Brissotin: Mein Einwand bezog sich auf den Vorschlag von Nobody16, im Hexenhammer nachzusehen, als ob dieses Buch das Maß aller Dinge sei.
Scorpio: Daß die Carolina das etwas genauer regelt, ist mir schon klar, allerdings ist ihr Einflußbereich begrenzt, denn Karl schreibt zu Beginn, daß sie nicht über regionalen Rechtsbräuchen steht. Somit hat sie eher Empfehlungscharakter, ist aber nicht so allgemein verbindlich wie heute unser BGB etc. In den Hexenprozessen wurde schon oft sehr willkürlich verfahren, deswegen wurde das Thema in den größeren Traktaten (Binsfeld, Delrio) immer wieder aufgegriffen und im Hinblick auf die Nebeneffekte zerfledderter Körper auf andere Maßnahmen, wie z.B. Schlafentzug verwiesen. Nur leider wurde das nicht immer so umgesetzt.
Daß sich nicht jeder an die Carolina hielt, sieht man daran, daß die Berufungsgerichte immer wieder darauf gedrungen haben, sich dran zu halten, ferner beschreibt Friedrich Spee, welche Praktiken angewandt wurden, der Brief von Johannes Junius gibt Zeugnis davon, daß ihm Schlimmeres angetan wurde und selbst die Folterbefürworter (s.o.) wissen durchaus um andere Praktiken und versuchen trotz allem noch zu mäßigen. Mit einem gewissen Zynismus kann man sagen sogar Institoris, denn der meinte ja, wenn die Delinquentin dem Richter schuldig erscheint, darf er sie auch gleich verurteilen. Ohne Geständnis und ohne Tortur.
Allerdings hätte ich da noch eine praktische Frage: Egal ob Rücken oder Gesäß, man trug doch Kleidung dadrüber, dann sah man die Rutenstreiche doch nicht mehr. Oder waren die Streiche doch so heftig, daß der Gestrichene nicht mehr richtig gehen konnte?
Gruß
Kassia