Bürger von Rom werden

D

der schatten

Gast
ich soll nächste woche einen vortrag über das römische reich halten.
ein unterpunkt muss sein wie man römischer bürger werden konnte. kann mir das jemand sagen oder mir einen link zu material schicken?
 
Hallo:winke:

Am Anfang musste man in Rom geboren sein um das Römische Bürgerrecht zu bekommen. Wiederum gab es auch ausnahmen.

Im Kaiserreich konnte man in die Armee eintreten und bekam dann auch das Bürgerecht. Im Internet müsste eigentlich genügend stehen. Der Nachteil war, wenn der Soldat Kinder hatte, bevor er aus der Armee ausgetreten war, bekamen seine Kinder kein Bürgerrecht.

lg Maurius
 
Da gab es einige Methoden, abhängig von der Zeit, in der man lebte:

Während der Republik musste man, wenn man von ein paar halbmythischen Aufnahmen benachbarter Völker ins römische Volk absieht, als Römer geboren sein. Bis zum Ende des Bundesgenossenkrieges (91-88 v. Chr.) blieb das auch die häufigste Form des Erlangens römischen Bürgerrechts als freier Mensch.

Freilassung von Sklaven bedeutete in der Republik wie im Kaiserreich nicht nur das Erlangen des Bürgerrechts, sondern auch Aufnahme in die (fernere/nähere) Familie des Freilassenden, mit wechselseitigem Fürsorge- und Vertretungsanspruch. Der Sohn eines Freigelassenen konnte im Prinzipat in den Ritterstand, der Enkel in den Senatorenstand aufsteigen.

Das römische Bürgerrecht als Ehrenrecht würde von den Principes an ausländische Freunde und Verbündete verliehen, meistens adligen Einzelpersonen oder Familien.
Kaiser Claudius betrieb eine solche "Verbündungspolitik", dass Seneca über ihn spottete, er lasse kaum noch Gallier und Briten zurück und mache alle zu Römern. Man streitet sich auch darüber, inwieweit z. B. bei der Erhebung des "Oppidum Ubiorum" zur "Colonia" (Köln) die bereits ansässigen Ubier eingerömert wurden – das häufige Auftauchen des Namens "Claudius" in der späteren Geschichte könnte ein Hinweis sein.

In der Constitutio Antoniniana von 212 n. Chr. wurden alle freien Einwohner des römischen Reichs "Bürger"; man streitet sich auch heute noch, ob sie aus steuerrechtlichen Gründen erlassen wurde oder um wirklich ein neues Staat-Bürger-Verhältnis zu etablieren. Die sinkende Bedeutung des Bürgerrechts im Dominat lässt eher ersteres vermuten.

Ein paar Schlüsselbegriffe für die weitere Suche habe ich dir kursiviert. Wohl bekomm's.
 
Im Kaiserreich konnte man in die Armee eintreten und bekam dann auch das Bürgerecht. Im Internet müsste eigentlich genügend stehen. Der Nachteil war, wenn der Soldat Kinder hatte, bevor er aus der Armee ausgetreten war, bekamen seine Kinder kein Bürgerrecht.

lg Maurius

Erst unter Antoninus Pius (Kaiser 138 - 161) wurde das so eingeführt. Vorher erhielten die Auxiliar gesichert ab der Zeit des Claudius (Kaiser 41 - 54) das Bürgerrecht und das conubium, also das Recht peregrine Frauen zu heiraten bzw. ihre Beziehungen wurden legalisiert, ihre Kinder anerkannt.
Da das Gesetz aber eigentlich Ehen und Kinder vorher verbot, setzte scheinbar, so die gefundenen diploma, Antoninus die Anerkennung der Kinder die während der Dienstzeit gezeugt wurden aus.

Nachzulesen bspw. in Eck, Wolff (Hrsg.), Heer und Integrationspolitik und vor allem: J.J. Wilkes (Hrsg.), Documenting the Roman Army.

Ein weiterer wichtiger Weg ist der zivile Weg in den jeweiligen Regionen. Machte man sich verdient und bemühte sich um einen sozusagen "regionalen cursus" konnte man ebenfalls Bürgerrecht erlangen.
 
Hallo!

Oder es gab ein Abkommen zwischen Sieger und Besiegten. In dem sie das Eingeschränkte Bürgerrecht bekamen. Doch dann hatten sie kein Wahlrecht dafür durften sie in den Kriegsdienst. Finde ich doch nett! :scheinheilig:

gruss Racousa
 
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