Ich frage mich gerade, ob damals der Versuch gemacht wurde, Maßnahmen, die das "Kabinett Hitler" und Hindenburg 1933 beschlossen und durchgeführt haben, durch die Gerichtsbarkeit wie das Reichsgericht in Leipzig kontrollieren zu lassen.
Wenn man den entsprechenden Wikipedia-Artikel durchgeht:
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Ich überlege mir gerade folgendes. Es heisst immer, unser Grundgesetz wäre wegen der Lehren aus Weimar so entstanden. Allerdings frage ich mich, wie gut das GG im Ernstfall halten würde, wenn man es ähnlich mit Füßen treten und Verstöße nicht sanktionieren würde, wie es 1933-35 mit der WRV geschehen ist. Der Weg von der Demokratie zum Führerstaat wurde doch teilweise auch deswegen möglich, weil grundlegende Prinzipien der Verfassung missachtet wurden und weil die vorgesehenen Kontrollorgane Hitler dabei gewähren ließen. Wo kein Kläger da kein Richter.
Beim nochmaligen durchgehen der Liste scheinen mir die dubiosen Vorgänge um die KPD und ihre Mandate im März 1933 der kritische Punkt an der ganzen Angelegenheit zu sein.
Letztenendes läuft es aber wieder auf die Demokratie ohne Demokraten raus...
Wenn man den entsprechenden Wikipedia-Artikel durchgeht:
- 4. Februar 1933:
- Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes (sogenannte „Schubladenverordnung“) mit Eingriffen in die Presse- und Versammlungsfreiheit
- 4. Februar 1933:
- Göring ordnet als kommissarischer preußischer Innenminister die zwangsweise Auflösung sämtlicher Gemeindevertretungen Preußens zum 8. Februar und Neuwahlen für den 12. März an, gleichzeitig wurden Gemeindeorgane wie Räte und Bürgermeister reichsweit unter Gewaltandrohung aufgelöst bzw. Personen inhaftiert
- 22. Februar 1933:
- 50.000 SS-/SA-Mitglieder werden zu bewaffneten „Hilfspolizisten“ ernannt
- 28. Februar 1933:
- infolge des Reichstagsbrands wird die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat, die so genannte Reichstagsbrandverordnung, erlassen, die die wesentlichen Grundrechte der Weimarer Verfassung wie das Verbot von Beschränkungen der persönlichen Freiheit, die Unverletzlichkeit der Wohnung oder das Recht auf Eigentum außer Kraft setzt und die Schutzhaft legalisiert
- 28. Februar 1933:
- Verordnung des Reichspräsidenten gegen Verrat am Deutschen Volke und hochverräterische Umtriebe[2]
- 5. März 1933:
- Neuwahlen: die Nationalsozialisten erringen zusammen mit den Konservativen (DNVP) eine knappe Mehrheit, die anderen Parteien wurden durch die NSDAP, die die erwünschte absolute Mehrheit um 6,1 Prozentpunkte verfehlt hatte, massiv behindert
- 8. März 1933:
- die von der KPD gewonnenen Reichstagsmandate werden dieser aberkannt; diese Parlamentssitze gelten als erloschen (auf diese Weise wird zugleich die für das Ermächtigungsgesetz erforderliche Zweidrittelmehrheit gesichert)
- 23. März 1933:
- der Reichstag, nach dem Brand im Februar in der Krolloper tagend, stimmt im Beisein von bewaffneten SA- und SS-Einheiten über das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich („Ermächtigungsgesetz“) ab, das die legislative Gewalt in die Hände der Reichsregierung legen soll, die Reichstagsabgeordneten der KPD können an der Abstimmung nicht mehr teilnehmen, da sie zuvor festgenommen wurden beziehungsweise aufgrund Todesdrohungen untertauchen mussten, trotz dieser Umstände stimmen die anwesenden Abgeordneten der SPD, auch hier fehlen einige wegen Festnahme oder Flucht, gegen das Gesetz, während die Abgeordneten aller anderen Parteien dafür stimmen
[...]
- 14. Juli 1933:
- alle Parteien außer der NSDAP sind verboten oder haben sich selbst aufgelöst, das Gesetz gegen die Neubildung von Parteien begründet den Einparteienstaat: Neugründung und Fortbestand (anderer) politischer Parteien wird unter Strafe gestellt, das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses wird beschlossen, das Reichskonkordat passiert Hitlers Kabinett
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Ich überlege mir gerade folgendes. Es heisst immer, unser Grundgesetz wäre wegen der Lehren aus Weimar so entstanden. Allerdings frage ich mich, wie gut das GG im Ernstfall halten würde, wenn man es ähnlich mit Füßen treten und Verstöße nicht sanktionieren würde, wie es 1933-35 mit der WRV geschehen ist. Der Weg von der Demokratie zum Führerstaat wurde doch teilweise auch deswegen möglich, weil grundlegende Prinzipien der Verfassung missachtet wurden und weil die vorgesehenen Kontrollorgane Hitler dabei gewähren ließen. Wo kein Kläger da kein Richter.
Beim nochmaligen durchgehen der Liste scheinen mir die dubiosen Vorgänge um die KPD und ihre Mandate im März 1933 der kritische Punkt an der ganzen Angelegenheit zu sein.
Letztenendes läuft es aber wieder auf die Demokratie ohne Demokraten raus...
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