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Welche Vorteile sollten Leibeigenschaft und Ausgeliefertsein denn haben? Freie konnten sich verdingen, ihre Verträge aushandeln, erhielten Lohn und konnten nicht einfach zu Fron- und Scharwerksdiensten herangezogen werden.
Untertänige Leibeigene hatten von früh bis spät für ihren Adligen zu arbeiten und konnten erst am späten Abend bis in die Dunkelheit ihre eigenen Gärten bestellen, damit sie sich ernähren konnten. Sie waren "schollenpflichtig", also nicht freizügig. Kinder wurden von Eltern getrennt und als Gesinde verkauft.
Sie hatten nicht mal jemand, bei dem sie sich beschweren konnten, denn der Adelsherr war gleichzeitig Lohngeber (wenn überhaupt), Lehnsherr (Steuereinnehmer) und Richter. Für geringfügige Vergehen gab es bis zu 30 Peitschenhiebe, für schwere (wie immer das individuell vom Adelsherrn interpretiert wurde) bis zu 10 Rutenschläge, wobei die Ruten vorher in Salzwasser getaucht wurden.
Und die Erwachsenen waren noch nicht einmal sicher, dass ihre harte Arbeit nicht durch Übermut der Adligen zerstört wurde und sie deshalb wegen deren Vergehen bestraft wurden.
Die Leibeigenschaft ist grundsätzlich als gegenseitige Verpflichtung zu begreifen. Der Leibherr gewährt dem Leibeigenen militärischen und juristischen Schutz; Letzteres bedeutet, dass er bei Ladung vor fremde Gerichte einen Rechtsbeistand stellen muss. Dafür entrichtet der Leibeigene Abgaben an den Leibherren. Jährlich wird eine Leibhenne, meist als „Fastnachtshuhn“, als Zeichen der Anerkennung der Leibeigenschaft fällig, dazu im Todesfall von männlichen Leibeigenen das Besthaupt (bestes Stück Vieh) und von weiblichen Leibeigenen das Bestkleid.
Diese Todfallabgaben wurden im 15. und 16. Jahrhundert zunehmend in Geldabgaben umgewandelt. Im südwestdeutschen Raum waren als Todfallabgabe an den Leibherren 1,5 % des Vermögens üblich. Es gab aber Herrschaften (Grundherrn), die bis Ende des Alten Reiches (1806) noch Naturalabgaben oder ein Äquivalent dafür erhoben. Die Herrschaften konnten Leibeigene kaufen, verkaufen und tauschen. Dies bedeutet aber nichts anderes, als dass die gegenseitigen Verpflichtungen auf die neue Leibherrschaft übergingen, denn der Leibeigene blieb in der Regel auf seinem angestammten Hof. Lediglich bezüglich der Heiratsbeschränkungen machte sich der Besitzwechsel bemerkbar.
Im 17. und 18. Jahrhundert, als die Heiratsbeschränkungen faktisch kaum mehr existierten, gab es nur noch wenig Widerstand gegen die Leibeigenschaft. Es konnte sogar vorkommen, dass Leibeigene Angebote zur Ablösung ihrer Leibeigenschaft ausschlugen, obwohl sie dazu finanziell ohne weiteres in der Lage gewesen wären. Vor allem in Gebieten mit starker territorialer Zersplitterung, z. B. in Oberschwaben, erwies sich der juristische Schutz als wichtige Absicherung. Da die Leibeigenschaft eine gegenseitige Verpflichtung war, konnte sie nicht gegen den Willen des Leibeigenen aufgekündigt werden.
Liebe @Beate, dann gib bitte deine Quelle an, anstatt irgend etwas kommentarlos hier zu posten, oder vielmehr versatzweise einzukopieren. Daher erlaube ich mir, dies an deiner Stelle nachzuholen.Ich schreibe von Ostpreußen im angefragten Zeitraum. Und dass das zu der Zeit zu Deutschland gehörte, wird ja nicht abzustreiten sein.
Betr. Memelland -Ostpreußen ergänzend:Und dass das zu der Zeit zu Deutschland gehörte, wird ja nicht abzustreiten sein.
"Was Du beschreibst ist die Sklaverei.
Leibeigenschaft ist etwas anderes, nicht direkt vergleichbar"
Ich schreibe von Ostpreußen im angefragten Zeitraum. Und dass das zu der Zeit zu Deutschland gehörte, wird ja nicht abzustreiten sein.
Das ist eine gaaanz andere Geschichte.Der östliche Adel war einfach zu mächtig.
Wenn man zur Frage der östlichen leibeigenen Bauern nur Gräfin Dönhoff u.ä. liest...
Das gilt fürs gesamte Ost- und Westpreußen, auch wenn ich mich auf den nördlichsten Teil spezialisiert habe. Dabei habe ich noch die besonders grausamen Foltern nicht erwähnt, weil die nicht verallgemeinert werden dürfen.
Um zur Ausgangsfrage zurückzukommen: ich kann an Leibeigenschaft nichts Positives sehen, selbst wenn man es im damaligen Kontext betrachtet.
Die Forschung ist sich weitgehend darüber einig, dass die Forderungen nach Befreiung von der Leibeigenschaft nicht wegen der Verpflichtungen der Leibeigenen erhoben wurden. Vielmehr widersprach die Vorstellung einer persönlichen Bindung dem Menschenbild der Aufklärung.
Das gilt fürs gesamte Ost- und Westpreußen, auch wenn ich mich auf den nördlichsten Teil spezialisiert habe.
Der östliche Adel war einfach zu mächtig.
waren es doch die Adligen aus dem deutschen Reich,
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