jschmidt
Aktives Mitglied
Inspiriert von einem anderen Thema aus der gleichen Epoche
Napoleon in Spanien 1808 - Geschichtsforum.de - Forum für Geschichte
würde ich mich gern austauschen über die berühmte "Verordnung über den Landsturm" des preußischen Königs vom 21.04.1813. Darin wurde eine Variante des Volkskrieges erstmals offiziell geregelt. Auszüge:
Personal
§ 1 Jeder Staatsbürger ist verpflichtet, sich dem andringenden Feinde mit Waffen aller Art zu widersetzen... und ihm durch alle nur aufzubietende Mittel zu schaden.
§ 2 Um diese Verpflichtungen mit mehr Zweckmäßigkeit zu erfüllen, sollen die im Lande befindlichen Streitkräfte, wenn der Feind dem Lande sich naht, zu einem Landsturm aufgeboten werden.
§ 23 [Zum Landsturm gehören] alle tauglichen Jünglinge und Männer von 15 bis 60 Jahren.
§ 60 Wie bei einer Fußpost sind täglich Meile zu Meile Boten abzuschicken. Auch Weiber und Kinder von 12-15 Jahren sind hierzu brauchbar.
Kampfesweise
§ 7 Ist der Fall des Aufgebots eingetreten, so ist der Kampf, wozu der Landsturm berufen wird, ein Kampf der Nothwehr, der alle Mittel heiligt. Die schneidendsten sind die vorzüglichsten, denn sie beenden die gerechte Sache am siegreichsten und schnellsten.
§ 8 Es ist daher die Bestimmung des Landsturms, dem Feinde den Einbruch, wie den Rückzug zu versperren, ihn beständig außer Athem zu halten; seine Munition, Lebensmittel, Couriere und Rekruten aufzufangen, seine Hospitäler aufzuheben; nächtliche Überfälle auszuführen; kurz ihn zu beunruhigen, zu peinigen, schlaflos zu machen, einzeln und in Trupps zu vernichten, wo es nur möglich ist. [... So dass er] nicht mehr wagen kann, kleine Detachements zum Fouragieren und Rekognosziren auszusenden, ohne die Gewißheit, daß sie ihm erschlagen werden [... und er nur] in Masse und auf gebahnten Wegen vordringen kann, wie das Beispiel von Spanien und Rußland lehrt.
§ 39 Eigen für den Landsturm verfertigte Uniformen oder Trachten werden nicht verstattet, weil sie den Landstürmer kenntlich machen, und der Verfolgung des Feindes leichter Preis geben könnten.
§ 43 Die Waffen sind: alle Art von Flinten mit oder ohne Bajonett, Spieße, Pieken, Heugabeln, Morgensterne, Säbel, Beile, gerade gezogene Sensen, Eisen u.a.w. ...
§ 52 Nach dem Muster spanischer Guerillas werden jeder Kolonne geübte Landwehrmänner, auch wohl reguläre Militär oder Reserven beigegeben.
Verhalten bei Rückzug
§ 70 Unter den Vorräthen ist das Mehl zuerst fortzubringen oder zu verderben. Die Getränke, Bier, Wein und Branntwein, lasse man auslaufen.
§ 71 Die Mühlen werden in den zu verlassenden Gegenden verbrannt, die Brunnen verschüttet. ...
§ 74 Ostbäume sind nicht umzuhauen. Die zeitigenden Früchte werden abgeschlagen. Korn und Getreide jeder Art, wenn es der Reife naht, wird in Asche verwandelt. ...
§ 76 ... Kähne, Fähren und Brücken sind [...] zu verbrennen.
Assoziationen, die sich unwillkürlich einstellen: Guerilleros, Franc-tireurs, Partisanen, Volkssturm. Gibt es Unterschiede zwischen diesen Kategorien, und wenn ja, welche?
Napoleon in Spanien 1808 - Geschichtsforum.de - Forum für Geschichte
würde ich mich gern austauschen über die berühmte "Verordnung über den Landsturm" des preußischen Königs vom 21.04.1813. Darin wurde eine Variante des Volkskrieges erstmals offiziell geregelt. Auszüge:
Personal
§ 1 Jeder Staatsbürger ist verpflichtet, sich dem andringenden Feinde mit Waffen aller Art zu widersetzen... und ihm durch alle nur aufzubietende Mittel zu schaden.
§ 2 Um diese Verpflichtungen mit mehr Zweckmäßigkeit zu erfüllen, sollen die im Lande befindlichen Streitkräfte, wenn der Feind dem Lande sich naht, zu einem Landsturm aufgeboten werden.
§ 23 [Zum Landsturm gehören] alle tauglichen Jünglinge und Männer von 15 bis 60 Jahren.
§ 60 Wie bei einer Fußpost sind täglich Meile zu Meile Boten abzuschicken. Auch Weiber und Kinder von 12-15 Jahren sind hierzu brauchbar.
Kampfesweise
§ 7 Ist der Fall des Aufgebots eingetreten, so ist der Kampf, wozu der Landsturm berufen wird, ein Kampf der Nothwehr, der alle Mittel heiligt. Die schneidendsten sind die vorzüglichsten, denn sie beenden die gerechte Sache am siegreichsten und schnellsten.
§ 8 Es ist daher die Bestimmung des Landsturms, dem Feinde den Einbruch, wie den Rückzug zu versperren, ihn beständig außer Athem zu halten; seine Munition, Lebensmittel, Couriere und Rekruten aufzufangen, seine Hospitäler aufzuheben; nächtliche Überfälle auszuführen; kurz ihn zu beunruhigen, zu peinigen, schlaflos zu machen, einzeln und in Trupps zu vernichten, wo es nur möglich ist. [... So dass er] nicht mehr wagen kann, kleine Detachements zum Fouragieren und Rekognosziren auszusenden, ohne die Gewißheit, daß sie ihm erschlagen werden [... und er nur] in Masse und auf gebahnten Wegen vordringen kann, wie das Beispiel von Spanien und Rußland lehrt.
§ 39 Eigen für den Landsturm verfertigte Uniformen oder Trachten werden nicht verstattet, weil sie den Landstürmer kenntlich machen, und der Verfolgung des Feindes leichter Preis geben könnten.
§ 43 Die Waffen sind: alle Art von Flinten mit oder ohne Bajonett, Spieße, Pieken, Heugabeln, Morgensterne, Säbel, Beile, gerade gezogene Sensen, Eisen u.a.w. ...
§ 52 Nach dem Muster spanischer Guerillas werden jeder Kolonne geübte Landwehrmänner, auch wohl reguläre Militär oder Reserven beigegeben.
Verhalten bei Rückzug
§ 70 Unter den Vorräthen ist das Mehl zuerst fortzubringen oder zu verderben. Die Getränke, Bier, Wein und Branntwein, lasse man auslaufen.
§ 71 Die Mühlen werden in den zu verlassenden Gegenden verbrannt, die Brunnen verschüttet. ...
§ 74 Ostbäume sind nicht umzuhauen. Die zeitigenden Früchte werden abgeschlagen. Korn und Getreide jeder Art, wenn es der Reife naht, wird in Asche verwandelt. ...
§ 76 ... Kähne, Fähren und Brücken sind [...] zu verbrennen.
Assoziationen, die sich unwillkürlich einstellen: Guerilleros, Franc-tireurs, Partisanen, Volkssturm. Gibt es Unterschiede zwischen diesen Kategorien, und wenn ja, welche?