Augustus und die censoria potestas

Tobey

Neues Mitglied
Ich habe mal eine kurze Frage:

Was hat es mit Augustus und der Amtsgewalt des Censors auf sich? Bereits vor der Rückgabe seiner außerordentlichen Gewalten 27 v. Chr. hat er eine lectio des Senates durchgeführt. Anschließend ließ er sie sich auch verleihen?! Was hat es damit auf sich?

Besaß er vor 27 die censoria potestas aufgrund des II. Triumvirates?
Wann wurde ihm die censoria potestas im Prinzipat verliehen?
Und welchen Zweck hatte eigentlich die Durchführung des Census in der Zeit nach Actium?

Fragen über Fragen. :S

Danke im Vorraus!!
 
Also, folgende Infos habe ich aus: Francois Jaques, John Scheid, Rom und das Reich in der hohen Kaiserzeit I. Die Struktur des Reiches. Übersetzt von Peter Riedlberger. Stuttgart/Leipzig 1998, 100ff.

Das Zensorat wurde unter Augustus um 29/28 v. Chr. wiederbelebt, nachdem es ein halbes Jahrhundert lang nicht ausgeübt worden ist, und auch in unregelmäßigen Abständen durchgeführt; unter seinen Nachfolgern kam dies nur noch sehr selten vor, seit Domitian gar nicht mehr, auch wenn er uns seine Nachfolger die zensorischen Vollmachten innehatten. Diese bestanden daraus, von einzelnen Stadtbeamten die Bevölkerung zählen zu lassen. In Rom selbst wurden lediglich Senatoren- und Ritterstand gezählt. Zitat aus demselben Buch: "Der Zensus, einst Grundlage der Organisation von Volk und Stadt, war in rund hundert Jahren zu einer bürokratischen Aktion geworden, der höchstens noch eine hübsche Parade Glanz verlieh." Andere Aufgaben republikanischer Zensoren (Verwaltung von staatlichem Besitz, Äquadukte, große Straßen, öffentliche Gebäude etc.) sind seit Augustus von anderen Beamten verwaltet worden.
 
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