Nationalversammlung vs Parlamentarischer Rat

M

maxjohistory

Gast
Guten Morgen,

Undzwar sitze ich gerade an einer Ausarbeitung und komme mit manchen Formulierungen nicht weiter. Vielleicht könnt ihr mir helfen.

1.) ... die eine Änderung des Grundgesetzes , durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Grundrechtsartikeln niedergelegten Grundsätze berührt werden, wurde für unzulässig erklärt.

2.) Mehrheiten dadurch vor sich selber zu schützen, dass bestimmte unveräußerliche Werte (?) und freiheitssichernde Institutionen ihrem Willen entzogen werden: diese Entscheidung des Verfassungsgebers setzt die Erfahrung voraus, dass Mehrheiten so fundamental irren können, wie die Deutschen sich geirrt hatten....

Wie kann unversäußerlichen Werten der Wille entzogen werden???? usw. Ich komm nicht klar.
 
Nicht den Werten wird der Willen entzogen, sondern den Mehrheiten, um diese vor sich selbst zu schützen.
Also angenommen, das Recht auf Leben stünde zur Debatte: Das Recht auf Leben ist ein unveräußerlicher Wert, der mittels Mehrheitsentscheidungen nicht gekippt werden kann. Auch kann demnach eine Parlamentsmehrheit nicht das Recht auf freie Meinungsäußerung, die Gewaltenteilung oder das Wahlrecht (freiheitssichernde Institutionen) abschaffen.
Was ist deine Frage zu dem ersten Zitat (das du im Übrigen ungeschickt zitiert hast, ich habe erst beim zweiten Lesen begriffen, dass es sich nicht um Grammmatikfehler handelte, sondern das Demonstrativum sich auf etwas bezieht, das nicht im Zitat enthalten ist)?
 
Nicht den Werten wird der Willen entzogen, sondern den Mehrheiten, um diese vor sich selbst zu schützen.
Also angenommen, das Recht auf Leben stünde zur Debatte: Das Recht auf Leben ist ein unveräußerlicher Wert, der mittels Mehrheitsentscheidungen nicht gekippt werden kann. Auch kann demnach eine Parlamentsmehrheit nicht das Recht auf freie Meinungsäußerung, die Gewaltenteilung oder das Wahlrecht (freiheitssichernde Institutionen) abschaffen.
Was ist deine Frage zu dem ersten Zitat (das du im Übrigen ungeschickt zitiert hast, ich habe erst beim zweiten Lesen begriffen, dass es sich nicht um Grammmatikfehler handelte, sondern das Demonstrativum sich auf etwas bezieht, das nicht im Zitat enthalten ist)?

Meine Frage ist, was im ersten Zitat gemeint ist
 
Da das Zitat unvollständig ist, ist das schwierig zu beantworten. Vervollständige doch mal bitte das Zitat, damit man wenigstens weißt, worauf sich das Demonstrativpronomen bezieht, dann kann der- oder diejenige der/die dir antwortet, dir antworten ohne spekulieren zu müssen.
 
Damit soll im Prinzip gesagt werden, dass die Geltung von Menschenrechten so fundamental als Grundlage für unserer Berliner-Demokratie ist, dass sie nicht durch - minipulierte oder sonstige - Mehrheitsentscheidungen abgeschafft werden können.

Mit der Abschaffung einer der Grundlagen unserer Demokratie würde sich die Demokratie selber abschaffen abschaffen und sich damit auch von der Geltung der Menschenrechte. Und die Erfahrung aus dem NS-System hat gezeigt, dass "parlamentarische Mehrheiten" - so undemokratisch sie auch zustandegekommen sind - funktionalisiert werden können, eine Demokratie abzuschaffen und durch das menschenverachtende System einer Diktatur ersetzt werden können.

Stichwort ist u.a. "Wehrhafte Demokratie", die sich mit derartigen Vorsichtsmaßnahmen davor schützt, von Antidemokraten abgeschafft zu werden. Zumal diese völkisch nationalistischen Antidemokraten in der Regel auch die politische Gruppierung ist, die sich am deutlichsten gegen die universelle Geltung der Menschenrechte positioniert haben.
 
Zurück
Oben