Hallo,
ich schreibe übernächste Woche mein ABi in Geschichte und da die Verfassung des Prinzipats ziemlich wichtig ist, hätte ich noch ein paar Fragen an euch . Ich denke, dass es ziemlich wahrscheinlich wird, dass eine Frage dran kommt, wo man die Verfassung der Republik und der des Prinzipats vergleichen und vll. analysieren soll. Vielleicht basierend auf der Grundfrage: Wie hat Augustus sich die Allleinherrschaft gesichert? Was hat er verändert, und warum hat er es geschafft, Alleinherrscher zu bleiben, im Gegensatz zu Caesar...
Nun ja...wir haben nur zwei Abbildungen zu den beiden Verfassungen gekriegt, die nur sehr oberflächlich sind. Und besonders der Magistrat stellt mich noch vor ein paar Rätsel. Wer hatte im Magistrat denn die "wichtigste" Position? Doch die beiden Konsuln, oder? Und bei der Verfassung des Prinzipats verschob sich doch das Machtgewicht zur Seite des "Diktators", sprich Augustus, oder? Allerdings habe ich gelesen, dass ein Historiker, ich glaube Mommsen, der Meinung war, dass Senat und Augustus zu gleichen Teilen herrschten. Wie denkt ihr darüber? Wieviel Macht hatte Augustus denn wirklich? Er hatte zwar alle Befugnisse, jedoch nicht die Ämter. Der Senat muss doch auch noch irgendeine Rolle gespielt haben, außer dass er die senatorischen Provinzen verwaltet, oder?
Hilfe, ich glaube ich kriege das alles nicht so richtig strukturiert in meinen Kopf rein.
Wäre super, wenn ihr ein paar Antworten hättet.
liebe Grüße,
Giulia :winke:
ich schreibe übernächste Woche mein ABi in Geschichte und da die Verfassung des Prinzipats ziemlich wichtig ist, hätte ich noch ein paar Fragen an euch . Ich denke, dass es ziemlich wahrscheinlich wird, dass eine Frage dran kommt, wo man die Verfassung der Republik und der des Prinzipats vergleichen und vll. analysieren soll. Vielleicht basierend auf der Grundfrage: Wie hat Augustus sich die Allleinherrschaft gesichert? Was hat er verändert, und warum hat er es geschafft, Alleinherrscher zu bleiben, im Gegensatz zu Caesar...
Nun ja...wir haben nur zwei Abbildungen zu den beiden Verfassungen gekriegt, die nur sehr oberflächlich sind. Und besonders der Magistrat stellt mich noch vor ein paar Rätsel. Wer hatte im Magistrat denn die "wichtigste" Position? Doch die beiden Konsuln, oder? Und bei der Verfassung des Prinzipats verschob sich doch das Machtgewicht zur Seite des "Diktators", sprich Augustus, oder? Allerdings habe ich gelesen, dass ein Historiker, ich glaube Mommsen, der Meinung war, dass Senat und Augustus zu gleichen Teilen herrschten. Wie denkt ihr darüber? Wieviel Macht hatte Augustus denn wirklich? Er hatte zwar alle Befugnisse, jedoch nicht die Ämter. Der Senat muss doch auch noch irgendeine Rolle gespielt haben, außer dass er die senatorischen Provinzen verwaltet, oder?
Hilfe, ich glaube ich kriege das alles nicht so richtig strukturiert in meinen Kopf rein.
Wäre super, wenn ihr ein paar Antworten hättet.
liebe Grüße,
Giulia :winke: