Sammeln und Suchen

Werden in Schwaben nur die Weinbergschnecken mit Häuschen verkauft?
Wenn ihr irgendwo Abnehmer für die schrecklichen spanischen Nacktschnecken habt, bitte Info, ich kann jede Menge liefern. :winke:


Da wird nichts mehr gesammelt. Die Weinbergschnecke steht inzwischen unter Naturschutz.
Heute angebotene Exemplare werden "zum Verzehr" gezüchtet. Ist aber anscheinend zZ "Megaout".

Die Weinbergschnecke ist aber ebenfalls ein Migrant, soll von römischen Legionären eingeschleppt worden sein.

Mein "ausgewiesenes Fachwissen" stammt aus der Samstagsausgabe des Schwarzwälder Boten, falls etwas nicht richtig ist, Reklamationen an die Redaktion Oberndorf/Neckar.
 
Erst jetzt entdeckt...

Gesammelt hab ich auch schon immer, angefangen hat das noch in den 50gern des letzten Jahrhunderts des letzten Jahrtausends, Man bin ich alt =)

Eisen Flaschen und Papier, Eicheln und Kastanien für den Förster, für Eicheln gabs damals 10 DM für den Zentner. Später dann Tennisbälle "sammeln" auf dem Nobeltennisplatz "Rochusclub" in Düsseldorf für 80 Pfennige die Stunde.

Pilze und allerlei Beeren sowiso, die Beeren meisst in Nachbars Garten... :D

Auch heute bin ich noch Sammler, die Altmark steckt ja voll mit Pilzen, nur diesen letzten Sommer war nicht viel los, zu trocken.

Ach ja, bis vor einigen Jahren hatten wir im Nachbardorf eine Saftquetsche, da gings dann immer an die Appelbäume die hier im Osten an jeder 2ten Strasse stehen, für 5 Kilo Äppel gabs ne Pulle naturreinen Saft im Tausch, ich glaub wir haben Tonnen an Äppeln dahingeschafft =)
Leider hat die Quetsche pleitegemacht und die nächste ist fast 40 Kilometer weit weg.
 
... da gings dann immer an die Appelbäume die hier im Osten an jeder 2ten Strasse stehen, für 5 Kilo Äppel gabs ne Pulle naturreinen Saft im Tausch, ich glaub wir haben Tonnen an Äppeln dahingeschafft ...
Hoi Hotte

Kannst uns nochmal den Unterschied zwischen "Sammeln" und "Stehlen" erläutern... :D


Gruss Pelzer


.
 
Sehr einfach. Obstbäume am Strassenrand stehen im öffentlichen Raum. Ob man die von einer vielbefahreren Strecke, gut gedüngt mit Streusalz, Abgasen und der Chemie vom Acker dahinter, als "naturrein" ansehen kann, ist etwas anderes.
 
Zuletzt bearbeitet:
Steht mein Auto auch! Deswegen darf es doch noch lange nicht jeder mitnehmen... :grübel:
.

Die Obstbäume an den Strassen gehen auf die Zeit zurück , als die
Strassen überwiegend noch Privateigentum waren.
Das ist bundesrepublikanisch mittlerweile nicht mehr so. Strassenflächen
einschliesslich Nebenflächen ( Bankette ,Gräben und deren Bepflanzungen)
sind so gut wie alle im Besitz der Strassenbaulastträger ( heisst tatsächlich so ...hoch lebe die beamtendeutsche Wortschöpfungskraft=) )

Daher sind die Bäume im Besitz von Gemeinden , Kreisen , Ländern oder dem Bund. Diese bewirtschaften diese allerdings so gut wie nicht mehr.(vielleicht kleine Gemeinden noch ).
Rein juristisch ist es tatsächlich ohne eingeholte Erlaubnis Diebstahl,
sich Strassenobst anzueignen........


Falls man es bemerkt hat , strassenbegleitende Beflanzung besteht
heute bei Neuanlage aus schnellwachsenden Laubhölzern wie zB.
Ahorn oder Ebereschen und steht weiter zurückgesetzt, als es
früher der Fall war .
Das mindert Frucht/Sameneintrag auf die Verkehrsfläche und
Baumpflegeeingriffe wegen hereinragendem Aszwerk.
Schon die Kosten für Baumpflege fallen auf die Lasttträger zurück und
sind lästig. Fruchtfall auf die Verkehrsfläche ist ebenfalls unerwünscht. Daher ist mir kein Fall bekannt , das es die Lastträger als
Diebstahl verfolgen , falls jemand Strassenobst nutzt.
 
Hier ist es so, dass man sich solche Bäume für ein geringes Endgeld von der Gemeinde mieten kann.
Ich habe auch immer 4 Pflaumenbäume, allerding stehen die an einem Feldweg in beschlag.
Aus den Pflaumen machen wir dann Pflaumenmuß. Der reicht dann das ganze Jahr.
 
Wäre kein Problem, ich weiss ja in welchem Dorf Flo wohnt :p
Du weisst wo ich wohne, aber nicht wo die Bäume stehen.:D
Da wird dann immer eine in Folie eingeschweisste Mitteilung angebracht. " diese Bäume darf nur flo abernten.
Ich glaube, das kostet mehr, als die 50 cent pro Baum, die ich da bezahlen muss.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und was ist mit vorherigem Baumschütteln? Gilt das als Pflücken oder kann man das dem Wind und der Schwerkraft in die Schuhe schieben?

Kein Schimmer.

Aber mir ist ein Nachbarschaftsstreit überliefert, der sich daran entzündete, wem das Fallobst gehört, das über den Zaun in Nachbars Garten fällt.
Dem Baumbesitzer oder dem Grundstücksbesitzer.

Dinge die heute keinen Menschen mehr hinter dem Ofen hervorlocken, aber im Hungerjahr 1946 Anlass für einen lebenslangen Streit wurde.
 
Aber mir ist ein Nachbarschaftsstreit überliefert, der sich daran entzündete, wem das Fallobst gehört, das über den Zaun in Nachbars Garten fällt.
Dem Baumbesitzer oder dem Grundstücksbesitzer.
Oder doch dem Baum- oder Grundstückseigentümer? :grübel:

Gruss Pelzer


.
 
Das deutsche Recht ist erstmal deutlich - oder auch nicht?

Die Früchte einer Pflanze gehören dem Eigentümer des Baumes, auch wenn der mit Früchten behangene Ast in das Nachbargrundstück hineinragt. Zum Zweck der Ernte darf der Eigentümer in den Luftraum des Nachbargrundstücks hineinlangen. Ein Recht zum Betreten besteht jedoch nicht. Gemäß § 910 BGB kann der Eigentümer des Nachbargrundstücks die Beseitigung hinüberragender Äste und Wurzeln (Überhang) verlangen und nach Verstreichen der gesetzten Frist sein Recht im Wege der Selbstvornahme ausüben.

Allerdings:

Nach § 911 BGB gelten die Früchte nach Herabfallen auf ein Nachbargrundstück jedoch als Früchte dieses Grundstücks und stehen seinem Eigentümer zu, es sei denn das Grundstück dient dem öffentlichen Gebrauch (§ 911 S. 2 BGB). Die Früchte dürfen aber nicht durch äußere Einwirkungen, z.B. Abtrennen oder Abschütteln, von der Pflanze getrennt werden. Eine solche verbotene Eigenmacht stellt zugleich eine gemäß § 823 BGB schadensersatzpflichtige Eigentumsverletzung dar.

Umgekehrt darf der Baum- oder Straucheigentümer das auf das Nachbargrundstück gefallene Obst nicht aufheben. Da er das Eigentum verloren hat, würde er sich der Unterschlagung strafbar machen. Es sei denn, dass der Nachbar von seinem Recht keinen Gebrauch machen will und eine tatsächliche oder mutmaßliche Einwilligung wegen mangelnden Interesses zu bejahen ist.

Aus § 911 BGB ergibt sich keine Pflicht des Nachbarn zur Duldung des Fallobstes auf seinem Grundstück. Er kann deshalb vom Eigentümer der Pflanze nach § 1004 Abs. 1 BGB verlangen, dass er diese Früchte beseitigt bzw. die Kosten der Beseitigung ersetzt gemäß §§ 812, 818 BGB.

Bäume .:. Lexikon von Juraforum.de

Dieses Urteil verwundert daher nicht:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, es zu verhindern, dass Äste von auf ihrem Grundstück stehenden Bäumen und Sträuchern in den Luftraum des klägerischen Grundstückes hineinwachsen.

(Amtsgericht Bad Schwartau, Az: 2 C 625/03, 20. Januar 2004)

Spannend aber auch:

Steht ein Baum mit seinem Stamm auf der Grundstücksgrenze, handelt es sich grundsätzlich um einen Grenzbaum. Wendet sich die Wuchsrichtung vom Wurzelfuß des Baumes jedoch unmittelbar nach Austritt aus dem Boden schräg von der Grenze ab, handelt es sich nicht um einen Grenzbaum.

(Amtsgericht Nordenham, Az: 3 C 121/92, 5. Juni 1992)

Allerdings muss man wohl abwägen, denn:

Einem Grundstückseigentümer steht ein Ersatzanspruch für seine Aufwendungen gegen den benachbarten Grundstückseigentümer selbst dann zu, wenn er Eigentümer der auf sein Grundstück gefallenen Früchte geworden ist.

(Amtsgericht Backnang, Az: 3 C 35/89, 31. März 1989)

Die letzten nach: baumpruefung.de - Urteile der Amtsgerichte
 
Oder doch dem Baum- oder Grundstückseigentümer? :grübel:

Gruss Pelzer


.


In dem Fall würde ich aber sagen, dass grundsätzlich vom Besitzer auszugehen ist.
Auch nicht zwischen Besitz und Eigentum unterschieden werden muss.

OT: Der Eigentümer steht im Grundbuch, kann, aber muss nicht gleichzeitig auch der Besitzer sein. Der jeweiligen Mieter, der dann Besitzer aber nicht Eigentümer wäre, würde auch das Obst gehören
 
Das deutsche Recht ist erstmal deutlich - oder auch nicht?



Allerdings:



Bäume .:. Lexikon von Juraforum.de

Dieses Urteil verwundert daher nicht:



Spannend aber auch:



Allerdings muss man wohl abwägen, denn:



Die letzten nach: baumpruefung.de - Urteile der Amtsgerichte



Taufrische Urteile.:grübel:
Und ich war doch tatsächlich der Meinung, dass sowas heute "kein Schwein" mehr jucken würde.

Die Kontrahenten meines Beispiels leben längst nicht mehr. Die beiden Familien gehen sich aber nach wie vor aus dem Weg. Man "mag" sich nicht.

Und fast jeden Herbst rennen die Garten- und Baumgutbesitzer rum und suchen krampfhaft Abnehmer für Äpfel, Birnen, Zwetschgen und andere Gartenfrüchte.
Geld wollen sie sowieso keines, sind zufrieden wenn sie ein herzliches Dankeschön und den Spankorb zurück bekommen.

Aber taufrische Urteile. :nono:
 
Zurück
Oben