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[pli:z] Könnten wir wieder zum Thema zurückkehren, dem Verhältnis der sächsischen Markgrafen zu den slawischen Fürsten der Ottonenzeit?
Ja, ich denke das sollten wir tun. Welche "Macht" wurde dem Markgrafen seitens der slawischen Fürsten nun zugebilligt? Zumindest die christianisierten Slawen kamen wohl Ihrer Tributpflicht nach, aber sonst?. Und wie sah das mit den Nichtchristianisierten aus?
Na dann werde ich mich mal auf die Suche begeben.
Bisher habe ich ja nur Vaclavic und danach Tugomir bei den Hevellern....
Wichtig wäre vielleicht noch ein Hinweis zur unterschiedlichen Rechtsstellung von Slawen und Deutschen, was allerdings eher die spätere Ostsiedlung betrifft.
Slawen und Deutsche lebten nach eigenem Recht. Jeder besaß das Recht, das ihm nach Geburt zukam: der Sachse sächsisches, der Wende wendisches. Bei Prozessen zwischen Personen unterschiedlicher ethnischer Abstammung fand jeweils das Recht des Beklagten Anwendung. Grundsätzlich musste die Schöffenbank auch mit Personen besetzt werden, die die gleiche Nationalität wie der Angeklagte hatten. Eine eigene Gerichtsorganisation hatten die Slawen nicht. Eine Ausnahme bildete das Grafengericht, dass auch personell eine umfassende Kompetenz hatte.
Mit fortschreitender Assimilierung der slawischen Bevölkerung verwischten sich die Unterschiede, bis schließlich nach völliger Verschmelzung beider Bevölkerungsteile einheitlich das ius teutonicorum galt, also deutsches Recht.
Hast du da nähere Infos zu den verschiedenen Rechtssystemen? Der Sachsenspiegel stammt erst aus dem 13. Jahrhundert und da ist es bei Heinrich noch 300 Jahre hin. Auch das Magdeburger Stadtrecht stammt erst aus der Zeit um 1200. Eine Ausweitung dieses Stadtrechtes Richtung Osten ist erst danach sichtbar, vor allem erst in Verbindung mit dem Sachsenspiegel. So weit ich weiß, gibt es vorher gar keine schriftlichen Infos zum sächsischen Rechtssystem oder dem anderer Stämme im Ostfrankenreich. Davor soll es nur ganz kurz Karl den Großen um 800 gegeben haben, wie üblich als Leuchtturm der Geschiche mit nix vorher und nix nachher.Mit fortschreitender Assimilierung der slawischen Bevölkerung verwischten sich die Unterschiede, bis schließlich nach völliger Verschmelzung beider Bevölkerungsteile einheitlich das ius teutonicorum galt, also deutsches Recht.
Davor soll es nur ganz kurz Karl den Großen um 800 gegeben haben, wie üblich als Leuchtturm der Geschiche mit nix vorher und nix nachher.
Das ist aber reine Spekulation und beruht nicht auf Quellen, oder? Welche Teile von Karls Kapitularien finden sich denn im Sachsenspiegel wieder?Nun, KdG´s Gesetze sind bei Heinrich ja noch nicht sooo alt, also muß man davon ausgehen , das diese noch gelten, zumindest der Teil, der sich im ältesten Sachsenspiegel wiederfindet.
Stimmt, aber die Rex Salica und Lex Ripuaria sind aber auch schon ein paar Jahrhunderte älter als der große Karl, der fromme Ludwig und ihre Kapitularien. Der Rest liegt nicht im Bereich des Ostfrankenreiches. Darum geht das hier. Deswegen fällt auch das Fehlen solcher Quellen nach den Karolingern bis ins 12.-13. Jahrhundert so auf! Mir jedenfalls.Das ist nicht korrekt. Es gibt die ganzen "Germanenrechte" der Westgoten, Ostgoten, Langobarden und auch die vorkarolingischen fränkischen, die sogenannten mallobergischen... alle kodifiziert.
Hast du da nähere Infos zu den verschiedenen Rechtssystemen?
Stimmt, aber die Rex Salica und Lex Ripuaria sind aber auch schon ein paar Jahrhunderte älter als der große Karl, der fromme Ludwig und ihre Kapitularien. Der Rest liegt nicht im Bereich des Ostfrankenreiches. Darum geht das hier.
Nun, KdG´s Gesetze sind bei Heinrich ja noch nicht sooo alt, also muß man davon ausgehen , das diese noch gelten, zumindest der Teil, der sich im ältesten Sachsenspiegel wiederfindet. (...)
Das jeder "nach seinem Recht" zu beurteilen ist, ist aber Rechtsgrundsatz im Früh und Hochmittelalter.
Ähnliches aber nur, wenn Widukind mit seiner Schilderung über die Sachsen und Liten und die sächsische Eroberung Recht haben würde......
"Nach Widukind (von Corvey*) waren sie (die Liten*) am Anfang nur die 'Überreste' der besiegten Voreinwohner, die die sächsischen Eroberer in 6. Jahrhundert abgabenpflichtig gemacht hatten."
Park, Heung-Sik, Die Stände der Lex Saxonum S.205
http://cma.gbv.de/dr,cma,002,1999,a,11.pdf
Ich kann mir vorstellen, dass im 10. Jahrhundert ähnliches versucht wurde; ......
Ähnliches aber nur, wenn Widukind mit seiner Schilderung über die Sachsen und Liten und die sächsische Eroberung Recht haben würde.
Schön. Dann ist das also geklärt. Auch für deine Spekulationen dass Karolinger-Rechte aus dem 8.-9. Jahrhundert auch unter den Ottonen ein-zwei-Jahrhundete später noch gültig waren. Und sogar noch später bis zum Sachsenspiegel im 13. Jahrhundert. Quellen hast du dazu jedenfalls nicht genannt.Mir ist bewusst, dass ich mich mit solchen Analogien im Bereich der Spekulation befinde.
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