommen wurde.
Übrigens noch aus dem Czerny-Text, S. 6, Anm. 1:
Unter der Deputation, welcher Maximilian II. 1568 zu Linz gleiche
Religions-Concessionen wie dem Herrn- und Ritterstande in Unter-
österreich verhiess, war auch der Salzamtmann Georg von Neuhaus.
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