Gogerichte und Burgerichte

ketzer97

Aktives Mitglied
Bei meinen Recherchen für einen eventuellen (möglichst authentischen) historischen Roman bin ich über die Begriffe Go- und Burgericht gestolpert. Dabei sind mir einige Fragen zur Funktionsweise gekommen. Konkret geht es um Westfalen im 13. Jahrhundert.

Also: Im mittelalterlichen Osnabrück gab es zwei Arten öffentlicher Gerichtsbarkeit: das Go- und das Burgericht. Das Burgericht unterstand dem Bischof, also dem Landesherrn, das Gogericht dem Vogt.

Das Burgericht wurde von einem Beamten des Bischofs, dem Stadtrichter, geführt. Er durfte Geld- und Haftstrafen verhängen.

1. Frage: Hatte der Stadtrichter irgendwelche Beisitzenden oder Schöffen, oder fällte er die Urteile völlig selbstständig?

Das Gogericht entsprach der höheren Gerichtsbarkeit. Es wurde von einem Greve geleitet, das Urteil fällten aber zwölf Schöffen, die später auch die Regierung der Stadt übernahmen (als Ratsherren). Das Gogericht konnte auch Hinrichtungen befehlen. Es gab diese Gogerichte auch in anderen Orten im Hochstift, und das Osnabrücker Gericht war die Berufungsinstanz.

2. Frage: Wer bestimmte den Greve? Der Vogt persönlich?

3. Frage: Gab es Vorschriften, wo ein Kläger seine Klage vorzubringen hatte oder entschied er selber? Und wenn das letztere zutrifft, gingen dann nicht die allermeisten Kläger zum Gogericht (schließlich sind die meisten Ankläger ja auf eine harte Bestrafung des Beklagten aus)? Wenn das so ist, verstehe ich auch nicht, warum der Bischof 1225 das einträglichere Gogericht an die Bürger verkaufte. Da war beim Burgericht doch an Geldstrafen nichts mehr zu holen. Warum hatte man dann überhaupt zwei verschiedene Gerichte?

4. Frage: Und was zum Teufel sind "Femgerichte"??? :confused:

Ich hoffe, dass hier einige zumindest einen blassen Schimmer haben und die Widersprüche aufklären können. Schon im Voraus danke!
 
Ich will´s mal versuchen.

1. Frage: Hatte der Stadtrichter irgendwelche Beisitzenden oder Schöffen, oder fällte er die Urteile völlig selbstständig?

Es gab Beisitzer/Schöffen, die das Urteil fanden, nachdem der Richter das Urteil gefällt hatte. Sie setzten also das Strafmaß fest. Siehe das Gogericht.

Das Gogericht entsprach der höheren Gerichtsbarkeit.

Und zwar deiner Beschreibung nach in einem geistlichen Territorium bzw. Zusammenhang, während das Burgericht ein weltliches Gericht gewesen sein dürfte. Sprachgeschichtlich leite ich die Begriffe von "Burggericht" und "Gaugericht" her, wobei mir der Zusammenhang zwischem dem Gau und der geistlichen Herrschaft dann nicht klar wäre.
Allerdings, wenn das geistliche Gericht die höhere Gerichtsbarkeit hatte, dann müsste der Bischof der Landesherr gewesen sein und die weltliche Gewalt, also irgendein Fürst.

Es wurde von einem Greve geleitet,

Das wäre dann der nhd "Graf"?

2. Frage: Wer bestimmte den Greve? Der Vogt persönlich?

Wenn der Greve wirklich dem Grafen entspricht, dann bestimmte der Landesherr, wer dieses Amt innehatte. Der Vogt war ja nur der weltliche Stellvertreter eines geistlichen Herren.

3. Frage: Gab es Vorschriften, wo ein Kläger seine Klage vorzubringen hatte oder entschied er selber?

Die Zuständigkeit richtete sich nach dem Klagegegenstand. War ein Leibeigener, Höriger oder Sachbesitz eines geistlichen Herren betroffen, ging es ans geistliche Gericht, ansonsten ans weltliche Gericht. Auch wer der Kläger war, konnte die Gerichtsbarkeit beeinflussen.

Wenn das so ist, verstehe ich auch nicht, warum der Bischof 1225 das einträglichere Gogericht an die Bürger verkaufte. Da war beim Burgericht doch an Geldstrafen nichts mehr zu holen. Warum hatte man dann überhaupt zwei verschiedene Gerichte?

Eben wegen der Zuständigkeit. Dass der Bischof das Gericht verkaufte, könnte mit akutem Geldmangel zu tun gehabt haben, oder damit, dass das Gericht zu dieser Zeit eventuell derart an Gewicht verloren hatte (Machtverlust des Bischofs?), dass es für ihn unwichtig geworden war. Die Frage lässt sich auf die Schnelle und ohne Akteneinsicht kaum klären...

4. Frage: Und was zum Teufel sind "Femgerichte"??? :confused:

"Femegerichte" sind üblicherweise spontan einberufene Gerichte, und zwar spontan ohne Einmischungsmöglichkeit der Obrigkeit, was diese Gerichte üblicherweise zu rechtswidrigen Veranstaltungen machte (Stichwort "Lynchjustiz").

Friedi
 
Danke für deine Hilfe, ich habe nochmal recherchiert und dabei herausgefunden, dass der Greve (entspricht tatsächlich dem hochdeutschen "Grafen") vom Inhaber des Gogerichts, also dem Vogt bestimmt wurde. Der Greve war im Grunde ein Grüßaugust, denn das Urteil fällten vollständig die Schöffen, aber der Greve bekam ein symbolisches Schwert verliehen und galt als ehrbare Persönlichkeit.

Aber war dann nicht das Gogericht das weltliche Gericht, wo es doch der Vogtei unterstand (auch wenn der Vogt nur der weltliche Gehilfe des Bischofs war) und nur dieses Gericht die Todesstrafe verhängen durfte?

Es wäre ja sonst irgendwie unlogisch, wenn nur in Fällen, in denen Unfreie oder Dinge beschädigt wurden, der Henker kommen konnte (für die Ermordung eines Bauern wurde man aufgeknüpft, für die eines Bürgers nicht?).
 
Aber war dann nicht das Gogericht das weltliche Gericht, wo es doch der Vogtei unterstand (auch wenn der Vogt nur der weltliche Gehilfe des Bischofs war) und nur dieses Gericht die Todesstrafe verhängen durfte?

Nein. Der Bischof ist nach wie vor Gerichtsherr des Gogerichts. Da er aber z.B. kein Schwert führen durfte (offiziell wenigstens), musste das der Vogt für ihn tun. Ob ein Gericht die Todesstrafe verhängen durfte, hing mW davon ab, wer erstens der Landesherr war (wenn´s der Bischof war, hatte er üblicherweise auch die Hochgerichtsbarkeit), und ob zweitens der geistliche Gerichtsherr (wenn er denn nicht als Landesherr richtete) irgendwann mal das Recht der Hochgerichtsbarkeit erworben bzw. erlangt hat.

Es wäre ja sonst irgendwie unlogisch, wenn nur in Fällen, in denen Unfreie oder Dinge beschädigt wurden, der Henker kommen konnte (für die Ermordung eines Bauern wurde man aufgeknüpft, für die eines Bürgers nicht?).
Da hast du was missverstanden:
Wenn z.B. ein Unfreier geschädigt wurde, und der war Höriger des Bischofs und auf die Straftat stand die Todesstrafe, dann ging das Ganze ans Gogericht und dort wurde die Todesstrafe verkündet.
War der Unfreie ein Höriger eines weltlichen Herren, war zunächst das Burgericht zuständig. Erkannte das auf Todesstrafe, wurde es ans Gogericht verwiesen, wo erneut pber die Todesstrafe befunden wurde.

Im Grunde ein reiner Instanzenweg wie bei den heutigen Gerichten auch noch, nur eben unter den Verhältnissen des Lehensrechts.

Friedi
 
ohoh, der Greve ist der Vorsitzende eines Schöffengerichts, er wird vom Landesherrn bestimmt und teilweise von den Ständen seines zuständigen Gerichtsbezirks bestätigt.
Er beruft die Schöffen ein, bei ihm wird die Klage erhoben , er lädt den Beklagten vor, leitet die Verhandlng und er verkündtet das Urteil.
Da unterscheiden sich Femegericht und Gogericht nicht. Das Femegericht ist kein Lynchgericht, sondern "nur" die Fortsetzung der "Freiengerichte", das Amt der Schöffen und Greven ist aber in der Feme teilweise erblich.

Die offizielle Gerichtsordnung für die Zeit in Osnabrück steht, was die "freien" angeht, im Sachsenspiegel zu Heidelberg??? Da steht alles haarklein gergelt drin, das Buch steht als Heidelberger Sachsenspiegel recht komplett digitaliesiert im Netz. Ostwestfälisches Niederdeutsch, es sollte für einen Muttersprachler relativ einfach zu lesen sein.
 
Die offizielle Gerichtsordnung für die Zeit in Osnabrück steht, was die "freien" angeht, im Sachsenspiegel zu Heidelberg??? Da steht alles haarklein gergelt drin, das Buch steht als Heidelberger Sachsenspiegel recht komplett digitaliesiert im Netz.

Kannst du mir den Link geben?

Ostwestfälisches Niederdeutsch, es sollte für einen Muttersprachler relativ einfach zu lesen sein.

Wie schade, meine Muttersprache ist westwestfälisches Niederdeutsch. :cry:
 
Die Feme ist aber trotz allem ein nicht zu nterschtzendes, aber illegales Gericht, das sich auf das alte Recht beruft. Das Urteil
Freispruch oder Tod, vollstreckt durch einen der Schöffen
 
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