Funktion desLehnswesens im Frankenreich

DonBilbo

Neues Mitglied
Hi ich habe gerade das Thema des Lehnswesens im Frankenreich als unterrichststoff und hab keine Ahnung welche Funktion dieses im Frankenreich hatte.

Könnt ihr mir bitte helfen?!
Danke im vorraus.

MfG
Der Don
 
Wenn sonst niemand antwortet: Der Lehnsherr(König) gab einem Adligen ein größere Fläche Land zur Verfügung, diser musste im Gegenzug gewisse Abgeaben leisten und im Bedarsfalle als berittener Kämpfer (Ritter) zur Verfügung stehen.

PS. Soll dein Name irgendetwas über deine kulturellen Vorlieben sagen:rolleyes: :rofl: :cool:
 
Themistokles Antwort noch etwas ausführlicher:

Im 7. Jahrhundert galt ein Vasall noch als Freier von niedrigem Rang. Für die zahlreichen Schlachten der Karolinger wurden aber viele Krieger gebraucht. Diese Krieger wiederum mussten entsprechend ausgestattet sein, sie brauchten außer Waffen auch Pferde, damit waren Ställe und Weiden nötig, Bedienstete, deren Unterhalt...
Zu diesem Zweck vergab der König Ländereien, die teilweise aus konfiszierten Kirchengütern stammten. Zur Entschädigung wurde der Kirchenzehnt eingeführt.
Die Aussicht auf große Benefizien und das damit verbundene Ansehen ließ den Vasallenstatus auch für Angehörige der Aristokratie attraktiv werden. Die Königsvasallen leisten ihre Eide direkt missi dominici. Vor allem in neu unterworfenen Gebieten wurden die Machthaber auf diese Weise zu Getreuen des Königs.

Nicht alle Lehen waren so groß, dass ihre Nutznießer in Saus und Braus leben konnten.
Vasallen, die ein kleines Lehen erhalten hatten, bewirtschafteten das Land, wie andere freie Bauern oft mit eigener Hand. Klimatische Katastrophen trafen gerade diese Gruppe hart, denn die Durchschnittsgröße von 30-60 Hektar reichte nicht, Vorratswirtschaft über einen Winter hinaus zu treiben. Die meisten sahen sich nicht in der Lage Krieger auf ihren Höfen zu halten, und waren deshalb feindlichen Übergriffen hilflos ausgeliefert.
Außer dem Kirchenzehnt waren sie zwar keine Abgaben schuldig, doch jeder Freie, dem drei bis fünf mansi zu Verfügung standen, unterlag dem Heerbann und er musste selbst für seine Ausrüstung sorgen. Wer weniger als drei mansi bewirtschaftete, sollte sich mit einem oder mehreren Nachbarn zusammen tun und einen Mann ausstatten. Dieser Militärdienst wurde oft eingefordert, besonders im Frühjahr oder im Sommer, wenn auf den Feldern die meiste Arbeit anfiel. Ungünstiges Wetter und schlechte Ernten taten ein Übriges einzelne Bauern verarmen zu lassen.

Die Quellen sprechen häufig das Problem der "armen Freien" an. Oft verschuldeten sie sich, sahen sich irgendwann gezwungen ihr Land zu verkaufen und gerieten selbst in die Abhängigkeit.

Grüße
Maren
 
Danke für eure Hilfe nur noch eine Frage @ maren:
maren w schrieb:
Außer dem Kirchenzehnt waren sie zwar keine Abgaben schuldig, doch jeder Freie, dem drei bis fünf mansi zu Verfügung standen, unterlag dem Heerbann und er musste selbst für seine Ausrüstung sorgen. Wer weniger als drei mansi bewirtschaftete, sollte sich mit einem oder mehreren Nachbarn zusammen tun und einen Mann ausstatten.
Was sind mansi´s????
 
Eine Hofstelle, also ein Bauernhof mit dazugehörigem Land (12-24 ha ??). Manchmal bezeichnet man auch die auf diesem Land arbeitenden und lebenden Grundhörigen als mansi.
 
Vielleicht auch noch interessant anzumerken :winke: :
Bauern, die sich ein Lehen geliehen hatten, konnten dieses an ihre Söhne weitervererben. Damit ging das Lehen in den bäuerlichen Besitz über; die Fürsten begannen diesem "Problem" zu begegnen, indem sie Landbesitz an Kirchenherren verliehen, um zumindest Abgaben einfordern zu können, die nciht gefährdet waren.
Als großflächige Lösung war dies natürlich nicht anwendbar, da Geistliche keinen Kreigsdienst leisten konnten:pfeif:
 
Du verwechselst hier wohl Frondienst mit Lehnsdienst. Lehen wurden nicht geliehen, sondern verliehen. Beim Tod des Lehnsmannes oder des Lehnsherrn mußte die Lehnserneuerung nachgesucht werden; mit dem Erblichwerden der Lehen entstand ein Anspruch auf Belehnung. Folgerecht hatten zunächst nur lehnsfähige männliche Abkömmlinge, später auch Seitenverwandte. Der Tod eines Geistlichen brachte den Vorteil, daß der Besitz an den Lehnsherrn zurückfiel. Der Lehnsdienst bestand vor allem aus dem Kriegsdienst für den Lehnsherrn.
 
Du verwechselst hier wohl Frondienst mit Lehnsdienst. Lehen wurden nicht geliehen, sondern verliehen. Beim Tod des Lehnsmannes oder des Lehnsherrn mußte die Lehnserneuerung nachgesucht werden; mit dem Erblichwerden der Lehen entstand ein Anspruch auf Belehnung. Folgerecht hatten zunächst nur lehnsfähige männliche Abkömmlinge, später auch Seitenverwandte. Der Tod eines Geistlichen brachte den Vorteil, daß der Besitz an den Lehnsherrn zurückfiel. Der Lehnsdienst bestand vor allem aus dem Kriegsdienst für den Lehnsherrn.
Die Praxis sah aber anders aus. In der Regel wurden verschiedene "Schenkungen" von Lehngut an geistliche Institutionen durchgeführt. Ein einfacher Pfarrer wurde nur in den seltensten Fällen beschenkt. In der Regel wurde der Lehnsbesitz der Pfarrei vermacht. Häufiger sind Bischöfe, Äbte, Äbtissinen, Pröbste oder generell das Kloster als Institution zur Wahrung des Seelenheils versorgt worden.
Die Schenkung eines Lehen war eine Art Nutzungsrecht der jeweiligen Lehnsware. Diese musste immer vom Lehnsherren bestätigt werden, der in der Regel der Kaiser, bzw. später der Landesfürst war. Bis zur Reformation traten auch geistliche Stiftungen als echte Lehnsherren auf, die vom König mit Besitz beschenkt wurden, den sie weiter verlehnen durften.
Bevor ein Bischof oder eine andere geistliche Person starb, wurde in der Regel per Testament der Übergang des Lehnsbesitzes auf die Institution festgelegt. In seltenen Fällen hatte der Lehnsherr Einwände. So verblieben einmal an geistliche Personen verlehnte Güter in der Regel in der Hand des Klosters/Stifts.
Das Erblehnrecht war für den Lehnsherren gerade in Zeiten schlechter Erträge eine sichere Grundlage dafür, daß von den Erben auch die Pflicht zur Übernahme der Lehngüter bestand.
Die Lehnsabhängigkeit hatte nur mittelbaren Einfluß auf den Anspruch des Kriegsdienstes, zumal der Lehnsbesitz dermaßen zerstreut war, daß ein "Bauer" in der Regel mehrere Lehnsherren hatte, denen er niemals gleichzeitig dienen konnte. Das Heranziehen der Bauern für den Kriegsdienst hieß ja zudem auch, daß in dieser Zeit das Lehngut nicht bewirtschaftet wurde und daher Einnahmeausfälle für den Lehnsherren und die Existenz des Bauern massiv gefährdet wäre.
 
Strupanice schrieb:
Die Praxis sah aber anders aus. ...
Beim Tod eines Lehnsträgers fiel das Land wieder an den König, der es für treue Dienste neu vergeben und so die Oberhoheit wahren konnte. Die Bischöfe wurden, da Angehörige und Herzöge eine ständige Gefährdung der Herrscher bedeuteten, mit immer größeren weltlichen Rechten ausgestattet und mit Grundbesitz belehnt, um ein Gegengewicht gegen die Herzöge zu bilden. Das ging solange gut, wie der König die Bischöfe ohne Einspruch des Heiligen Vaters ernennen konnte. Wirtschaftlich gesehen bedeutete das sich vergrößernde Kirchengut einen Vorteil für das Reich, weil die Kirche ihre Güter am erfolgreichsten bewirtschaftete; bis zum Ende des ottonischen Reichskirchensystems stimmte auch die Gleichung: Viel Kirchengut bedeutet große Königsmacht. Im Investiturstreit kehrte sich diese Gleichung gegen den König um.
 
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