Zitat:" der Psychologe nie von Zwergen sondern von Kleinwüchsigen. " Die sagen in der Regel "Zwergwüchsig".
Eine Menge Begriff haben heute umgangssprachlich eine teilweise komplett andere bedeutung wie zum Beispiel vor hundert Jahren.
Das Wort "Toll", bedeutete etwa: Irrsinnig, dem Wahnsinnvefallen.
"Merkwürdig" hatte mal die Bedeutung von "interessant"
Das Amtdeutsch hat allerdings seine Tücken, bei mir kommt immer so eine Mischung von Verwirrung, Angst und Zorn hoch, wenn ich Begriff wie "Niessbrauchnutzererlaubnis" (eine Art Erlaubnis etwas benutzen zu dürfen) , Fünfzig von Hundert (anstelle von 50 %) oder "suspensive Wirkung der Rücknahme eines Widerspruchs gegenüber einer Kann-bestimmung" (so was schicken die an "normale Menschen", ich musste selbst mächtig daran kauen, um heraus zufinden, was dieser Satz eigentlich für eine inhaltliche Botschaft enthält!)
Hier eine kleine Stilblüte, erinnert euch an die Grundschule/Mathe-unterricht: aufrunden vs. abrunden, alles klar? Man denkt es sei einfach, offiziell in Amtsstuben bedeutet es dieses:
"„M“ ist die gerundete, tatsächliche zu berücksichtigende monatliche Belastung (§ 2 Abs. 1 Satz 2). Bei der Umrechnung der ungerundeten, tatsächlichen zu berücksichtigenden monatlichen Belastung im Sinne der §§ 7 und 8 („M*“) auf „M“ gilt:
Wenn „M*“ kleiner als oder gleich 50 ist, ist „M*“ auf den nächsten durch 5 ohne Rest teilbaren vollen Euro-Betrag aufzurunden, wenn „M*“ nicht bereits durch 5 ohne Rest teilbar ist. Wenn „M*“ durch 5 ohne Rest teilbar ist, bleibt „M*“ unverändert. Von dem sich ergebenden Betrag sind stets 2,50 Euro abzuziehen."
*Wohngeldberechnung*