Abriropen

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Ich suche schon seit einiger Zeit berühmte Fälschungen unter den Habsburgern und dabei bin ich natürlich auf das "Privilegium Maius" gestoßen, doch wird immer von insgesamt 7 Urkundenfälschungen gesprochen.

Habe bis jetzt keine anderen gefunden und frage daher ob ihr welche kennt???
 
Danke für die schnelle Antwort!!!
Ja, ich denke mit den insgesamt 7 Fälschungen, sind die 7 Texte im Privilegium Maius gemeint. Doch in einem Geschichtsbuch hab ich gelesen, dass es noch weitere Fälschungen gibt, da es ein beliebtes Mittel im Spätmittelalter zur Belegung ungerechtfertigter Ansprüche war.

Noch eine weitere Frage:
Wie hat die Finanzierung der kostenaufwändigen Heiratspolitik der Habsburger funktioniert??? (Aufgabenstellung aus der Schule)
 
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Noch eine weitere Frage:
Wie hat die Finanzierung der kostenaufwändigen Heiratspolitik der Habsburger funktioniert??? (Aufgabenstellung aus der Schule)

Zwar bin ich mir nicht sicher, ob ich die Frage richtig verstanden habe, aber zunächst einmal hatte Heiratspolitik bzgl. Kosten, Vermögen und Finanzen immer - nicht nur bei den Habsburgern - zwei Seiten: einerseits war sie natürlich kostenaufwendig, da Heiratsgaben (Versorgunsgbeiträge) gemacht wurden (Familie der Frau: Mitgift; Familie des Mannes: Morgengabe etc.); andererseits bedeutete sie aber auch einen Zugewinn nicht nur bzgl. Territorien, Schenkungen u. dgl., sondern v.a. eben auch bzgl. Vermögen.

Bei den Habsburgern sind mE folgende Aspekte darüberhinaus besonders zu beachten: mittels Heiratspolitik kamen im ausgehenden Mittelalter bzw. an der Schwelle vom Mittelalter zur Frühen Neuzeit zwei ökonomisch bedeutsame Territorien zum Haus Habsburg. Zum einen Burgund, welches insbesondere durch Flandern und die Niederlande diesbezüglich ein größeres Vermögen einspielte, zum anderen Spanien, welches durch die überseeischen Erwerbungen (z.B. in Amerika) ebenfalls ein größeres Vermögen brachte.

Aber wahrscheinlich können die Habsburgerexperten hier im Forum dies ggf. noch konkretisieren, präzisieren bzw. geraderücken...
:fs:
 
Ja, ich denke mit den insgesamt 7 Fälschungen, sind die 7 Texte im Privilegium Maius gemeint. Doch in einem Geschichtsbuch hab ich gelesen, dass es noch weitere Fälschungen gibt, da es ein beliebtes Mittel im Spätmittelalter zur Belegung ungerechtfertigter Ansprüche war.

Die Ansprüche als ungerechtfertigt zu bezeichnen, halte ich für anachronistisch.
 
Die Ansprüche als ungerechtfertigt zu bezeichnen, halte ich für anachronistisch.
Abriropen bezieht sich hier ganz allgemein auf die häufige mittelalterliche Praxis, sich Urkunden selbst auszustellen. Wir könnten da mit der Pippin'schen Schenkung beginnen...

Richtig ist, dass viele dieser "Fälschungen" auf einem Körnchen Wahrheit beruhen... Auf mündlichen (eventuell etwas unklaren) Zusagen, verlorenen Originalen,.....
 
...oder schlichtweg auf Gewohnheitsrecht, das ja im Früh- und Hochmittelalter einen gleichwertigen, wenn nicht noch höheren Stellenwert einnahm als normatives Recht oder kodifizierte Rechtsgeschäfte (im Gegensatz zu heute, wo mir spontan nur das Wegerecht einfällt).

Insofern würde ich das Körnchen Wahrheit zu einem massiven Felsblock anschwellen lassen wollen.
 
...oder schlichtweg auf Gewohnheitsrecht, das ja im Früh- und Hochmittelalter einen gleichwertigen, wenn nicht noch höheren Stellenwert einnahm als normatives Recht oder kodifizierte Rechtsgeschäfte (im Gegensatz zu heute, wo mir spontan nur das Wegerecht einfällt).

Insofern würde ich das Körnchen Wahrheit zu einem massiven Felsblock anschwellen lassen wollen.

Gewohnheitsrecht ist auch heute noch dem geschriebenen Recht gleichwertig, bei vertikaler Kollision gegebenenfalls auch höherwertig.
Es kommt infolge der großen Kodifikationen nur nicht mehr so häufig vor, bzw. ist überwiegend in kodifiziertes Recht übergegangen.
Jüngstes deutsches Beispiel (infolge der Schuldrechtsreform) ist u.a. die "culpa in contrahendo", die nunmehr in §311 II, III BGB fixiert wurde.
 
Dankeschön. :) Ich bin eben keine Jursitin und daher nur in solchen Dingen bewandert, die mein Leben tangieren.

Der Übergang in kodifiziertes Recht ist mir jedoch durchaus bewusst gewesen. Bevor es jedoch so weit war, war es umso notwendiger, Rechtsansprüche vor allem in Übergangsphasen (und als solche ist das Spätmittelalter anzusehen) schriftlich geltend zu machen. Darauf bezog sich meine Argumentation, dass selbst bei unbestreitbarem Nachweis der Fälschung durch die Diplomatik häufig aus mittelalterlicher Weltanschauung keine Tatbestand der Fälschung gegeben war.
 
Darauf bezog sich meine Argumentation, dass selbst bei unbestreitbarem Nachweis der Fälschung durch die Diplomatik häufig aus mittelalterlicher Weltanschauung keine Tatbestand der Fälschung gegeben war.

Natürlich, dem möchte ich auch nicht widersprechen. Ich wollte nur hinsichtlich des Gewohnheitsrechts ergänzend anmerken, was zu erwähnen war. ;)

p.s.
Dass Dir der Übergang bewusst ist, sollte auch nicht in Abrede gestellt werden. :)
 
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