hjwien
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Liebe Freunde,
ich suche nach einer Orientierung zum Einstieg, weil ich vor der Rechtsliteratur etwas überfordert stehe:
Wenn ein Stifter, der eine Summe zur Errichtung eines öffentlichen Gebäudes bereitstellt, verstirbt, bevor der Bau fertig ist, wer ist dann der Sachverwalter der Stiftungssumme, der für die Fertigstellung des Baus sorgt? Gibt es nicht auch testamentarische Legate, die weit über die Fertigstellung hinaus Stiftungsgelder für den Betrieb und Erhalt eines Baus bereitstellten? Oder lag das in der Verwantwortung der etwaigen Erben?
ich suche nach einer Orientierung zum Einstieg, weil ich vor der Rechtsliteratur etwas überfordert stehe:
Wenn ein Stifter, der eine Summe zur Errichtung eines öffentlichen Gebäudes bereitstellt, verstirbt, bevor der Bau fertig ist, wer ist dann der Sachverwalter der Stiftungssumme, der für die Fertigstellung des Baus sorgt? Gibt es nicht auch testamentarische Legate, die weit über die Fertigstellung hinaus Stiftungsgelder für den Betrieb und Erhalt eines Baus bereitstellten? Oder lag das in der Verwantwortung der etwaigen Erben?