Steht mein Auto auch! Deswegen darf es doch noch lange nicht jeder mitnehmen... :grübel:
.
Die Obstbäume an den Strassen gehen auf die Zeit zurück , als die
Strassen überwiegend noch Privateigentum waren.
Das ist bundesrepublikanisch mittlerweile nicht mehr so. Strassenflächen
einschliesslich Nebenflächen ( Bankette ,Gräben und deren Bepflanzungen)
sind so gut wie alle im Besitz der Strassenbaulastträger ( heisst tatsächlich so ...hoch lebe die beamtendeutsche Wortschöpfungskraft=) )
Daher sind die Bäume im Besitz von Gemeinden , Kreisen , Ländern oder dem Bund. Diese bewirtschaften diese allerdings so gut wie nicht mehr.(vielleicht kleine Gemeinden noch ).
Rein juristisch ist es tatsächlich ohne eingeholte Erlaubnis Diebstahl,
sich Strassenobst anzueignen........
Falls man es bemerkt hat , strassenbegleitende Beflanzung besteht
heute bei Neuanlage aus schnellwachsenden Laubhölzern wie zB.
Ahorn oder Ebereschen und steht weiter zurückgesetzt, als es
früher der Fall war .
Das mindert Frucht/Sameneintrag auf die Verkehrsfläche und
Baumpflegeeingriffe wegen hereinragendem Aszwerk.
Schon die Kosten für Baumpflege fallen auf die Lasttträger zurück und
sind lästig. Fruchtfall auf die Verkehrsfläche ist ebenfalls unerwünscht. Daher ist mir kein Fall bekannt , das es die Lastträger als
Diebstahl verfolgen , falls jemand Strassenobst nutzt.