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1652 Die Freiherren Waldbott von Bassenheim*) erwerben einen Teil der Herrschaft Pyrmont
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Während der Regentschaft Fürst Friedrichs (1743 - 1812) von Waldeck und Pyrmont, war das Fürstenhaus dem Bankrott nahe.
Um die endgültige Zahlungsunfähigkeit abzuwenden sollte die Grafschaft Pyrmont verkauft werden.
Um den Verkauf bemühten sich, neben Hessen auch der König von Preussen, sowie ein Graf (Freiherr?) Waldbott von Bassenheim.
Der Erwerb wäre für den Grafen Waldbott von Bassenheim höchst interessant gewesen, weil mit dem Besitz der Reichsgrafschaft die Zugehörigkeit zum hohen Adel verbunden war. Burg Pyrmont (Eifel) und die Grafschaft Pyrmont wären in einer Hand vereinigt gewesen.
Die Verzögerungstaktik des Waldeck-Pyrmonter Fürstenhauses konnten den Verkauf verschleppen, schliesslich abwenden.
Das hängt wohl damit zusammen, dass der Fürst ihn auch wegen "Aufwiegelung" belangen will, weil der Gaugreben ihm die Gefolgschaft nicht nur verweigert hatte, sondern auch mit einem Brief bei anderen Stellen (so weit bin ich da noch nicht) gegen die Einziehung der Knechte gesprochen hatte. Außerdem hatte der Gaugreben sich vor dem Fürsten ans Reichskammergericht gewandt. Daher wird in der Anklageschrift betont, dass jener so ziemlich gegen alle Institutionen des Reiches und der Landesherrschaft bzw. gegen das damalige Herrschaftsprinzip an sich verstoßen habe - vor den Mitständen wird dabei auch die "jüngern Kayserl. Wahl-Capitulation" erwähnt.Interessant finde ich hierbei allerdings, dass der Graf als Landesherr (also eben nicht als Mitglied der Stände) diesen Begriff nutzt - mir war dieser Begriff bisher immer nur in Korrespondenz der Stände untereinander begegnet, also wenn etwa die Ritterschaft von den Städten als Mitständen spricht o.ä.
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