Paradebeispiele: "Geschichte wird von den Siegern geschrieben"

Genau.
Aus diesem Grund kann die Toetung einer einzigen Person auch als Genozid eingestuft werden.

@ bibliophile & muck

Zum Genozid-Begriff hatte ich mal ein eigenes Thema formuliert
https://www.geschichtsforum.de/thema/massaker-und-voelkermorde-ein-weiterer-diskussionsversuch.34441/
das abrupt endete. Beim vorliegenden Thema, das von der Problematik der »Sieger-Justiz« ausging, habe ich Anmerkungen zu den letzten beiden Posts.

Ich nehme an, dass Ihr Euch auf Völkermord - eine Definition | Völkermordkonvention bezieht. In den dortigen Erläuterungen auf dieser Seite heißt es, dass die »Vernichtungsabsicht« entscheidend sei, wohingegen es »unerheblich [sei], ob oder wie viele Mitglieder der Gruppe wirklich vernichtet worden sind«.

Es gibt schon lange eine Diskussion darüber, wie der Begriff »teilweise« (part of a group) in Artikel II der Konvention auszulegen ist. Ich zitiere aus einem neueren Kommentar: [1]

1. »However, construing the exact meaning to be attached to the ‘part’-element is a difficult task.« (S. 148)
Wie schwer es ist, rechtsstaatlich unangreifbar die besondere Absicht des Völkermords festzustellen, wurde z.B. im IGH-Prozeß Kroatien gegen Serbien deutlich, in dem Serbien freigesprochen wurde (Urteil vom 3.2.2015).
2. »[...] the prevailing formula within international jurisprudence and scholarly writing requires that ‘the part must be a substantial part of the group.’ (S. 149)
Wobei dann wieder zu klären wäre, was »substantiell« im konkreten Fall bedeutet.
3. »In any event, however, single persons are to be ruled out as constituting a substantial part of the group.« (S. 150)
Hiernach kann die Tötung einer einzelnen Person grundsätzlich nicht als Genozid eingestuft werden.

Wie könnte man eine abweichende Meinung dazu begründen?

[1] Tams/Berster/Schiffbauer, Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide. A Commentary. München: C. H. Beck, 2014. (Leider nur in Englisch verfügbar.)
 
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