Nun die Schweiz als Staat nicht, dafür einzelne Bürger die sich als Kaufleute am Sklavenhandel beteiligten.
Einige Beispiele: Johann Jacob Gsell aus St. Gallen ein angesehner Bürger besass Sklaven oder das Basler Handelshaus Burckhardt beteiligte sich an der Ausrüstung eines Sklavenschiffes oder der Staat Bern als Grossaktionäre der South Sea Company welche in Afrika Sklaven kaufte und diese nach Lateinamerika zu verschiffen um sie dann an Plantagenbesitzer zu verkaufen.
Das sind ein paar wenige Akteure in diesem düsteren Kapitel Schweizer Geschichte, das sich von der dunklen Vergangenheit der europäischen Kolonialmächte in einem einzigen Punkt unterscheidet, es waren Einzelpersonen oder Familien die Profit aus dem Geschäft mit der Ware Mensch schlugen und nicht der Staat, der die Sklaverei als Teil nationaler Kolonialpolitik betrieb. Und nur eine Quelle belegt die direkte Beteiligung eines Schweizers am Menschhandel, das war der Basler Kaufmann Johann Jakob Hoffmann der zusammen mit Isaak Faesch einen schwunghaften Handel mit Kolonialprodukten betrieb und sich auch als Sklavenhändler betätigte.
Parallel zu den Verwicklungen der Kaufleute in der Schweiz mit dem Sklavenhandel, engagierten sich Schweizer auch in der internationalen Bewegung zur Abschaffung der Sklaverei. Dies waren vorwiegend Protestanten die sich in dieser Bewegung gegen die Sklaverei einsetzten
Dazu eine neue Publikation:
Thomas David, Schwarze Geschäft
Einige Beispiele: Johann Jacob Gsell aus St. Gallen ein angesehner Bürger besass Sklaven oder das Basler Handelshaus Burckhardt beteiligte sich an der Ausrüstung eines Sklavenschiffes oder der Staat Bern als Grossaktionäre der South Sea Company welche in Afrika Sklaven kaufte und diese nach Lateinamerika zu verschiffen um sie dann an Plantagenbesitzer zu verkaufen.
Das sind ein paar wenige Akteure in diesem düsteren Kapitel Schweizer Geschichte, das sich von der dunklen Vergangenheit der europäischen Kolonialmächte in einem einzigen Punkt unterscheidet, es waren Einzelpersonen oder Familien die Profit aus dem Geschäft mit der Ware Mensch schlugen und nicht der Staat, der die Sklaverei als Teil nationaler Kolonialpolitik betrieb. Und nur eine Quelle belegt die direkte Beteiligung eines Schweizers am Menschhandel, das war der Basler Kaufmann Johann Jakob Hoffmann der zusammen mit Isaak Faesch einen schwunghaften Handel mit Kolonialprodukten betrieb und sich auch als Sklavenhändler betätigte.
Parallel zu den Verwicklungen der Kaufleute in der Schweiz mit dem Sklavenhandel, engagierten sich Schweizer auch in der internationalen Bewegung zur Abschaffung der Sklaverei. Dies waren vorwiegend Protestanten die sich in dieser Bewegung gegen die Sklaverei einsetzten
Dazu eine neue Publikation:
Thomas David, Schwarze Geschäft
Limmat-Verlag schrieb:Aus der Einleitung:
Die Idee, ein Buch über die Schweiz und den Sklavenhandel zu schreiben, mag auf den ersten Blick unsinnig erscheinen. Alle wissen doch, dass die Schweiz nie eine Sklavenhandelsflotte oder Kolonien mit Zuckerplantagen in der Karibik oder auf dem amerikanischen Kontinent besessen hat. Zudem wurde die Schweiz zu einem Zeitpunkt Bundesstaat, als der transatlantische Sklavenhandel mit Schwarzen und die Sklaverei in Europa und Amerika kurz vor der Abschaffung standen. Folglich kann sich die Schweiz als Staat von dieser Frage in keiner Weise betroffen fühlen.
Trotzdem nimmt die offizielle Schweiz heute Stellung zu diesen Themen. Im März 2001 veröffentlichte die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus ein Memorandum, in dem sie erklärte, dass «die Schweiz den Sklavenhandel, die Sklaverei und den Kolonialismus als historische Manifestationen, die […] einem die betroffenen Menschen und Völker zutiefst verletzenden und schädigenden rassischen Menschenbild angehören, verurteilen kann und muss». Die Kommission ist zudem der Ansicht, dass «die vergangenen, bis heute nachwirkenden Folgen dieser historischen Ereignisse und insbesondere ihr Anteil am wirtschaftlichen Entwicklungsrückstand der betroffenen Länder und an der verzögerten politischen und sozialen Umstrukturierung anerkannt werden müssen». Aus diesem Grund unterstützt sie «das Prinzip einer Wiedergutmachung [Y], bekräftigt aber die ihrer Ansicht nach vorrangige Bedeutung einer öffentlichen moralischen Anerkennung des durch Sklavenhandel, Sklaverei und Kolonialismus verursachten Unrechts durch die Schweiz».
Wenige Monate später unterzeichnete die Schweiz die Erklärung von Durban zum Abschluss der dritten Weltkonferenz gegen Rassismus, die im September 2001 in Südafrika stattfand. Hier zwei interessante Ausschnitte aus diesem Text, auf den sich die Schweiz und die anderen 162 an der Konferenz teilnehmenden Ländern geeinigt hatten. In Paragraph 13 heisst es: «Wir erkennen […] ferner an, dass Sklaverei und Sklavenhandel ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind.» In Paragraph 158 (des Aktionsprogramms) hält die Konferenz fest, «dass diese historischen Ungerechtigkeiten unleugbar zu Armut, Unterentwicklung, Marginalisierung, sozialer Ausgrenzung, wirtschaftlicher Ungleichheit, Instabilität und Unsicherheit beigetragen haben, wovon viele Menschen in verschiedenen Teilen der Welt betroffen sind […]. Die Konferenz erkennt die Notwendigkeit an, im Rahmen einer neuen […] Partnerschaft Programme für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung dieser [afrikanischen, vom Sklavenhandel betroffenen] Gesellschaften und der Diaspora […] auszuarbeiten […].»
Der beschlossene Wortlaut lässt, wie man sieht, die Tür offen für ein öffentliches Schuldbekenntnis und stellt Möglichkeiten einer verstärkten Entwicklungshilfe, einer besseren Eingliederung in die westlichen Märkte und der Schuldenstreichung, wenn auch keine Wiedergutmachung in Aussicht. Die westlichen Staaten und mit ihnen die Schweiz scheinen bereit, das Unrecht anzuerkennen, das dem afrikanischen Kontinent angetan wurde, und Formen der Wiedergutmachung für die Vergangenheit zu erwägen, sind aber nicht besonders erpicht darauf, mit ihrem Reuebekenntnis rechtlichen Schritten Vorschub zu leisten. «Wir sind bereit, uns unserer Vergangenheit zu stellen, doch das Ziel von Durban ist nicht, Experten und Juristenkammern zusätzliche Fälle aufzuhalsen, indem wir sie beauftragen, die durch Kolonisierung und Handel verursachten Schäden zu beziffern», meinte etwa Charles Josselin, der nach Südafrika entsandte französische Minister für Entwicklungszusammenarbeit.
Der Vertreter der Schweiz in Durban, Jean Daniel Vigny, betonte in Reaktion auf die Entschädigungsforderungen, die von afrikanischer Seite an Länder gestellt werden, die vom Handel mit Schwarzen profitiert haben, eine solche Forderung stelle für die Schweiz kein besonderes Problem dar, da «wir mit Sklaverei, dem Sklavenhandel und dem Kolonialismus nichts zu tun haben». Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus liess im März 2002 an einer nationalen Konferenz zum Thema «Die Schatten der Vergangenheit und die Last der Bilder. Rassismus gegen Schwarze in der Schweiz» ähnliche Töne vernehmen. Sie verurteilte den Sklavenhandel und unterstützte das Prinzip der Entschädigung, betonte bei dieser Gelegenheit aber, dass «die Schweiz keine Kolonialmacht war und sich auch nicht an der Sklaverei in Afrika beteiligt hat