Ich habe mal eine kurze Frage:
Was hat es mit Augustus und der Amtsgewalt des Censors auf sich? Bereits vor der Rückgabe seiner außerordentlichen Gewalten 27 v. Chr. hat er eine lectio des Senates durchgeführt. Anschließend ließ er sie sich auch verleihen?! Was hat es damit auf sich?
Besaß er vor 27 die censoria potestas aufgrund des II. Triumvirates?
Wann wurde ihm die censoria potestas im Prinzipat verliehen?
Und welchen Zweck hatte eigentlich die Durchführung des Census in der Zeit nach Actium?
Fragen über Fragen. :S
Danke im Vorraus!!
Was hat es mit Augustus und der Amtsgewalt des Censors auf sich? Bereits vor der Rückgabe seiner außerordentlichen Gewalten 27 v. Chr. hat er eine lectio des Senates durchgeführt. Anschließend ließ er sie sich auch verleihen?! Was hat es damit auf sich?
Besaß er vor 27 die censoria potestas aufgrund des II. Triumvirates?
Wann wurde ihm die censoria potestas im Prinzipat verliehen?
Und welchen Zweck hatte eigentlich die Durchführung des Census in der Zeit nach Actium?
Fragen über Fragen. :S
Danke im Vorraus!!