Ja, bloß warum habe ich überhaupt einen Antrag zu stellen, wenn ich eben nicht nur spazieren und Steine umdrehen bzw. nachdenken will? Sondern beispielsweise als archäologisch oder historisch besonders Interessierter planmäßig, selbstverständlich nichtpenetrierend und ohne Sonde, Fakten beispielsweise für eine Veröffentlichung sammele? Es geht doch schon mit der "Gefährdung der Forschung" los. Diese wird mit Sicherheit schon beeinträchtigt, wenn die Dichte von Oberflächenfunden durch Absammeln derselben verändert wird. Untersagt ist dies aber bisher nicht. Die Sonde ist bisher nur ein erster Aufhängepunkt, wie gesagt- ein Beispiel. Es werden im Lauf des technischen Fortschritts viele andere folgen.Nee, da hast du was missverstanden. Ich bin zwar kein Jurist, aber für mich stellt sich das so dar:
Dein eingestellter Link sind die "Richtlinien für archäologische Massnahmen", d.h. sie regeln, wie diese Massnahmen durchzuführen sind.
Du kannst ja erst einen Antrag stellen, wenn du einen Verdacht hast.
Du darfst also getrost weiter deinen Sonntagsspaziergang machen, Steine am Wegesrand umdrehen und drueber nachdenken, ob dieser oder jener Hügel das Grab eines Wikingers sein kønnte. Ohne begruendeten Verdacht macht es doch keinen Sinn, über eine echte archäologische Massnahme (im Sinne der Richtlinien) überhaupt nachzudenken.
Gruss, muheijo
Das eigentlich Schlimme an der Entwicklung ist ja, dass bald nicht nur Sondengänger, sondern auch Personen angezeigt werden, die sich verdächtig oft und vielleicht noch mit Fotoapparat, Maßband und Skizzenblock im Gelände aufhalten, statt erlaubterweise nur vor sich her sinnend in der Natur zu lustwandeln. Schwachsinnige Richtlinien machen es möglich. Und wohlstandsverkleisterte Mitbürger denken nicht so weit.