Antike Arbeitszeiten

hjwien

Aktives Mitglied
Ich hätte doch da mal wieder eine meiner unbeantwortbaren Fragen, in der Hoffnung, Hinweise zu bekommen, wobei ich natürlich gleich an meinen Lieblingsjuristen aus Österreich denke :winke:

Welche Informationen gibt es über antike Arbeitszeiten im Bereich von Handwerk/Bauplatz, und zwar sowohl hinsichtlich der Tageszeit (von früh bis spät) als auch über das Jahr verteilt?
Ich bin mir nicht ganz schlüssig, wie sich die Masse religiöser Feiertage auf die Arbeit auswirkte - gingen alle hin und waren den ganzen Tag dort? Daneben frage ich mich, ob der Winter automatisch einen Baustop erwirkte - Betreten der Baugerüste bei Schnee verboten!
 
Wirklich viel ist leider nicht bekannt. Das gilt generell fürs römische Arbeitsrecht, das noch relativ wenig entwickelt war und auch Juristen eher wenig interessierte, da es einerseits nur die unteren Volksschichten betraf, andererseits diese im Streitfall faktisch wohl kaum die Möglichkeit zu prozessieren hatten. (Angehörige höherer Schichten bzw. Personen, die angesehenere Berufe wie Ärzte, Gelehrte etc. ausübten, vermieden es nach Möglichkeit, Arbeitsverträge, die sozial wenig geachtet waren, abzuschließen, sondern verdingten sich eher per Werkvertrag und arbeiteten auf Honorarbasis, allenfalls waren sie auch „unentgeltlich“ tätig und ließen sich dafür „beschenken“.)
Es galt allerdings schon wie noch heute, dass sich der Arbeitnehmer nur dazu verpflichtete, seine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen und sich zu bemühen. Andernfalls erhielt er keinen Lohn und wurde dem Arbeitgeber gegebenenfalls auch noch schadenersatzpflichtig. Wenn er jedoch leistungsbereit war und nur aus Gründen, die der Arbeitgeber zu vertreten hatte, seine Arbeitsleistung nicht erbringen konnte, behielt er seinen Lohnanspruch.

Bei den Arbeitsbedingungen muss man zwischen (freien) Landarbeitern und (freien) Arbeitern in der Stadt unterscheiden. Freie Arbeiter in der Stadt arbeiteten etwa acht bis zwölf Stunden (es dürften aber meist maximal zehn gewesen sein) am Tag, wobei sie zu Mittag oder am frühen Nachmittag in der Regel etwa eine Stunde Pause (in der anscheinend oft auch ein Schläfchen gemacht wurde) machten.
An den religiösen Feiertagen war in der Regel frei. Angesichts der Häufigkeit von Festen war bis zu etwa einem Drittel des Jahres arbeitsfrei.
Zu Deiner Frage, ob auch im Winter auf Baugerüsten gearbeitet wurde, kann ich leider nichts sagen.
 
Bei den Arbeitsbedingungen muss man zwischen (freien) Landarbeitern und (freien) Arbeitern in der Stadt unterscheiden. Freie Arbeiter in der Stadt arbeiteten etwa acht bis zwölf Stunden (es dürften aber meist maximal zehn gewesen sein) am Tag, wobei sie zu Mittag oder am frühen Nachmittag in der Regel etwa eine Stunde Pause (in der anscheinend oft auch ein Schläfchen gemacht wurde) machten.
An den religiösen Feiertagen war in der Regel frei. Angesichts der Häufigkeit von Festen war bis zu etwa einem Drittel des Jahres arbeitsfrei.
Zu Deiner Frage, ob auch im Winter auf Baugerüsten gearbeitet wurde, kann ich leider nichts sagen.

Gingen die Arbeiter in der Stadt nicht nachmittags in die Thermen?
 
Gingen die Arbeiter in der Stadt nicht nachmittags in die Thermen?
In ihre ungemütlichen Insula-Wohnungen werden sie kaum gegangen sein. Da gab es ja meist nicht einmal einen Herd um etwas zu kochen. Die werden eher in Garküchen gegessen haben und anschließend zum ausruhen ins Bad oder auch ins Lupanar (weniger zum ausruhen :still:) gegangen sein.
 
Wirklich viel ist leider nicht bekannt. Das gilt generell fürs römische Arbeitsrecht, das noch relativ wenig entwickelt war und auch Juristen eher wenig interessierte, da es einerseits nur die unteren Volksschichten betraf, andererseits diese im Streitfall faktisch wohl kaum die Möglichkeit zu prozessieren hatten. (Angehörige höherer Schichten bzw. Personen, die angesehenere Berufe wie Ärzte, Gelehrte etc. ausübten, vermieden es nach Möglichkeit, Arbeitsverträge, die sozial wenig geachtet waren, abzuschließen, sondern verdingten sich eher per Werkvertrag und arbeiteten auf Honorarbasis, allenfalls waren sie auch „unentgeltlich“ tätig und ließen sich dafür „beschenken“.)
Es galt allerdings schon wie noch heute, dass sich der Arbeitnehmer nur dazu verpflichtete, seine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen und sich zu bemühen. Andernfalls erhielt er keinen Lohn und wurde dem Arbeitgeber gegebenenfalls auch noch schadenersatzpflichtig. Wenn er jedoch leistungsbereit war und nur aus Gründen, die der Arbeitgeber zu vertreten hatte, seine Arbeitsleistung nicht erbringen konnte, behielt er seinen Lohnanspruch.

Bei den Arbeitsbedingungen muss man zwischen (freien) Landarbeitern und (freien) Arbeitern in der Stadt unterscheiden. Freie Arbeiter in der Stadt arbeiteten etwa acht bis zwölf Stunden (es dürften aber meist maximal zehn gewesen sein) am Tag, wobei sie zu Mittag oder am frühen Nachmittag in der Regel etwa eine Stunde Pause (in der anscheinend oft auch ein Schläfchen gemacht wurde) machten.
An den religiösen Feiertagen war in der Regel frei. Angesichts der Häufigkeit von Festen war bis zu etwa einem Drittel des Jahres arbeitsfrei.
Zu Deiner Frage, ob auch im Winter auf Baugerüsten gearbeitet wurde, kann ich leider nichts sagen.

Hallo Ravenik,
kurze Frage: Hast du irgendwo quell Texte für die Arbeitszeiten von Stadt- und Land-Arbeitern? bin schon eine ganze weile danach auf der suche und würde mir mega weiterhelfen :)
LG
 
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