Bedeutung des Code Civil für anderen europäische Gesetze

Midas

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Hallo Freunde,

Eine Frage die mir so in der Schule gestellt wurde:
Welche Rolle spielte der Code civil in der europäischen Kodifikationswelle des 18. Jahrhunderts?

Ich weiß das viele Gesetze wie das BGB auf dem Code civil basieren und das der Code civil afaik selbst Teil der aus dem Naturrecht entspringenden Kodifikationen ist... mehr fällt mir allerdings auch nach längerer Recherche nicht ein. :grübel:

vielleicht habt ihr ja ne idee, urheber der kodifikationswelle war der CC ja ansich nicht oder, immerhin hat die ja in der zweiten hälfte des 18. Jahrhunderts eingesetzt und der CC ist von 1804!

mfg :winke:

edit: rechtschreibfehler in der überschrift, sorry
 
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Eine Frage die mir so in der Schule gestellt wurde:
Welche Rolle spielte der Code civil in der europäischen Kodifikationswelle des 18. Jahrhunderts?
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Du meinst sicher das 19. Jahrhundert oder? Schließlich entstand der CC auch erst Anfang des 19. Jahrhunderts.

Ich weiß das viele Gesetze wie das BGB auf dem Code civil basieren und das der Code civil afaik selbst Teil der aus dem Naturrecht entspringenden Kodifikationen ist... mehr fällt mir allerdings auch nach längerer Recherche nicht ein. :grübel:
Der CC galt auch nach der französischen Besatzung bspw. in Teilen des Rheinlands weiter und wurde erst durch die Einführung des BGB dort abgelöst. Wie du schon richtig anmerkst, wurde vieles aus dem CC in das BGB übernommen.

vielleicht habt ihr ja ne idee, urheber der kodifikationswelle war der CC ja ansich nicht oder, immerhin hat die ja in der zweiten hälfte des 18. Jahrhunderts eingesetzt und der CC ist von 1804!
Gegenfrage: wann macht denn ein neues Zivilgesetzbuch Sinn? Oder konkreter: warum hat man denn überhaupt ein BGB geschaffen?
 
rechtschreibfehler in der überschrift sorry
Das macht nichts - einer der Moderatoren hat mir gesagt, dass solche Fehler von dort formlos bereinigt werden, damit's den Augen nicht wehtut.

Ich würde thematisch gern mitgehen - aber Deine Beschreibung humpelt:

  • Welche Kodifikationswelle meinst Du genau? Die Kreittmayrschen Reformen in Bayern? Martinis Entwurf für ein österreichisches BGB? Kodifikationen in kleineren Territitorien?
  • Welche Rechtsgebiete willst Du in den Blick nehmen?
  • Zum zeitlichen "Dilemma" in Deinem letzten Absatz: Interessieren Dich die gemeinsamen Wurzeln von CC und den anderen?
 
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Du meinst sicher das 19. Jahrhundert oder? Schließlich entstand der CC auch erst Anfang des 19. Jahrhunderts.
Am Ende seines Beitrags klingt es aber so, als ob es ihm eigentlich um das 18.Jh. geht und darum, dass der Code Civil am Ende einer Entwicklung stünde.

Wenn man den Inhalt des Code Civil auflistet, könnte man auch abklopfen, wo sich vielleicht in anderen Gesetzbüchern schon ganz ähnlich vor- oder rückschrittliche Klauseln finden lassen.:)
Sinnvoll wäre vielleicht auch ein Vergleich mit der Tätigkeit der Assemblée nationale législative, welche sich bezeichnenderweise an die Assemblée nationale constituante anschloss.
 
Am Ende seines Beitrags klingt es aber so, als ob es ihm eigentlich um das 18.Jh. geht und darum, dass der Code Civil am Ende einer Entwicklung stünde.
Dann passt aber die Anfangsfrage wieder nicht. welche Rolle sollte dann schon ein CC gespielt haben, wenn er das Ende markiert. Zudem war die erste große privatrechtliche Kodifikationswelle in der Tat erst im 19. Jahrhundert, nämlich durch CC und ABGB .

Wenn man den Inhalt des Code Civil auflistet, könnte man auch abklopfen, wo sich vielleicht in anderen Gesetzbüchern schon ganz ähnlich vor- oder rückschrittliche Klauseln finden lassen.:)
Ich würde spontan etwas anders ansetzen und eher vergleichen, welche rechtslage im privatrechtlichen Sinne in Frankreich vor dem CC galt und was sich durch die Einführung des CC änderte.

Sinnvoll wäre vielleicht auch ein Vergleich mit der Tätigkeit der Assemblée nationale législative, welche sich bezeichnenderweise an die Assemblée nationale constituante anschloss.
Ja, vielleicht auch noch ergänzt um die jeweiligen verwendeten Grundlagen, bspw. die Institutiones und v.a. warum man diese als grundlage herangezogen hat.
 
hi,
erstmal danke für die antworten.. großartiges forum, werd hier öfter vorbeischauen

Du meinst sicher das 19. Jahrhundert oder? Schließlich entstand der CC auch erst Anfang des 19. Jahrhunderts.
also in der aufgabenbeschreibung wird explizit die zweite hälfte des 18. jahrhunderts als den zeitraum für den beginn der kodifikationswelle erwähnt

Der CC galt auch nach der französischen Besatzung bspw. in Teilen des Rheinlands weiter und wurde erst durch die Einführung des BGB dort abgelöst. Wie du schon richtig anmerkst, wurde vieles aus dem CC in das BGB übernommen.
genau, würdest du auch sagen das ist der kern der bedeutung des CC für das fortgeltende recht? wenn der CC erst anfang des 19. jahrhunderts geschrieben wurde, ging die welle dann nach dem CC weiter? markiert der CC den anfang der kodifikationswelle?

Gegenfrage: wann macht denn ein neues Zivilgesetzbuch Sinn? Oder konkreter: warum hat man denn überhaupt ein BGB geschaffen?
gute frage.. warum das bgb geschaffen wurde weiß ich nicht.. das einzige beispiel das ich habe ist wohl der corpus iuris civilis, die gründe für die erstellung vom CIC waren u.a. das justinian das römische reich restaurieren wollte und das ältere römische gesetz völlig überladen und veraltet (nicht mehr anwendbar) war

  • Welche Kodifikationswelle meinst Du genau? Die Kreittmayrschen Reformen in Bayern? Martinis Entwurf für ein österreichisches BGB? Kodifikationen in kleineren Territitorien?
  • Welche Rechtsgebiete willst Du in den Blick nehmen?
  • Zum zeitlichen "Dilemma" in Deinem letzten Absatz: Interessieren Dich die gemeinsamen Wurzeln von CC und den anderen?
1. Hmm die kodifikationswellen die du mir nennst sagen mir so nicht, gab es nicht eine zentrale welle die in der zweiten hälfte des 18. jahrhunderts angefangen hat und dann auch den CC einschließt?
2. Zivilrecht, Code civil ist ja privatrecht.. wobei es mir wirklich um die rolle des codex ansich geht und nicht um speziellere sachen wie sachenrecht etc
3. die wurzeln des cc und des bgb sind mir bekannt ^^ mich interessiert mehr die entwicklung ab dem CC und vor allem halt die rolle des CC in dieser kodifikationswelle aus rechtsgeschichtlicher sicht


wikipedia nennt übrigens auch nur 2 relevante kodifikationsgruppe
und keine davon aus der zweiten hälfte des 18. jahrhunderts.. gabs denn zu dieser zeit keine vorläufer des CC bzw. parallel, möglicherweise aus dem naturrecht, entwickelte Kodifikationen? könnte man damit vllt gemeint haben das der CC einfach weit vor 1804 angefangen wurde geschrieben zu werden? wann begann denn die arbeit am CC?

edit:
Die ersten Entwürfe zu einem Code civil entstanden in Frankreich bereits in den Revolutionsjahren 1793 bis 1797
hmm also 1793 schon die ersten entwürfe, fällt ja in den benannten zeitraum.. ist wirklich vllt einfach nur dumm formuliert und gemeint ist die kodifikationswelle des 19. jahrhunderts.. es sei denn es gab noch ein anderes für die welle relevantes werk ab 1750

ansonsten, wenn ich zurück zur ursprünglichen frage komme und die kodifikationswelle des 19. jahrhunderts gemeint ist, warum wurde denn so viel vom CC abgeschrieben? hat napoleon die kodifikationswelle losgetreten indem er den CC auch im rheinbund eingeführt hat?
 
Zuletzt bearbeitet:
also in der aufgabenbeschreibung wird explizit die zweite hälfte des 18. jahrhunderts als den zeitraum der kodifikationswelle erwähnt
Von dir abgeschrieben, oder liegt sie dir wortwörtlich so von deinem Lehrer vor?

Nichts desto trotzkommt für mich schön langsam zumindest etwas mehr Licht ins Dunkel. Es gab in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts durauchs einige neue privatrechtliche Codizes, allerdings wird hier noch nicht von einer Kodifizierungswelle gesprochen, schließlich wurde die erste Kodifizierungswelle wirklich erst durch den CC im 19. Jahrhundert ausgelöst. Sind dir denn der Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis (1756 - den meint jschmidt auch mit den Kreittmayrschen Reformen) und das Allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten (1794) bereits bekannt?

gute frage.. warum das bgb erschaffen wurde weiß ich nicht..
Naja, es gab einen deutschen Staat, nichts desto trotz gab es aber insbesondere beim Privatrecht eine regelrechte Rechtszersplitterung, neben dem CC galt u.a. auch Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis, das Allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten, das Badische Recht... Ergo: was in einem Teil Deutschlands Recht und Ordnung war, war es in einem anderen Teil Deutschland nicht. Insbesondere beim Privatrecht erschwert das natürlich ganz enorm so einfach wirkende Dinge wie Handelsgeschäfte.

das einzige beispiel das ich habe ist wohl der corpus iuris civilis, die gründe für die erstellung vom CIC war ja das justinian das römische reich restaurieren wollte und das ältere römische gesetz völlig überladen und veraltet (nicht mehr anwendbar) war
Das CIC findet ja durchaus Niederschlag im CC, der CC wiederum im BGB.

3. die wurzeln des cc und des bgb sind mir bekannt ^^ mich interessiert mehr die entwicklung ab dem CC und vor allem halt die rolle des CC in dieser kodifikationswelle aus rechtsgeschichtlicher sicht
Grenz doch bitte mal etwas ein. Weltweit? Europa? Deutschland?
 
edit: hmm also 1793 schon die ersten entwürfe, fällt ja in den benannten zeitraum.. ist wirklich vllt einfach nur dumm formuliert und gemeint ist die kodifikationswelle des 19. jahrhunderts.. es sei denn es gab noch ein anderes für die welle relevantes werk ab 1750

ansonsten, wenn ich zurück zur ursprünglichen frage komme und die kodifikationswelle des 19. jahrhunderts gemeint ist, warum wurde denn so viel vom CC abgeschrieben?
Ich wollte gleich von Anfang an Montesquieu erwähnen, den Du sicherlich kennst.
Ganz wichtig war im 18.Jh. der Wunsch der Landesherren größerer Staaten individuelle Gesetzgebungen, welche in bestimmeten Landesteilen existierten durch eine gesamtstaatliche Rechtsprechung mit einheitlichen Gesetzen zu ersetzen.
In dem Sinne ist gewissermaßen auch der Code Civil zu sehen, welcher ja Gewohnheitsrecht und römisches Recht miteinander verband und für eine in gesamt Frankreich einheitliche Rechtsprechung sorgen sollte.
Kein Wunder vielleicht, dass diese Bestrebungen während der Revolution besonders stark und auch besonders erfolgreich waren. Denk mal an die Nacht vom 4. auf den 5. August 1789 als die Ständevertreter die speziellen Rechte der Provinzen und die Privilegien der Stände aufgaben! ( Französische Revolution ? Wikipedia )

Vielleicht ist sowas ja in die gewünschte Richtung: Josephinisches Gesetzbuch ? Wikipedia
 
Von dir abgeschrieben, oder liegt sie dir wortwörtlich so von deinem Lehrer vor?

Nichts desto trotzkommt für mich schön langsam zumindest etwas mehr Licht ins Dunkel. Es gab in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts durauchs einige neue privatrechtliche Codizes, allerdings wird hier noch nicht von einer Kodifizierungswelle gesprochen, schließlich wurde die erste Kodifizierungswelle wirklich erst durch den CC im 19. Jahrhundert ausgelöst. Sind dir denn der Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis (1756 - den meint jschmidt auch mit den Kreittmayrschen Reformen) und das Allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten (1794) bereits bekannt?
sorry, ich hab meinen post nochmal editiert.. die kodifikationswelle war natürlich nicht nur im 18. jahrhundert sondern begann in der zweiten hälfte

also hat der CC diese welle ausgelöst? sehr interessant, stellt sich noch die frage welche anderen codices er beinflusst hat.. BGB ist klar :)

Sind dir denn der Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis (1756 - den meint jschmidt auch mit den Kreittmayrschen Reformen) und das Allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten (1794) bereits bekannt?
das ALR sagt mir was... waren diese codicen denn teil der kodifikationswelle oder für sie relevant? wie du ja sagst wurde die vom CC losgetreten

Naja, es gab einen deutschen Staat, nichts desto trotz gab es aber insbesondere beim Privatrecht eine regelrechte Rechtszersplitterung, neben dem CC galt u.a. auch Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis, das Allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten, das Badische Recht... Ergo: was in einem Teil Deutschlands Recht und Ordnung war, war es in einem anderen Teil Deutschland nicht. Insbesondere beim Privatrecht erschwert das natürlich ganz enorm so einfach wirkende Dinge wie Handelsgeschäfte.
sehr interessant

Grenz doch bitte mal etwas ein. Weltweit? Europa? Deutschland?
Europa bitte ^^

Vielleicht ist sowas ja in die gewünschte Richtung: Josephinisches Gesetzbuch ? Wikipedia

wow, ich wusste ja dass das deutsche recht zersplittert war, aber diese ganzen kodifikationen sagen mir gar nichts..

aber wenn wir den CC als anfang der kodifikationswelle festlegen sind diese ganzen codicen ja nicht relevant für die welle sondern nur die vom CC beinflussten..
 
Zuletzt bearbeitet:
also hat der CC diese welle ausgelöst? sehr interessant, stellt sich noch die frage welche anderen codices er beinflusst hat.. BGB ist klar :)
Die im 19. Jahrhundert. Sprechen wir jetzt davon, oder sprechen wir vom 18. Jahrhundert?


das ALR sagt mir was... waren diese codicen denn teil der kodifikationswelle oder für sie relevant? wie du ja sagst wurde die vom CC losgetreten
Das Vorspiel zur Kodifikationswelle:
Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis (1756)
Codex Theresianus (1766)
Josepinisches Gesetz (1787)
Allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten (1794)

Die Welle selbst:
Code Civile - Frankreich einschließlich besetzte Gebiete (1804)
ABGB - Österreich-Ungarn (1812)
sächsisches BGB (1865)
Código Civil - Portugal (1867)
Codice civile - Italien (1874)
Código Civil - Spanien (1889)
BGB - Deutschland (1900)
Zivilgesetzbuch - Schweiz (1912)
An den skandinavischen Ländern und Großbritannien ging die Kodifikationswelle vorüber. Mehr habe ich gerade nicht parat, also Ergänzungen bitte.
 
Die im 19. Jahrhundert. Sprechen wir jetzt davon, oder sprechen wir vom 18. Jahrhundert?
hmm, also wenn die im 18. jahrhundert nichts mit dem CC zu tun gehabt hatte dann wird es wohl die des 19. jahrhunderts sein

Die Welle selbst:
Code Civile - Frankreich einschließlich besetzte Gebiete (1804)
ABGB - Österreich-Ungarn (1812)
sächsisches BGB (1865)
Código Civil - Portugal (1867)
Codice civile - Italien (1874)
Código Civil - Spanien (1889)
BGB - Deutschland (1900)
Zivilgesetzbuch - Schweiz (1912)
An den skandinavischen Ländern und Großbritannien ging die Kodifikationswelle vorüber. Mehr habe ich gerade nicht parat, also Ergänzungen bitte.
das sind ja schonmal nicht wenige die du parat hast ^^
also würdest du sagen der CC spielte in der kodifikationswelle die rolle das napoleon mit seiner aggressiven außenpolitik diese welle angestossen hat mit dem CC als vorbild für die überall eingeführten kodifikationen die auf dem CC basieren?

das wäre jetzt mein lösungsvorschlag..
 
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Das Vorspiel zur Kodifikationswelle:
Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis (1756)
Codex Theresianus (1766)
Josepinisches Gesetz (1787)
Allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten (1794)
Der Codex Theresianus trat allerdings niemals in Kraft, sondern blieb ein bloßer Entwurf.
Zu erwähnen ist aber noch das Westgalizische Gesetzbuch (1797), das quasi ein Praxistest für das ABGB war.
 
Hi,
Danke für den Link, ein weiteres vom Code civil beeinflusstes Rechtssystem! Wonach ich jetzt suche sind Grundinformationen warum, wie stark und welche Rechtssysteme der Kodifikationswelle des 19. Jhrds der Code civil beeinflusst hat. Auch sehr schön wäre vllt ein verweis auf einschlägige Literatur die das gut darstellt...

ihr habt mir alle soweit großartig geholfen, vielen dank :D
 
hmm, also wenn die im 18. jahrhundert nichts mit dem CC zu tun gehabt hatte dann wird es wohl die des 19. jahrhunderts sein
Nun die Kodifikationen des 18. Jahrhunderts sind ebenfalls naturrechtlich. Je nachdem was du betrachten sollst kann der CC einmal das Ende und einmal den Anfang bilden.

das sind ja schonmal nicht wenige die du parat hast ^^
also würdest du sagen der CC spielte in der kodifikationswelle die rolle das napoleon mit seiner aggressiven außenpolitik diese welle angestossen hat mit dem CC als vorbild für die überall eingeführten kodifikationen die auf dem CC basieren?
Das ist zu simpel formuliert. Der CC galt zunächst in den von Frankreich besetzten Gebieten. In den deutschen Ländern galt der CC auch noch nach der Besatzung durch Frankreich, was zu einer entsprechenden Rechtszersplitterung führte, da andere deutsche Länder andere Gesetze hatten, was sich insbesondere nach 1871 problematisch darstellte. Aus welcher Motivation aber nun welches Land den jeweiligen Gesetzestext schlussendlich geschaffen hat, muss man einzeln betrachten. Schau doch einfach mal was Wikipedia zur Entstehungsgeschichte der einzelnen, oben genannten, Gesetzestexte sagt.

Auch sehr schön wäre vllt ein verweis auf einschlägige Literatur die das gut darstellt...

Schlosser - "Grundzüge der neueren Privatrechtsgeschichte"
oder schau ob du Neymeyr/Schmidt/Zimmermann - "Stoizismus in der europäischen Philosophie, Literatur, Kunst und Politik - Eine Kulturgeschichte von der Antike bis zur Moderne " in der Bibliothek deines Vertrauens findest (die Anschaffung ist verhältnismäßig teuer und geht sicher auch weit über das hinaus, was du brauchst)
 
Nun die Kodifikationen des 18. Jahrhunderts sind ebenfalls naturrechtlich. Je nachdem was du betrachten sollst kann der CC einmal das Ende und einmal den Anfang bilden.

Also spielt der CC in beiden kodifikationswellen eine rolle? ohje, könntest du das ein bisschen erläutern? in meiner aufgabenstellung steht wie gesagt drin das sie in der zweiten hälfte des 18. jahrhunderts einsetzte, denkst du das bezieht sich eher auf die welle des 19. jahrhunderts und das 18.jhrdt bezieht sich nur auf die ersten entwürfe des CC die in der zeit verfasst wurden? ich mein klar übernimmt der CC ideen aus der naturrechtslehre und dem corpus iuris civilis aber eine signifikante rolle spielt er doch nur als vorbild für die kodifikationen in den von frankreich besetzten gebieten im 19. jahrhundert oder?

Das ist zu simpel formuliert. Der CC galt zunächst in den von Frankreich besetzten Gebieten. In den deutschen Ländern galt der CC auch noch nach der Besatzung durch Frankreich, was zu einer entsprechenden Rechtszersplitterung führte, da andere deutsche Länder andere Gesetze hatten, was sich insbesondere nach 1871 problematisch darstellte. Aus welcher Motivation aber nun welches Land den jeweiligen Gesetzestext schlussendlich geschaffen hat, muss man einzeln betrachten. Schau doch einfach mal was Wikipedia zur Entstehungsgeschichte der einzelnen, oben genannten, Gesetzestexte sagt.

stimmt es denn wenigstens im kern? ich mein nämlich nicht nur die situation in deutschland sondern europaweit denn auch italien z.b. hatte ja auch seine version des CC bekommen. insofern hab ich daraus gefolgert die wichtigste rolle des CC war die das er auch in anderen ländern importiert wurde und somit die folgenden kodifikationen maßgeblich beeinflusst hat..

hab mir übrigens stolleis vorbestellt, danke für den tipp!
 
Hallo

Ich komme (vermutlich) aus dem selben Rechtsgeschichte-Studiengang wie der originale Threadersteller. Meine Lerngruppe hat sich an der Frage ebenfalls die Zähne ausgebissen, und wir sind zum Schluss gekommen das entweder dem Herrn Professor ein Zahlenfehler unterlaufen ist (19. Jahrhundert und nicht 18. Jahrundert), oder die Formulierung schief gelaufen ist (wurde beeinflusst statt beinflusste).

Denn, der Code Civil beeinflusste definitv keine Kodifikationswelle im 18ten Jahrundert. Erstens gab es keine wirklich große "Welle" im 18ten Jahrundert, zweitens konnte er nichts beeinflussen was vor ihm stattfand.

WAS er in der Tat beeinflusst hat sind die europäischen Kodifikationen die ab 1860 unter anderem in der Schweiz, Spanien und Italien verfasst wurden. Der Einfluss auf amerikanisches bzw. vor allem südamerikanisches Recht ist ebenfalls zu nennen.

Naja, wir haben uns dann eine Brücke vom Naturrecht her gebaut, und somit etwas verfasst was grob die Frage beantwortet wie sie jetzt steht....Dazu steht einiges im Schlosser und auch Wesel.

Viele Grüße & Glück
 
WAS er in der Tat beeinflusst hat sind die europäischen Kodifikationen die ab 1860 unter anderem in der Schweiz, Spanien und Italien verfasst wurden.

Sicher, das hier nicht noch ein Dreher drin ist?

Der Einfluss auf amerikanisches bzw. vor allem südamerikanisches Recht ist ebenfalls zu nennen.

Und wohl auch vice versa. Beim südamerikanischen Recht aber unter Vermittlung besonders der spanischen Verfassung von 1812 (la Pepa).
 
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