Treibsand
Aktives Mitglied
Das ist allein deshalb schon utopisch, weil es keinen Plebiszit auf Bundesebene gibt.
Aber mal ganz abgesehen davon: Was gibts denn konkret am GG zu bemängeln? Sooo schlecht ist die Bundesrepublik mit dem GG nicht gefahren. Eine etwaige Abstimmung -so eine solche stattfinden würde- könnte allenfalls eine nochmalige Bestätigung zutage fördern. Und? Müssen wir dann alle 30 Jahre wieder neu drüber abstimmen?
Ich kann nicht sagen , daß ich das GG als schlecht empfinde.
Es regelt die staatliche Ordnung - aber in einem Kontext der Nachkriegszeit.
Fakt ist :
Das Grundgesetz ist keine Verfassung , von welcher man vorraussetzt,
das sie in einer Volksabstimmung angenommen wird.
Dann sind Änderungen auch nur mittels Volksabstimmung machbar.
Das GG jedoch kann mittels Bundestagsmehrheit jederzeit geändert werden.
Und das ist vielfach geschehen.
Elemente zur direkten Demokratie enthält das GG nicht- ebenso nicht Staatsziele wie Umweltschutz oder Informationsfreiheit.
Das sollte jedoch in einer zeitgemässen Verfassung fest verankert sein...
Bei einigen Dingen möchte ich zB. jedoch meine eigene Meinung kundtun,
so bei der Annahme einer Europäischen Verfassung.
Es ist nicht ohne , ob ich mich in Zukunft Rechtsgrundsätzen unterwerfen will, welche meine üblichen Rechte und Pflichten als Bürger neu
definieren......
Sorry , war nur Antwort - ich weiss das Thema ist das Gründungsdatum...