Das ist vielleicht eine etwas seltsame Frage, aber interessiert mich.
In der GRündungsurkunde der Stadt Freiburg heißt es: "Wenneiner meiner Bürger stirbt, soll seine Frau mit seinen Kindern alles besitzen, ohne jeden Einsprich, was er hinterlassen hat "
Ich frage mich jetzt, wie es mit Schulden war. Musste die Frau dann auch die Schulden übernehmen?
Wäre nett, wenn mir jemand einen Tipp geben könnte, wo ich da nachschauen kann, wie ichs rausfinden kann. Danke!
In der GRündungsurkunde der Stadt Freiburg heißt es: "Wenneiner meiner Bürger stirbt, soll seine Frau mit seinen Kindern alles besitzen, ohne jeden Einsprich, was er hinterlassen hat "
Ich frage mich jetzt, wie es mit Schulden war. Musste die Frau dann auch die Schulden übernehmen?
Wäre nett, wenn mir jemand einen Tipp geben könnte, wo ich da nachschauen kann, wie ichs rausfinden kann. Danke!